
Sehr geehrte Damen und Herren!
Diese Email ist Frau Prof. Dr. Däubler- Gmelin als offener Brief vorgelegt worden!
Natürlich bin ich - seit September 2002 - an einem persönlichen Gespräch mit Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin interessiert.
Den Gesprächsgegenstand habe ich Ihren Wahlkreisbüromitarbeitern in Tübingen sowohl persönlich als auch per Fax mitgeteilt. Eine Entschuldigung, warum ein Gesprächstermin nicht vereinbart werden konnte, unterblieb über ein halbes Jahr! Deshalb der offene Brief – RAK –Sitzung 10.04.03!
Es geht um Mordanschläge gegen mich als Rechtsanwältin durch Polizisten seit 1998 bis heute, da man mich als Teil der Rechtspflege angesichts der bestehenden Justizmafia ausschalten will.
Schwerste organisierte kriminelle Machenschaften will man mit noch schlimmeren Straftaten aus der Welt schaffen.
Örtliche Justiz schaut nicht nur zu, sondern wie durch verschiedenste Akten/ Verfahren beweisbar, plant diese unter Beteiligung der hiesigen Rechtsanwaltskammer weitergehende Anschläge gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ohne Rücksicht auf Menschenleben und Verluste und des Ansehens unseres "Verfassungsstaates"! Wenn eine Anwältin sich angesichts massivsten Polizeiterror -eigentlich seit Jahrzehnten- Ihre Anwaltszulassung halten kann, folgen Mordanschläge an Mordschläge bis buchstäblich heute.
Hierauf wurden ggü dem Petitionsausschuss und dem BJusM Petitionen Februar- August 2002 mit Aktenanhang ausgehändigt. Diese wurden trotz entgegengesetzter Versicherung der persönlichen Bearbeitung durch die damalige BJustizministerin - so Ihre Mitarbeiter im BJusM - bei mehrmaligen persönlichen Vorsprachen vor Ort im Ministerium mehrfach verschlampt, mit dem Ergebnis, dass die als Beweis mitgegebene Strafakte bis heute unauffindbar bleibt. Letzter gesicherter Aufenthaltsort dieser Akte ist das BJustizministerin!
Wie meine Erfahrungen / Kontakten mit den verschiedensten Justizopferorganisationen zeigen, machen diese menschenverachtenden Erfahrungen, die mit einem sozialen Rechtsstaat unvereinbar sind, nicht nur die Justizopfer im allgemeinen durch, sondern auch deren Rechtsanwälte. Mir sind verschiedenste himmelschreiende Beispiele im Einzelnen bekannt.
Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin wurde von mir über Ihre Mitarbeiter im BJusM angesprochen als oberste Dienstherrin ggü der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. Es werden Rechtmittel, Klagen auch im einstweiligen Rechtsschutz wie auch Strafanzeigen und deren Dienstaufsichtsbeschwerden bei Generalstaatsanwaltschaft nicht bearbeitet. Somit ergibt sich die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes in Folge der Anschläge auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch Mordanschläge gegen Anwälte in ihrer Funktion als Anwalt!
Schon im Jahre 1993 wurde Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin wegen derartiger Vorfälle / Strafvereitelungen im Amte konfrontiert. Resultat war damals, dass ich als damalige Jurastudentin solche kriminellen Elemente in Verwaltung und Justiz aus dem Dienst schaffen sollte. Wie ohne politische und juristische Möglichkeiten in diesem verkrusteten "Rechtsstaat" als Opfer?
Dann darf man doch von einer (ehemaligen) Bundesjustizministerin dementsprechendes erwarten! Ich bin als ehemalige Karlsruher Juristin- einstimmig gewählte Ausbildungssprecherin im Karlsruher Referendariat- gewohnt Juristen bei Ihrem eigenen Wort zu nehmen!
Ich hoffe mit einem raschem persönlichen Gespräch - möglichst auch mit der neuen BJustizministerin - dafür mit Sorge zu tragen, dass aus den wenigen Resten unseren sozialen Rechtsstaates nicht zur Gänze ein totalitärer Polizeistaat- wie das Dritte Reich- wird.
Unser Staat trennt nicht mehr viel von diesem. Beispiele und die dazugehörigen Beweise werden im persönlichen Gespräch gerne im Einzelnen geliefert. Ich hoffe der jeweilige Gesprächspartner bringt soviel Zeit mit!
Ich bitte um entsprechende Weiterreichung an das BJusM, auch wenn die neue Justizministerin natürlich nicht weiß und auch nicht zu verantworten hat, was mit den Petitionen Februar- August 2002 und dem dazu mitgegebenen Aktenanhang passiert ist.
Hochachtungsvoll