WIRTSCHAFTSBERATER   KLAUS FROMME

VORSTANDSVORSITZENDER DES VEREINS: „GRAUE ZONE  e.V.“

MITGLIED IM „VEREIN GEGEN RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ FRANKFURT/M.

MITGLIED IN DER „INTERESSENGEMEINSCHAFT BETRUGSOPFERHILFE“  Wuppertal

VORSTANDSMITGLIED DER EUROPEAN FEDERATION FOR CIVIL RIGHTS (EFCR at.)

 

MITGLIED DER B.V.J.M.  (BÜRGERINITIATIVE FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ,

JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE IN DEUTSCHLAND) H.Schlie, Hülser Strasse 143-145 in 47803 Krefeld

D - 28195 Bremen, Lampeweg 4

Telefon:  0421 – 2210521    Telefax:  0421 – 2210519

 

International Criminal Court

                                                             Bremen, den  17. 12. 2007

PO Box 19519                                                               

2500 CM, The Hague                                                  Kopien: EFCR at., EU-B. Presse nat.+intern.

The Netherlands                                 opt.informationdesk@ioc-cpi.int

 

Über Fax-Verbindungen an:

 

Amtsgericht Rostock

Direktor

 

Landgericht Rostock

Direktor

 

Generalstaatsanwaltschaft Rostock

An den leitenden Generalstaatsanwalt

 

Petitionsauschuss des Landtags

Mecklenburg-Vorpommern

 

Staatliche Willkür in den Gerichten und im Bereich der Staatsanwaltschaft

in der Bundesrepublik Deutschland und hier in Mecklenburg-Vorpommern

 

Es steht fest, dass ein rechtstaatliches Verfahren im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nicht zu erreichen ist!

 

Erneuter Strafantrag und erweiteter Strafantrag gegen den vorsitzenden Richter Rothe

 des AG Rostock, im Verfahren Az: 41 C 364/07, vom 28. 11. 2007

 sowie

Widerspruch, *oder jedes andere zulässige Rechtsmittel

*zulässige Formel gemäß OLG Karlsruhe

gegen

das Versäumnisverfahren des Richters Rothe vom 28. 11. 2007

 

Gegen den Richter Rothe wurde von mir am 29. 9. bereits ein Strafantrag gestellt mit der Begründung, dass dieser Richter weder das deutsche Recht, noch die Konvention über die Menschenrechte oder das Völkerrecht respektiert und gegen den beruflichen  Amtseid in eklatanter und strafrechtlicher Weise verstößt.

Bewiesen wird dieser international strafrechtliche Rechtsbruch durch die Tatsache, dass er einem Beschuldigten das Recht, Beweise durch Zeugen vorbringen zu können, abspricht.

Beweis: Den Antrag Zeugen zuzulassen hat der Richter nunmehr zum zweiten Mal dadurch abgelehnt, dass er der Ladung, der von mir genannten Zeugen vorsätzlich nicht nachgekommen ist, sondern einzig und allein der Klägerin, und damit einer Betrügerin Amtshilfe zur Deckung einer schweren Straftat gewährt!

So folgt der Richter auch dem Wortlaut des Anklagevertreters, wissend dass auch der Staatsanwaltschaft Rostock Beweise vorliegen, die geeignet sind, den schweren und vor allem vorsätzlichen Betrug durch Manipulation an der Buchhaltung und den Bilanzen, durch den von mir benannten Zeugen, zu beweisen.

Mein Zeuge, Herr Hans Werner Denzien, ist das Opfer dieser Frau Prahl, der Klägerin, die mich der Beleidigung bezichtigt. Von mir, sowie von dem Betrugsopfer Herrn Denzien, sowie von Herrn Sürmeli dem Präsidenten des Zentralrats Europäischer Bürger ZEB e.V. wurde Ende 2006 ein Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Rostock eingereicht, dem bis heute nicht nachgegangen wurde, weil sich die Justiz und Politik in Mecklenburg-Vorpommern auf die Verjährung beruft.

Diese Auffassung aus Justiz- und Politikkreisen ist so nicht hinzunehmen, da bestenfalls eine Teilverjährung eingetreten sein könnte. Dies wird von der Justiz und der Politik damit begründet, dass die Staatsanwaltschaft einem Anfangsverdacht, der von Herrn Denzien in den Jahren 2003 / 2004 trotz der Aufdeckung von Widrigkeiten durch das Landeskriminalamt durch die Staatsanwaltschaft nicht mit der sorgfältigen Pflicht nachgegangen wurde.

Auch die Steuerfandung, von uns mehrfach zur Prüfung aufgefordert, weigert sich den Anschuldigungen nachzugehen, da es gilt, die Mitarbeiter eines öffentlich rechtlichen Geldinstituts vor der Strafverfolgung durch die Justiz und Politik zu schützen. Ob durch den Betrug auch Steuergelder hinterzogen wurden, interessiert die oberste Finanzbehörde, die von uns ebenso unterrichtet wurde, nicht!

Das fatale an dieser Situation ist, würde der Richter Rothe in diesem Verfahren, das allein gegen mich gerichtet ist, die Anhörung von Zeugen zulassen, hier den Bilanzbuchhalter Herrn Schröder, der durch seine umfangreiche Arbeit den ganzen Betrug durch Frau Prahl und durch die Ostsee Sparkasse Rostock aufdecken würde, wären damit erhebliche Strafanträge gegen öffentliche „Würdenträger“ verbunden.

Aus diesem Grund wird das Verfahren durch den Richter Rothe flach gehalten und mit miesen Taschenspielertricks und getürkten Maßnahmen operiert, die allerdings leicht zu beweisen sind, da es mit der Justizwahrheit und Justizklarheit bei dem Richter nicht weit her ist. Durch das erneute Verfahren durch den Richter, der durch die Staatsanwältin Frau Engel einen Freifahrtschein zum Rechtsbruch bekommen hat, wird der Vorsatz seiner Handlungsweise besonders deutlich!

Die Staatsanwältin hat den richtigen Ansatz gefunden, denn sie schreibt:

„Der Verbrechenstatbestand der Rechtsbeugung erfordert danach objektiv stets einen elementaren Verstoß gegen Recht und Gesetz!“

Dieser Richter Rothe handelt aber nicht nach Recht und Gesetz, er begeht Parteienverrat dadurch, dass er die Aufdeckung einer Straftat dadurch zu verhindern sucht, dass er Zeugen, die den Betrugsvorwurf lückenlos belegen können, bewusst und vorsätzlich aus dem Verfahren ausschließt! Das allein erfüllt den Vorsatz der Rechtsbeugung und Rechtwillkür! Damit verstößt der Richter Rothe eindeutig gegen Recht und Gesetz, die Wertung wird zunächst der Staatsanwaltschaft überlassen und muss außerhalb dem Land Mecklenburg-Vorpommern geklärt werden, da die Befangenheit der Justizbehörden in dem Bundesland bereits beweisbar vorliegt!

Dennoch muss wegen vorsätzlicher falscher Einschätzung, auch ein

Strafantrag, oder jedes andere Rechtsmittel in Rahmen der Dienstaufsicht

gegen

die ohne Ihre Unterschrift entscheidende Staatsanwältin Engel gestellt werden.

 

Gründe: Von einer Staatsanwältin muss verlangt werden können, dass Sie sich Gedanken über die Gründe eines Strafantrags gegen einen Richter macht. Niemand wird grundlos strafrechtlich gegen einen Richter vorgehen, wenn es nicht zwingende Gründe gibt. Die Staatsanwältin hat als Mitarbeiterin einer Anklagebehörde alle Möglichkeiten Sachmängel zu hinterfragen und aufzuklären!  Stattdessen gibt sie allgemeines Gedankengut von sich, ohne sich mit dem Vorwurf selbst zu beschäftigen, diese Rechtsauffassung entspricht bestenfalls einer Auszubildenden, nicht aber einer erfahrenen Staatsanwältin, die sich in Ihrem Beruf bewährt und ernsthaft tätig ist. So lässt ihr Schreiben vermissen, was der Richter Rothe zu dem Vorwurf der Nichtanhörung von Zeugen angegeben hat!

Die weitere Zulassung des Richters Rothe wirft rechtstaatliche Probleme auf, da es eindeutig ist, dass der Richter Rothe kein rechtstaatliches Verfahren zulassen wird, solange er den Verlauf des Verfahrens lenken kann. Das muss auch dem Direktor des Amtsgerichts klar sein.

 

Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass ich am 28. 11. 2007 nicht in der Lage bin zur Gerichtsverhandlung zu kommen, da ich mich zu der Zeit in einem seit Monaten gebuchten Urlaub befinde. Der Richter Rothe selbst verlegt seine Gerichtsverhandlung einen Tag vor der Verhandlung! Ich denke, dass eine Terminverlegung aus lang geplanten Urlaubsgründen, der mit einem erheblichen finanziellen Verlust verbunden ist, akzeptiert werden muss.

 

Interessanterweise  wird die Verhandlung, trotz meiner Bitte den Termin zu verlegen, zumal gegen den Richter ein Strafantrag lief, über dessen Ausgang ich vor meiner Urlaubsfahrt nichts erfahren habe, deshalb wurde das Amtsgericht und das Landgericht über meine Abwesenheit informiert, vorsätzlich in meine Urlaubszeit gelegt! Ich kann mit dem Willkürurteil leben, weil es durch ein nicht rechtsstaatliches Verfahren zustande gekommen ist, und von daher nicht angenommen werden kann.

Denn mit dem Versäumnisurteil wird einmal mehr belegt, das der Richter Rothe auch in diesem Verfahren am 28. 11. 2007 nicht bereit ist die von mir genannten Zeugen anzuhören!

Aus diesem Verfahren vom 28. 11. 2007 heraus, lässt sich mit aller Deutlichkeit anleiten, dass es in dem Verfahren des Richters Rothe ein weiteres Mal nicht darum geht ein rechtstaatliches Verfahren zu führen, sondern ein Exempel zu statuieren! Denn wieder sind Zeugen in dem Verfahren von dem Richter ausgeschlossen worden, was die Willkür belegt, die zuvor von mir bereits geschildert und bewiesen ist.

Ich habe zum weiteren Beweis meine Zeugen und vor allem den von Frau Prahl geschädigten und betrogenen Unternehmer, Herrn Denzien und Herrn Schröder gebeten eidesstattlich zu versichern, das die Herren von dem Richter Rothe nicht zur Verhandlung zugelassen sind.

Wer will hier noch von Rechtsprechung reden?

Die gesamte Behandlung des groß angelegten,vorsätzlichen Betrugs wird ganz offiziell in allen Rechtzügen von der Justiz und der Politik, in Mecklenburg-Vorpommern  gedeckt, das ist das bislang eindeutige Ergebnis aller Bemühungen.

 

Es ist aus diesem Grund wichtig erneut einen

Strafantrag

gegen den Richter Rothe zu stellen, der hiermit eindeutig und vollkommen zweifelsfrei bekundet nicht bereit zu sein ein rechtsstaatliches Verfahren zu führen und der Begünstigung von Betrug in seiner Entscheidung den Vorrang einzuräumen.

 

Da hierdurch Zweifel an der Rechtstaatlichkeit der Justiz in der Bundesrepublik Deutschland und hier im Land Mecklenburg-Vorpommern eindeutig gegeben sind, war der ICC in Den Haag anzurufen. Die Rechtsfindung für den deutschen Bürger liegt durch die völkerrechtlichen Vereinbarungen nach Kriegsende und solange kein Friedensvertrag mit Deutschland besteht bei den Siegermächten.

International ist längst bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat ist. Immer mehr Menschen werden durch betrügerische Geldinstitute und die Justiz, wie auch in diesem Fall in die Armut verbannt und sehen keine Perspektive für das weitere Leben, weil es eben solche Richter, wie den Richter Rothe, gibt. Es gibt inzwischen weit über 500.000 Bankgeschädigte in der Bundesrepublik Deutschland und jeden Tag kommen neue Opfer dazu!

 

Es wird beantragt, die Untersuchung des Falles des Unternehmers Hans-Werner Denzien, im Rahmen der Anhörung der Betrügerin Frau Prahl, die sich durch betrügerische Machenschaften im Zusammenspiel mit der Ostsee Sparkasse Rostock, zur Mitinhaberin des ehemaligen Ford Autohauses des Herrn Denzien in Rostock gemacht hat.

Der Unternehmer wurde durch die Ostsee Sparkasse Rostock in einer Nacht- und Nebelaktion aus seinem Betrieb hinausgeworfen. Eine ordentliche Aufrechnung durch die Sparkasse hat es zu keiner Zeit gegeben! Der Unternehmer wurde durch Zugeständnissen gezwungen die, was die Kriminalität angeht, nicht zu überbieten sind!

Dieses Spiel wird von der Ostsee Sparkasse Rostock vor den Augen einer blinden und gehörlosen Justiz weiter betrieben.

 

Ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof muss auch auf die Frage der Verjährung klären. Der Betrug konnte erst durch unseren Einsatz zur Klärung von Menschenrechten aufgedeckt werden. Seit der Aufbereitung der Zahlen im Jahr 2006, zu der wir den Unternehmer auf Grund eines Anfangsverdachts aufgefordert haben, konnte das ganze Ausmaß des ungeheureren Betrugs erst entdeckt werden. Es geht in dem umfassenden Betrug um eine Summe von  70 Millionen DM aus den Jahren 1990 – 1998, die an dem Unternehmer vorbei gewirtschaftet wurden!

 

Es wird hier noch einmal zur Aufdeckung des Betrugs an das Finanzministerium appelliert, durch eine große Finanzprüfung der Jahre 1997 und 1998 zur Klärung beizutragen, die gesetzlichen Prüfungsvoraussetzungen sind gegeben! Rückwirkend können 10 Jahre überprüft werden, das gilt besonders bei dem Verdacht von Steuerbetrug, der auch hier vorliegen dürfte, dies allerdings nicht mit Wissen und in der Verantwortung des Unternehmers Denzien.

 

Für die Klage der Frau Veronika Prahl AG Rostock  Az. 41 C 364/07  ist der Beweis zuzulassen, der durch die Einführung der Zeugen, der Herren Denzien und Schröder, den Vorwurf des Betrugs, der Veruntreuung, der Bilanzfälschung und der Untreue bewiesen wird!

Es ist aufzugeben, dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat!

 

Für den Fall, das die Klägerin ihre Klage zurückziehen sollte, stelle ich einen Strafantrag gegen Frau Prahl wegen böswilliger, falscher Anschuldigung und Prozessbetrug.