WIRTSCHAFTSBERATER   KLAUS FROMME

VORSTANDSVORSITZENDER DES VEREINS: „GRAUE ZONE  e.V.“

MITGLIED IM „VEREIN GEGEN RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ FRANKFURT/M.

MITGLIED IN DER „INTERESSENGEMEINSCHAFT BETRUGSOPFERHILFE“  Wuppertal

VORSTANDSMITGLIED DER EUROPEAN FEDERATION FOR CIVIL RIGHTS (EFCR at.)

 

MITGLIED DER B.V.J.M.  (BÜRGERINITIATIVE FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ,

JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE IN DEUTSCHLAND) F. Schlie, Hülser Strasse 143-145, 47803 Krefeld

D - 28195 Bremen, Lampeweg 4

Telefon:  0421 – 2210521    Telefax:  0421 – 2210519

International Criminal Court

                                                                       Bremen, den  18. 12. 2007

PO Box 19519

2500 CM, The Hague                                                 Kopien: EFCR, EU-Omb., u.a.

The Netherlands                                 opt.informationdesk@ioc-cpi.int

   

Sehr geehrte Damen und Herren des ICC!                 Erneuter Sachstand                                    

Ich danke Ihnen, dass Sie meinen Notruf angehört haben und meine Klage gegen das Bundesland Bremen angenommen haben. Nahezu gleichzeitig mit Ihrer Nachricht kommt es erneut zu einem Haftantrag. Diesmal jedoch mit Vorwarnung durch einen Polizisten, Herrn Noll, der meiner Frau dies schonungsvoll beizubringen versucht. Als ich von Hamburg, wo ich mich derzeit aufgehalten habe, zurückkomme, war meine Frau in Tränen aufgelöst! Sie hat berechtigte Lebensangst bei allem was Sie durch die bremische Justiz mitmachen musste. Sie ist meine beste Zeugin!

Meine Frau hat alles verloren, was ein Mensch zu Unrecht, gepeinigt durch die bremische Justiz mitmachen kann, das geht bis zu einer Krebserkrankung und den Verlust ihrer vollen Erwerbsfähigkeit. Die erneute Verhaftung ist natürlich mit der Angst um mein Leben und die mögliche Aufgabe der Hilfstätigkeit für Ihre querschnittsgelähmte Mutter besonders eng verbunden. Zudem hat sie seit Ihrem Tumor, der zwar erfolgreich behandelt wurde, ständige Herzbeschwerden, dass zu fürchten ist, dass es sie schlimmer trifft als mich. Ich habe wirklich nur noch mein Leben zu verlieren, alles Andere ist mit durch die verbrecherische Justiz in Bremen genommen.

Sie erhalten umgehend eine weitere Nachricht von mir oder einem Vertrauten, nachdem dieser Brief die bremischen Justizverantwortlichen erreicht hat.

Mit freundlichem Gruß,  Klaus Fromme

 

Justizsenator der Freien und Hansestadt Bremen

Herrn Ralf Nagel                                                                                               d.B, Fax, Best.

Generalstaatsanwaltschaft und Bremische Bürgerschaft

 

Nationaler und 2. Internationaler Hilferuf!

Es geht weiter um versuchten Mord und um schwere Körperverletzung

gegen Unschuldige, durch die bremische Justiz! Polizei tut ahnungslos!

Der Justizsenator Nagel,  ein Nichtjurist, schweigt zu den Vorgängen!

Siehe dazu mein Schreiben vom 24. 11. 2007.    Hilferuf!    Nur der ICC hat geantwortet!

Sehr geehrte Damen und Herren der bremischen Landesregierung!

 

Es ist passiert, was keiner von unseren Freunden und Mitstreitern glauben wollte oder jemals für möglich gehalten hat:

 

Haft für einen Verteidiger der Menschenrechte, im In- und Ausland, der von der bremischen Justiz ohne rechtliches Gehör, ohne die Beurteilung von Beweisen, ohne ein rechtstaatliches Verfahren zu 1.000,-- €, ersatzweise zu vier Wochen Haft, verurteilt wurde.

 

Das Verbrechen mit dem die Strafe seitens der bremischen Justiz begründet wird, hier von dem Staatsanwalt Picard der bremischen Staatsanwaltschaft:

Hilfe für Menschen in unserer Mitte, die mittellos sind und durch Geldinstitute, Behörden und durch die bundesdeutsche Justiz wirtschaftlich, physisch und psychisch vernichtet wurden, in völliger Armut leben und kein lebenswertes Leben mehr vor sich haben! Meine diesbezügliche Verurteilung erfolgt auf Grund der NS Justiz!

 

Wie lange geht der Psychoterror der bremischen Justiz unter dem Deckmantel des Justizsenators Ralf Nagel noch weiter, ein Mann, der sich seiner Verantwortung und Haftung durchaus bewusst ist und dieses Amt angenommen hat ohne selbst Jurist zu sein und trotzdem, oder gerade deswegen die Willkür der bremischen Justiz zulässt!

Eine Justizwillkür wie im Dritten Reich, auf der Basis des Dritten Reichs einschließlich mehrerer Mordversuche nur krimineller als die NS Justiz je gewesen ist.

Mein Hilferuf an den Justizsenator wird nicht beantwortet! Er kann nicht behaupten den schriftlichen Hilferuf nicht zu kennen, da er seiner Sekretärin persönlich übergeben und die Übergabe von ihr quittiert wurde, wenn er meinen Hilferuf nicht bekommen hat, ist das ein Armutszeugnis für seine Geschäftspolitik!

 

Die Begünstigung von Betrug ist in der bremischen Justiz eine beweisbare Handlungsweise, die ebenso mit Rechtsbeugung und Rechtswillkür einhergeht, wie die Nichtigkeit des Amtseids. Durch die Begünstigung von Betrug, in mehreren Fällen, wurden wir, die Familie Fromme, seit über 25 Jahren von der bremischen Justiz mittellos gemacht. Meine Frau hat dies mit einer schweren Krebserkrankung bezahlen müssen, ich selbst wurde seit mehreren Jahren beruflich und gesundheitlich von der bremischen Justiz in die Perspektivlosigkeit gebracht. Hilfe durch die Justizsenatoren, die Vorgänger von Herrn Nagel, gab es zu keiner Zeit! Was uns bleibt ist die Grundversorgung und die durch Krankheit eingeschränkte Verdienstmöglichkeit meiner Frau!

Die Rechtsbeugung und Rechtswillkür betrifft uns, die Familie Fromme nicht allein, wie durch Zeugen zu belegen ist! Eine Besonderheit gibt es schon noch, die Peinigung der Familie schließt auch die Sippenhaft ein, ebenso ein Delikt nachvollziehbar aus der Gerichtsbarkeit des Dritten Reichs, die in Bremen offenbar noch hoch im Kurs steht. Wie anderes ist es zu verstehen, wenn es bei allen gerichtlichen Verfahren mit denen wir in Bremen zu tun haben zu einer Prozessmanipulation durch die Justiz kommt!

 

Das gilt insbesondere auch für den völlig aus der Luft gegriffenen Vorwurf meiner Justizkritik die nicht erhört wird, sondern von einer kriminellen Richterin Dr. Marx ohne rechtliches Gehör als Beleidigung abgeurteilt wird.

 

Die Richterin hat meine eindeutige und nicht strafbare Justizkritik als Beleidigung ausgelegt, ohne die Hintergründe zu kennen und richtig zu benennen.

Wenn Sie eine Verurteilung ausspricht, sollte sie wenigstens den Unterschied und die gesetzlichen Bestimmungen für den Tathergang einer Beleidigung kennen und auch in Erwägung ziehen, wie das Urteil des BVerfG, Beleidigungen definiert.

Gesetzlich muss jeder Bürger das Recht haben, sich gegen ein Unrechtsurteil zu wehren, vor allen dann, wenn die ordentlichen Grundsätze bundesdeutscher Justiz hintergangen werden, wie das in allen meinen Verfahren leicht zu beweisen ist. Dabei so sagen die höchsten Richter der Bundesrepublik Deutschland darf es auch durchaus auch zu derben Worten kommen!

Der Vergleich von Staatsanwälten und Richtern der BRD mit denen des Dritten Reichs ist heute immer mehr in aller Munde. Es kann keine Beleidigung sein, wenn ein Richter oder Staatsanwalt die gleichen Muster der Prozessführung anwendet, die die größten Justizverbrecher der deutschen Geschichte angewandt haben, nämlich die Abkehr von rechtlichem Gehör! Dies ist eins der sträflichsten Verbrechen denen sich ein Richter oder Staatsanwalt schuldig machen kann. Ein solcher Richter oder Staatsanwalt kann und darf nicht Justizverantwortlicher eines Rechtsstaates sein.

Hier ist im Übrigen die Frage zu stellen, ob der kritisierte Richter oder Staatsanwalt seine Legitimation zur Rechtsprechung im Namen der Bundesrepublik Deutschland, und hier in Namen des Volkes, die es in Wahrheit gar nicht mehr gibt,  vorzulegen im Stande ist.

Wer das Grundgesetz der Bundesrepublik in Frage stellt, ebenso leichtfertig mit der Konvention über die Menschenrechte und das Völkerrecht hinweg geht, kann keine Legitimation besitzen, denn nach dem Willen der Siegermächte, ist das Justizgeschehen in die Hände der Siegermächte gelegt, auch wenn das BVerfG dies nicht anerkennen möchte.

Wer auf Umwegen bereit ist die Todesstrafe auszuführen, der muss sich dem Internationalen Gerichtshof stellen!

 

Eine Verhaftung ohne wirksamen Haftbefehl, durch den Rechtspfleger Frank Behrens, was ist das Herr Justizsenator Nagel?

Der Rechtspfleger hat meine fachärztliche Krankenbeschreibung und die Bestätigung der Haftunfähigkeit!

 

Ich will es Ihnen beantworten Herr Justizsenator Nagel!

Dieser Mann, Rechtspfleger Frank Behrens, ist bereit zu töten! Er ist aber nur eingeschränkt bereit die Verantwortung für meinen Tod zu übernehmen, deshalb keine Unterschrift auf dem mir vorgelegten Haftbefehl! Mit seiner persönlichen Einstellung zur Situation im Rahmen der Verhaftung hat dieser Mann bereits gezeigt, dass er über Leichen geht, indem er den Widerstand gegen die Notärzte zu brechen versucht hat und den Polizisten im Rahmen der Verhaftung die Anweisung gegeben hat mich nicht ins Krankenhaus zu bringen, sondern zum Amts- oder Gefängnisarzt.

Nur der Beherztheit des Notarztes habe ich es zu  verdanken, dass ich heute noch lebe!

Auch die Anweisung mich im Krankenhaus wie einen Schwerverbrecher zu bewachen kam von diesem Mann! Das Krankenhauspersonal hat dem ein Ende bereitet!

Auch die zweite Verhaftung bei ähnlichem Verlauf durch Rechtspfleger Behrens hier deutlich ohne Unterschrift  endete im Krankenhaus!

Wenn ich etwas wirklich Strafbares getan hätte, würde ich eine Strafe akzeptieren können, nicht aber wenn aller Ursprung der Strafverfolgung die Unterstützung von Minderbemittelten, die sich selbst nicht wehren können, in diesem Staat ist.

Dem  Staatsanwalt Picard ist mit Sicherheit eine menschenverachtende Einstellung anzulasten. Ihm verdanke ich diese Bestrafung ohne Anhörung und damit eine Bestrafung aus reiner Willkür. Der Staatsanwalt sollte sich erinnern, dass er zuvor das nahezu gleiche Strafverfahren gegen mich eingestellt hat, mit der Begründung, dass eine Hilfeleistung ohne finanzielle Interessen straffrei ist. Wie kommt der Staatsanwalt jetzt dazu mich ohne Anhörung zu 1.000,-- € zu verurteilen, wenn noch dazu der gleiche Sachverhalt vorliegt. Auch hier meine Hilfe weiter ohne finanzielle Interessen! In beiden Fällen geht es um die Justiz in Baden Württemberg für Leute, für die ich mich seit Jahren einsetze, teils mit amtlicher Prozessbetreuung durch Notare (dort als Vormundschaftsgericht fungierend). Es  wäre nicht nur mein Recht, sondern auch die Pflicht des Staatsanwalts Picard gewesen, mich zu Sache anzuhören.

Diese 1.000, -- €  sind am 14. 10. 2007 durch die Polizei und hier durch Herrn Noll mit der Telefonnummer 36214101 per Haftbefehl zur Erpressung des ungerechtfertigten Betrags aus einem ungerechtfertigten Urteil angemeldet worden! Ich weiß, das dieser Polizist, der meine Frau, im Gegensatz zu seinen Kollegen sehr ordentlich behandelt hat, nichts dafür kann und offensichtlich auch nicht wusste, um was es in der Haftanordnung geht.

 

Ich stelle gegen den Staatsanwalt Picard erneut einen

Strafantrag, oder jedes andere zulässige Rechtsmittel mit gleicher Gesetzeskraft,

wegen

Verfolgung eines Unschuldigen gemäß  §344 StGB, wegen Rechtwillkür und Rechtsbeugung im Rahmen der Ungesetzlichkeit gemäß BVerfG im Rahmen der begonnenen Neuordnung des Rechtsberatungsgesetzes und der eindeutigen Hinweise seitens des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil gegen den Richter Kramer, behutsam mit dem Gesetz umzugehen. Des Weiteren beziehe ich mich darauf, dass der Staatsanwalt und damit auch die Justizverantwortlichen meinen Hilferuf abgelehnt haben, obwohl alle Beteiligten wissen, das ich durch Justizverbrecher der bremischen Justiz * (Richter und Staatsanwälte, die Betrügern zugearbeitet haben, wie durch ein Verfahren des LG-Präsidenten Herrn Come gesichert nachgewiesen wurde) wirtschaftlich völlig vernichtet wurde, heute von der Grundsicherung lebe und trotzdem vielen Menschen in diesem Land uneigennützig geholfen habe. Insoweit stellt sich der Staatsanwalt Picard ein Armutszeugnis aus, da er unsere Verhältnisse durch viele Schreiben kennt. 

 

Die Justiz in Bremen ist nicht in der Lage einen fairen Prozess gegen diesen Staatsanwalt für mich zu führen, dass steht auf Grund meiner vielfachen persönlichen Erfahrungen und aus der Anhörung vielfacher Justizgeschädigter in Bremen fest, die mit der bremischen Justiz zu tun hatten und auch heute sehr lange Prozesse führen, ohne in Ihrer Sache weiter zu kommen.

 

Der Fall des Afrikaners, Herrn Konde, beweist mit aller Deutlichkeit, dass die Justiz vor der Todesstrafe nicht Halt macht, bereits dem ICC mit angezeigt! Auf Grund dieser Tatsache muss ich mit dem Schlimmsten rechnen!

 

 Wenn auch der höchste Verteidiger des Rechts, der Justizsenator, in diesem Stadtstaat nicht bereit ist der Todesstrafe Einhalt zu gebieten, dann gehört er ebenso vor den Gerichtshof, denn eine Friedensvereinbarung mit Deutschland gibt es nicht! Danach ist nach den Gesetzen der Siegermächte zu verfahren, zu deren Einhaltung sich der deutsche Staat, vertreten durch die derzeitigen Politiker, verpflichtet hat.

Dieses Schreiben geht mit gleicher Post an den ICC Den Haag.

 

Unabhängig von der Anklage beim ICC stelle ich wegen der bisher erlittenen Schäden an meiner Gesundheit und der Gesundheit meiner Frau, gegen das Land Bremen Schmerzensgeldforderungen in einer noch zu beziffernden Höhe.

Außerdem verlange ich für die durch die ungerechtfertigte Verfolgung erlittenen Schäden und durch die Unterstützung von Betrügern durch die bremische Justiz nicht nur die Regulierung der Schäden, sondern auch meinen Verdienstausfall, der noch zu beziffern ist.

 

Ich stelle gegen den Rechtspfleger Behrens einen

Strafantrag

 Wegen Haftanordnungen ohne ordentliche Rechtsgrundlage, außerdem ohne Unterschrift um diese nicht unterschriebenen Haftanordnungen verantworten zu müssen. Weiterhin fordere ich ein Schmerzensgeld für die Folgen der ungerechtfertigten Verhaftungen.

Gleichzeitig verlange ich eine staatsanwaltliche Untersuchung aller Unterlagen, die zur Verhaftung mit den verheerenden Folgen für meine Gesundheit geführt haben.

 

Sehr geehrter Herr Justizsenator Nagel!

Ich bitte Sie sofort alles zu veranlassen, was geeignet und rechtstaatlich vorgegeben und damit zwingend zu erfüllen ist, meine ungerechtfertigte Verurteilung durch den Staatsanwalt Picard zu prüfen und dafür zu sorgen , dass  bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts durch ein rechtstaatliches Verfahren jedwede vorgreifenden Amtshandlungen unterbleiben.

Das Urteil des Staatsanwalts Picard ist unter den gegebenen Gesichtpunkten nicht aufrecht zu erhalten. Willkür bei meinen Gesundheitszustand kann auch weiterhin tödlich sein. Wenn ein Mensch verhaftet wird, führt das zu einem nahezu unerträglichen Stressaufbau, der mir keiner anderen Form von Stress zu vergleichen ist, das bedeutet, dass jemand der herzkrank ist, auf schnellste Weise hingerichtet werden kann.

Sie können sich nicht damit herausreden Richter sind frei und unabhängig, das ist eine viel von Justizministern offen ausgesprochene Lüge. Jeder Richter ist ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden, darf und kann nur nach Gesetz und Recht handeln dem er untersteht. Die Forderung an einen Richter er möge sich an Recht und Gesetz und seinen Amtseid halten ist von einem Justizminister oder -senator einklagbar. Gegenüber den Staatsanwälten sind Sie Herr Justizsenator weisungsbefugt, auch das wird aus Haftungsgründen von Ihren Kollegen, den Justizministern, gern verschwiegen. Gerät das Recht aus dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen, so ist das nicht ein unabwendbares Schicksal,  sondern es ist die Amtspflicht des zuständigen Justizsenators für die Einhaltung von Recht und Gesetz zu sorgen, was für einen Nichtjuristen nur mit fachkompetenter Hilfe z. B. durch das BJM möglich ist.

 

Andererseits machen Sie sich für die Duldung von Justizunrecht unter Ihrer Amtsaufsicht zum Mittäter und sind daher mit zu verklagen, wenn Recht einzufordern ist.

Sie sollten sich umgehend mit dem Polizeibeamten in Verbindung setzen, der für meine Verhaftung zuständig ist, um so die Ursachen der Verhaftung ohne Verfahren und ohne wirklichen strafbaren Hintergrund zu erfahren und entsprechende Handlungen einleiten zu können. Es ist der Polizist  Herr Noll, Amtanschluss 362 – 14101, - eine Kopie dieses Schreibens liegt dem Beamten vor!

 

Dieses Schreiben ist öffentlich, um die Verbreitung des Inhalts wird ausdrücklich gebeten in der Hoffung, dass sich weitere Justizopfer aus Bremen melden. Meldungen werden selbstverständlich auch bei den Mitstreitern, siehe Briefkopf, angenommen!

Klaus Fromme                                    Fax und Veröffentlichung ohne Unterschrift!

 

Dr. Wrobel, das Sprachrohr der Justizsenatoren:

Heute am 17. 12. um 9.25 erhalte ich, auf meine Bitte hin, den Justizsenator Nagel sprechen zu dürfen, einen Anruf des Herrn Wrobel! Mit einer Vielzahl von Vorwürfen zur Sache, selbst mit der Unterstellung: „ich wollte jemanden vor das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag bringen und der Tatsache, dass ich ja  noch lebe,“ macht sich dieser offenbar vom Justizsenator Nagel beauftragte Mensch über mich lustig mit einer Arroganz die unbeschreiblich ist, dass ich das Telefonat abbrechen musste.

Tatsache ist, dass zwei Mitglieder des ERFC at. ihre Verfahren gegen Österreich vor dem Internationalen Gerichtshof gewonnen haben. Von dem H. Wrobel wird die Zuständigkeit bestritten, stattdessen unterstellt er mir ich hätte, weil ich den ICC angerufen habe,  bremische Justizverantwortliche als Kriegsverbrecher bezeichnet, was geradezu schwachsinnig ist!

ICC ist die Abkürzung für: International Crime Court

                                                Internationaler Gerichtshof               

Auf meine Frage, ob die Verurteilung von Rechtshilfe für Minderbemittelte strafbar ist, weicht er aus und sagt, dass ein Staatsanwalt keine Strafe verhängen kann. Die Verhaftungen, durch den Rechtspfleger Behrens, den er vorgibt nicht zu kennen,  zieht er mit der flapsigen Bemerkung: „ Was wollen Sie denn, Sie leben ja noch!“ wiederholt ins Lächerliche, dass die Haftbefehle nicht einmal unterschrieben waren interessiert ihn nicht! Bemerkenswert ist in dem von ihm zitierten Satz das Wort „noch “. Wenn man diese Wortwahl des H. Wrobel  ernst nimmt, muss man davon ausgehen, das mein Ableben von der Justiz geplant ist! Ständige Haftanordnungen beweisen das, so auch für das Parken im Anwohnerbereich, dessen Bezahlung von mir und meinem Sohn doppelt verlangt wird! Einmal durch die Jahreszahlung und zum anderen durch Strafzettel. Widerspruch wird nicht angehört! 

Das Beschwerden und Strafanträgen keine Folgen gegeben werden,  interessiert ihn, den Vertreter des Senators, ebenso wenig, aber er gibt immerhin zu alles von mir genau zu wissen, was ich ihm nach einer Hausdurchsuchung und ständiger Observierung ohne weiteres abnehme.

Kann das  Mitwissen von strafbaren Handlungen der Justiz, in der obersten   Justizverantwortung nicht strafbar sein, wenn man von Justizverbrechen Kenntnis erhält ?

Diese, sicher bedeutende Frage, muss international erörtert werden!  

Dieser Brief ist H. Wrobel, vor seinem Anruf, nicht bekannt geworden, es sei denn mein Internetanschluss ist während des Schreibens überwacht worden, ich habe absolut nichts zu verheimlichen, das gilt ausnahmslos auch für alle, mit denen ich Kontakt pflege! Viele Menschen, denen ich helfe, wünschen sich im Übrigen die Veröffentlichung ihrer Verhältnisse, leider ist das noch nur eingeschränkt möglich, der EFCR at. arbeitet daran!

Der Justizsenator Nagel ist für mich nicht ansprechbar, so seine Justizsekretärin.