WIRTSCHAFTSBERATER KLAUS FROMME
VORSTANDSVORSITZENDER DES VEREINS: „GRAUE ZONE e.V.“
MITGLIED IM „VEREIN GEGEN
RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ FRANKFURT/M.
MITGLIED IN DER
„INTERESSENGEMEINSCHAFT BETRUGSOPFERHILFE“
Wuppertal
VORSTANDSMITGLIED DER EUROPEAN FEDERATION FOR CIVIL RIGHTS (EFCR
at.)
MITGLIED DER
B.V.J.M. (BÜRGERINITIATIVE FÜR
VERFASSUNGSSCHUTZ,
JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE IN
DEUTSCHLAND) F. Schlie, Hülser Strasse 143-145, 47803 Krefeld
D - 28195 Bremen,
Lampeweg 4
Telefon: 0421 – 2210521 Telefax: 0421 – 2210519
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Meine Frau
hat alles verloren, was ein Mensch zu Unrecht, gepeinigt durch die bremische
Justiz mitmachen kann, das geht bis zu einer Krebserkrankung und den Verlust
ihrer vollen Erwerbsfähigkeit. Die erneute Verhaftung ist natürlich mit der
Angst um mein Leben und die mögliche Aufgabe der Hilfstätigkeit für Ihre
querschnittsgelähmte Mutter besonders eng verbunden. Zudem hat sie seit Ihrem
Tumor, der zwar erfolgreich behandelt wurde, ständige Herzbeschwerden, dass zu
fürchten ist, dass es sie schlimmer trifft als mich. Ich habe wirklich nur noch
mein Leben zu verlieren, alles Andere ist mit durch die verbrecherische Justiz
in Bremen genommen.
Sie erhalten
umgehend eine weitere Nachricht von mir oder einem Vertrauten, nachdem dieser
Brief die bremischen Justizverantwortlichen erreicht hat.
Mit
freundlichem Gruß, Klaus Fromme
Herrn Ralf Nagel
d.B, Fax, Best.
Generalstaatsanwaltschaft
und Bremische Bürgerschaft
Nationaler und 2. Internationaler Hilferuf!
Es geht weiter um versuchten Mord
und um schwere Körperverletzung
gegen Unschuldige, durch die bremische Justiz! Polizei tut
ahnungslos!
Der Justizsenator Nagel,
ein Nichtjurist, schweigt zu den Vorgängen!
Es ist passiert, was keiner von unseren Freunden und Mitstreitern
glauben wollte oder jemals für möglich gehalten hat:
Haft für
einen Verteidiger der Menschenrechte, im In- und Ausland,
der von der bremischen Justiz ohne rechtliches Gehör, ohne die Beurteilung von
Beweisen, ohne ein rechtstaatliches Verfahren zu 1.000,-- €, ersatzweise zu
vier Wochen Haft, verurteilt wurde.
Das
Verbrechen mit dem die Strafe seitens der bremischen Justiz begründet wird,
hier von dem Staatsanwalt Picard der bremischen Staatsanwaltschaft:
Hilfe für Menschen in unserer Mitte, die mittellos sind und durch
Geldinstitute, Behörden und durch die bundesdeutsche Justiz wirtschaftlich,
physisch und psychisch vernichtet wurden, in völliger Armut leben und kein
lebenswertes Leben mehr vor sich haben! Meine diesbezügliche Verurteilung
erfolgt auf Grund der NS Justiz!
Wie lange geht der Psychoterror der bremischen Justiz unter dem
Deckmantel des Justizsenators Ralf Nagel noch weiter, ein Mann, der sich seiner
Verantwortung und Haftung durchaus bewusst ist und dieses Amt angenommen hat
ohne selbst Jurist zu sein und trotzdem, oder gerade deswegen die Willkür der
bremischen Justiz zulässt!
Eine Justizwillkür wie im Dritten Reich, auf der Basis des Dritten
Reichs einschließlich mehrerer Mordversuche nur krimineller als die NS Justiz
je gewesen ist.
Mein Hilferuf an den Justizsenator wird nicht beantwortet! Er kann
nicht behaupten den schriftlichen Hilferuf nicht zu kennen, da er seiner
Sekretärin persönlich übergeben und die Übergabe von ihr quittiert wurde, wenn
er meinen Hilferuf nicht bekommen hat, ist das ein Armutszeugnis für seine
Geschäftspolitik!
Die Begünstigung von Betrug ist in der bremischen Justiz eine
beweisbare Handlungsweise, die ebenso mit Rechtsbeugung und Rechtswillkür
einhergeht, wie die Nichtigkeit des Amtseids. Durch die Begünstigung von
Betrug, in mehreren Fällen, wurden wir, die Familie Fromme, seit über 25 Jahren
von der bremischen Justiz mittellos gemacht. Meine Frau hat dies mit einer
schweren Krebserkrankung bezahlen müssen, ich selbst wurde seit mehreren Jahren
beruflich und gesundheitlich von der bremischen Justiz in die
Perspektivlosigkeit gebracht. Hilfe durch die Justizsenatoren, die Vorgänger
von Herrn Nagel, gab es zu keiner Zeit! Was uns bleibt ist die Grundversorgung
und die durch Krankheit eingeschränkte Verdienstmöglichkeit meiner Frau!
Die Rechtsbeugung und Rechtswillkür betrifft uns, die Familie Fromme
nicht allein, wie durch Zeugen zu belegen ist! Eine Besonderheit gibt es schon
noch, die Peinigung der Familie schließt auch die Sippenhaft ein, ebenso ein
Delikt nachvollziehbar aus der Gerichtsbarkeit des Dritten Reichs, die in
Bremen offenbar noch hoch im Kurs steht. Wie anderes ist es zu verstehen, wenn
es bei allen gerichtlichen Verfahren mit denen wir in Bremen zu tun haben zu
einer Prozessmanipulation durch die Justiz kommt!
Das gilt insbesondere auch für den völlig aus der Luft gegriffenen
Vorwurf meiner Justizkritik die nicht erhört wird, sondern von einer
kriminellen Richterin Dr. Marx ohne rechtliches Gehör als Beleidigung abgeurteilt
wird.
Die Richterin hat meine eindeutige und nicht strafbare Justizkritik als
Beleidigung ausgelegt, ohne die Hintergründe zu kennen und richtig zu benennen.
Wenn Sie eine Verurteilung ausspricht, sollte sie wenigstens den
Unterschied und die gesetzlichen Bestimmungen für den Tathergang einer
Beleidigung kennen und auch in Erwägung ziehen, wie das Urteil des BVerfG,
Beleidigungen definiert.
Gesetzlich muss jeder Bürger das Recht haben, sich gegen ein
Unrechtsurteil zu wehren, vor allen dann, wenn die ordentlichen Grundsätze
bundesdeutscher Justiz hintergangen werden, wie das in allen meinen
Verfahren leicht zu beweisen ist. Dabei so sagen die höchsten Richter der
Bundesrepublik Deutschland darf es auch durchaus auch zu derben Worten kommen!
Der Vergleich von Staatsanwälten und Richtern der BRD mit denen des
Dritten Reichs ist heute immer mehr in aller Munde. Es kann keine Beleidigung
sein, wenn ein Richter oder Staatsanwalt die gleichen Muster der Prozessführung
anwendet, die die größten Justizverbrecher der deutschen Geschichte angewandt
haben, nämlich die Abkehr von rechtlichem Gehör! Dies ist eins der
sträflichsten Verbrechen denen sich ein Richter oder Staatsanwalt schuldig
machen kann. Ein solcher Richter oder Staatsanwalt kann und darf nicht Justizverantwortlicher
eines Rechtsstaates sein.
Hier ist im Übrigen die Frage zu stellen, ob der kritisierte Richter
oder Staatsanwalt seine Legitimation zur Rechtsprechung im Namen der
Bundesrepublik Deutschland, und hier in Namen des Volkes, die es in Wahrheit
gar nicht mehr gibt, vorzulegen im
Stande ist.
Wer das Grundgesetz der Bundesrepublik in Frage stellt, ebenso
leichtfertig mit der Konvention über die Menschenrechte und das Völkerrecht
hinweg geht, kann keine Legitimation besitzen, denn nach dem Willen der
Siegermächte, ist das Justizgeschehen in die Hände der Siegermächte gelegt,
auch wenn das BVerfG dies nicht anerkennen möchte.
Wer auf Umwegen bereit ist die Todesstrafe auszuführen, der muss sich
dem Internationalen Gerichtshof stellen!
Eine Verhaftung
ohne wirksamen Haftbefehl, durch den Rechtspfleger Frank Behrens, was ist das
Herr Justizsenator Nagel?
Der Rechtspfleger hat meine fachärztliche Krankenbeschreibung und die
Bestätigung der Haftunfähigkeit!
Ich will es Ihnen
beantworten Herr Justizsenator Nagel!
Dieser Mann, Rechtspfleger Frank Behrens, ist bereit zu töten! Er ist
aber nur eingeschränkt bereit die Verantwortung für meinen Tod zu übernehmen,
deshalb keine Unterschrift auf dem mir vorgelegten Haftbefehl! Mit seiner
persönlichen Einstellung zur Situation im Rahmen der Verhaftung hat dieser Mann
bereits gezeigt, dass er über Leichen geht, indem er den Widerstand gegen die
Notärzte zu brechen versucht hat und den Polizisten im Rahmen der Verhaftung
die Anweisung gegeben hat mich nicht ins Krankenhaus zu bringen, sondern zum
Amts- oder Gefängnisarzt.
Nur der Beherztheit des Notarztes habe ich es zu verdanken, dass ich heute noch lebe!
Auch die Anweisung mich im Krankenhaus wie einen Schwerverbrecher zu
bewachen kam von diesem Mann! Das Krankenhauspersonal hat dem ein Ende
bereitet!
Auch die zweite Verhaftung bei ähnlichem Verlauf durch Rechtspfleger
Behrens hier deutlich ohne Unterschrift
endete im Krankenhaus!
Wenn ich etwas wirklich Strafbares getan hätte, würde ich eine Strafe
akzeptieren können, nicht aber wenn aller Ursprung der Strafverfolgung die
Unterstützung von Minderbemittelten, die sich selbst nicht wehren können, in
diesem Staat ist.
Dem Staatsanwalt Picard ist mit Sicherheit eine
menschenverachtende Einstellung anzulasten. Ihm verdanke ich diese Bestrafung
ohne Anhörung und damit eine Bestrafung aus reiner Willkür. Der Staatsanwalt
sollte sich erinnern, dass er zuvor das nahezu gleiche Strafverfahren gegen
mich eingestellt hat, mit der Begründung, dass eine Hilfeleistung ohne
finanzielle Interessen straffrei ist. Wie kommt der Staatsanwalt jetzt dazu
mich ohne Anhörung zu 1.000,-- € zu verurteilen, wenn noch dazu der gleiche
Sachverhalt vorliegt. Auch hier meine Hilfe weiter ohne finanzielle Interessen!
In beiden Fällen geht es um die Justiz in Baden Württemberg für Leute, für die
ich mich seit Jahren einsetze, teils mit amtlicher Prozessbetreuung durch
Notare (dort als Vormundschaftsgericht fungierend). Es wäre nicht nur mein Recht, sondern auch die
Pflicht des Staatsanwalts Picard gewesen, mich zu Sache anzuhören.
Diese
1.000, -- € sind am 14. 10. 2007 durch
die Polizei und hier durch Herrn Noll mit der Telefonnummer 36214101 per
Haftbefehl zur Erpressung des ungerechtfertigten Betrags aus einem
ungerechtfertigten Urteil angemeldet worden! Ich weiß, das dieser Polizist, der
meine Frau, im Gegensatz zu seinen Kollegen sehr ordentlich behandelt hat,
nichts dafür kann und offensichtlich auch nicht wusste, um was es in der
Haftanordnung geht.
Ich
stelle gegen den Staatsanwalt Picard erneut einen
Strafantrag,
oder jedes andere zulässige Rechtsmittel mit gleicher Gesetzeskraft,
wegen
Verfolgung
eines Unschuldigen gemäß §344 StGB,
wegen Rechtwillkür und Rechtsbeugung im Rahmen der Ungesetzlichkeit gemäß
BVerfG im Rahmen der begonnenen Neuordnung des Rechtsberatungsgesetzes und der
eindeutigen Hinweise seitens des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil gegen
den Richter Kramer, behutsam mit dem Gesetz umzugehen. Des Weiteren beziehe ich
mich darauf, dass der Staatsanwalt und damit auch die Justizverantwortlichen
meinen Hilferuf abgelehnt haben, obwohl alle Beteiligten wissen, das ich durch
Justizverbrecher der bremischen Justiz * (Richter und Staatsanwälte, die
Betrügern zugearbeitet haben, wie durch ein Verfahren des LG-Präsidenten Herrn
Come gesichert nachgewiesen wurde) wirtschaftlich völlig vernichtet wurde,
heute von der Grundsicherung lebe und trotzdem vielen Menschen in diesem Land
uneigennützig geholfen habe. Insoweit stellt sich der Staatsanwalt Picard ein
Armutszeugnis aus, da er unsere Verhältnisse durch viele Schreiben kennt.
Die
Justiz in Bremen ist nicht in der Lage einen fairen Prozess gegen diesen
Staatsanwalt für mich zu führen, dass steht auf Grund meiner vielfachen
persönlichen Erfahrungen und aus der Anhörung vielfacher Justizgeschädigter in
Bremen fest, die mit der bremischen Justiz zu tun hatten und auch heute sehr
lange Prozesse führen, ohne in Ihrer Sache weiter zu kommen.
Der
Fall des Afrikaners, Herrn Konde, beweist mit aller Deutlichkeit, dass die
Justiz vor der Todesstrafe nicht Halt macht, bereits dem ICC mit angezeigt! Auf Grund
dieser Tatsache muss ich mit dem Schlimmsten rechnen!
Wenn auch der höchste Verteidiger des Rechts,
der Justizsenator, in diesem Stadtstaat nicht bereit ist der Todesstrafe
Einhalt zu gebieten, dann gehört er ebenso vor den Gerichtshof, denn eine Friedensvereinbarung
mit Deutschland gibt es nicht! Danach ist nach den Gesetzen der Siegermächte zu
verfahren, zu deren Einhaltung sich der deutsche Staat, vertreten durch die
derzeitigen Politiker, verpflichtet hat.
Dieses
Schreiben geht mit gleicher Post an den ICC Den Haag.
Unabhängig
von der Anklage beim ICC stelle ich wegen der bisher erlittenen Schäden an
meiner Gesundheit und der Gesundheit meiner Frau, gegen das Land Bremen
Schmerzensgeldforderungen in einer noch zu beziffernden Höhe.
Außerdem
verlange ich für die durch die ungerechtfertigte Verfolgung erlittenen Schäden
und durch die Unterstützung von Betrügern durch die bremische Justiz nicht nur
die Regulierung der Schäden, sondern auch meinen Verdienstausfall, der noch zu
beziffern ist.
Ich
stelle gegen den
Rechtspfleger Behrens einen
Strafantrag
Wegen Haftanordnungen ohne ordentliche
Rechtsgrundlage, außerdem ohne Unterschrift um diese nicht unterschriebenen
Haftanordnungen verantworten zu müssen. Weiterhin fordere ich ein
Schmerzensgeld für die Folgen der ungerechtfertigten Verhaftungen.
Gleichzeitig
verlange ich eine staatsanwaltliche Untersuchung aller Unterlagen, die zur
Verhaftung mit den verheerenden Folgen für meine Gesundheit geführt haben.
Sehr
geehrter Herr Justizsenator Nagel!
Ich
bitte Sie sofort alles zu veranlassen, was geeignet und rechtstaatlich
vorgegeben und damit zwingend zu erfüllen ist, meine ungerechtfertigte
Verurteilung durch den Staatsanwalt Picard zu prüfen und dafür zu sorgen ,
dass bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts
durch ein rechtstaatliches Verfahren jedwede vorgreifenden Amtshandlungen
unterbleiben.
Das
Urteil des Staatsanwalts Picard ist unter den gegebenen Gesichtpunkten nicht
aufrecht zu erhalten. Willkür bei meinen Gesundheitszustand kann auch weiterhin
tödlich sein. Wenn ein Mensch verhaftet wird, führt das zu einem nahezu
unerträglichen Stressaufbau, der mir keiner anderen Form von Stress zu
vergleichen ist, das bedeutet, dass jemand der herzkrank ist, auf schnellste
Weise hingerichtet werden kann.
Sie
können sich nicht damit herausreden Richter sind frei und unabhängig, das ist
eine viel von Justizministern offen ausgesprochene Lüge. Jeder Richter ist
ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden, darf und kann nur nach Gesetz und
Recht handeln dem er untersteht. Die Forderung an einen Richter er möge sich an
Recht und Gesetz und seinen Amtseid halten ist von einem Justizminister oder
-senator einklagbar. Gegenüber den Staatsanwälten sind Sie Herr Justizsenator
weisungsbefugt, auch das wird aus Haftungsgründen von Ihren Kollegen, den
Justizministern, gern verschwiegen. Gerät das Recht aus dem gesetzlich
vorgegebenen Rahmen, so ist das nicht ein unabwendbares Schicksal, sondern es ist die Amtspflicht des zuständigen
Justizsenators für die Einhaltung von Recht und Gesetz zu sorgen, was für einen
Nichtjuristen nur mit fachkompetenter Hilfe z. B. durch das BJM möglich ist.
Andererseits
machen Sie sich für die Duldung von Justizunrecht unter Ihrer Amtsaufsicht zum
Mittäter und sind daher mit zu verklagen, wenn Recht einzufordern ist.
Sie
sollten sich umgehend mit dem Polizeibeamten in Verbindung setzen, der für
meine Verhaftung zuständig ist, um so die Ursachen der Verhaftung ohne
Verfahren und ohne wirklichen strafbaren Hintergrund zu erfahren und entsprechende
Handlungen einleiten zu können. Es ist der Polizist Herr Noll, Amtanschluss
362 – 14101, -
eine Kopie dieses Schreibens liegt dem Beamten vor!
Dieses
Schreiben ist öffentlich, um die Verbreitung des Inhalts wird ausdrücklich
gebeten in der Hoffung, dass sich weitere Justizopfer aus Bremen melden.
Meldungen werden selbstverständlich auch bei den Mitstreitern, siehe Briefkopf,
angenommen!
Klaus
Fromme
Fax und Veröffentlichung ohne Unterschrift!
Dr. Wrobel, das Sprachrohr der Justizsenatoren:
Heute
am 17. 12. um 9.25 erhalte ich, auf meine Bitte hin, den Justizsenator Nagel
sprechen zu dürfen, einen Anruf des Herrn
Wrobel! Mit einer Vielzahl von Vorwürfen zur Sache, selbst mit der
Unterstellung: „ich wollte jemanden vor das Kriegsverbrechertribunal in Den
Haag bringen und der Tatsache, dass ich ja
noch lebe,“ macht sich dieser offenbar vom Justizsenator Nagel
beauftragte Mensch über mich lustig mit einer Arroganz die unbeschreiblich ist,
dass ich das Telefonat abbrechen musste.
Tatsache
ist, dass zwei Mitglieder des ERFC at. ihre Verfahren gegen Österreich vor dem
Internationalen Gerichtshof gewonnen haben. Von dem H. Wrobel wird die
Zuständigkeit bestritten, stattdessen unterstellt er mir ich hätte, weil ich
den ICC angerufen habe, bremische
Justizverantwortliche als Kriegsverbrecher bezeichnet, was geradezu
schwachsinnig ist!
Internationaler Gerichtshof
Auf
meine Frage, ob die Verurteilung von Rechtshilfe für Minderbemittelte strafbar
ist, weicht er aus und sagt, dass ein Staatsanwalt keine Strafe verhängen kann.
Die Verhaftungen, durch den Rechtspfleger Behrens, den er vorgibt nicht zu
kennen, zieht er mit der flapsigen
Bemerkung: „ Was wollen Sie denn, Sie leben ja noch!“ wiederholt ins
Lächerliche, dass die Haftbefehle nicht einmal unterschrieben waren
interessiert ihn nicht! Bemerkenswert ist in dem von ihm zitierten Satz das
Wort „noch “. Wenn man diese
Wortwahl des H. Wrobel ernst nimmt,
muss man davon ausgehen, das mein Ableben von der Justiz geplant ist! Ständige
Haftanordnungen beweisen das, so auch für das Parken im Anwohnerbereich, dessen
Bezahlung von mir und meinem Sohn doppelt verlangt wird! Einmal durch die
Jahreszahlung und zum anderen durch Strafzettel. Widerspruch wird nicht
angehört!
Das
Beschwerden und Strafanträgen keine Folgen gegeben werden, interessiert ihn, den Vertreter des
Senators, ebenso wenig, aber er gibt immerhin zu alles von mir genau zu wissen,
was ich ihm nach einer Hausdurchsuchung und ständiger Observierung ohne
weiteres abnehme.
Kann das Mitwissen
von strafbaren Handlungen der Justiz, in der obersten Justizverantwortung nicht strafbar sein, wenn man von Justizverbrechen
Kenntnis erhält ?
Diese, sicher bedeutende Frage, muss international erörtert
werden!
Dieser
Brief ist H. Wrobel, vor seinem Anruf, nicht bekannt geworden, es sei denn mein
Internetanschluss ist während des Schreibens überwacht worden, ich habe absolut
nichts zu verheimlichen, das gilt ausnahmslos auch für alle, mit denen ich
Kontakt pflege! Viele Menschen, denen ich helfe, wünschen sich im Übrigen die
Veröffentlichung ihrer Verhältnisse, leider ist das noch nur eingeschränkt
möglich, der EFCR at. arbeitet daran!
Der Justizsenator Nagel ist für mich nicht ansprechbar, so
seine Justizsekretärin.