Mitglied im „Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V.“ - Frankfurt /Main
Mitglied im „Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch e.V.“ - Schwerin
D – 28261 Bremen,
Postfach 610164 Telefon: 49 (0) 421 –
22 105 21 Fax: 19
Kopie:European Court of Human Rights
In Anlehnung an Schreiben vom 8. 1. 2003
Presse, Öffentl. RA. DrT
Amtsleiter Ordnungsamt und Führerscheinstelle
gleichlautend an
Bremen, dem 22. 1. 2004
Amtsleiter Ordnungsamt und Füherscheinstelle
07021
- für Kreisamt
Fortnahme des Führerscheins der Rechtsanwältin Frau Regina Bornstein
sowie
Fortnahme des Fahrzeugs von der Rechtsanwältin Frau Regina Bornstein,
damit
geplante Existenzvernichtung der Rechtsanwältin, hier verbunden mit Sippenhaft!
Ich war erst vor kurzer Zeit in Kirchheim u.Teck und
habe dort mit Ihrer sehr geehrten Frau Trieloff gesprochen, während des persönlichen Gesprächs wurden telefonisch
andere Mitarbeiter in das Gespräch einbezogen, ich werde hier nicht weiter
darauf eingehen, Zeugnis ist in diesem Fall Frau Trieloff.
Tatsache ist, das zunächst der Führerschein der
Rechtsanwältin Frau Regina Bornstein in Zusammenarbeit der Kreis- und
Landratsamtsbehörde eingezogen werden sollte. Da es offenbar daran mangelt der
Rechtsanwältin Bornstein Verkehrsvergehen, Fahrfehler unter zu jubeln, bedient
man sich mit einem bestellten psychologischen Gutachten um die
Rechtsanwältin zu deklassieren.
Wir wissen, das auf Behördenwunsch Gutachten auf
Verlangen bestellt werden können, das ist auch inzwischen dem Gerichtshof in
Strassburg bekannt. Natürlich geht das nur per Ferndiagnose! Jede
Inaugenscheinnahme der Betroffenen würde zu einem anderen, als dem von Ihnen
bestellten Gutachten
führen. Das ein psychisches Gutachten per
Ferndiagnose standeswidrig, unzulässig und damit für Gerichte und Behörden
unverwertbar ist, müssen Sie offenbar erst von einem ausländischen Gericht
bestätigt bekommen. Wir arbeiten daran.
Ich selbst habe Frau Bornstein bei meinem Besuch
exakt beobachtet, und die Dame mit
einigen Leuten kontaktiert, mit der Bitte Frau Bornstein ebenso zu
beobachten, darunter ist auch ein Mediziner gewesen. Übereinstimmend sind wir
zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich in dem Ihnen vorliegenden Gutachten um
eine reine Fehlinterpretation des von Ihnen konsultierten Neurologen handelt
der gerichtlich nachzugehen sein wird.
Auf unser Anraten, hat sich Frau Bornstein einem
anderen Neurologen gestellt der hier als Zeuge benannt werden kann und der
unsere Beobachtungen durchaus teilt. Das Gutachten liegt Ihnen bereits vor!
Sie haben
Frau Bornstein in eine Situation gebracht, die jeder andere Mensch kaum so gut
verarbeitet hätte, vermutlich wäre jede andere Person längst verzweifelt,
wäre möglicherweise depressiv geworden
oder hätte gar an Suizid gedacht.
Die Stärke, mit der alle Anfeindungen und Intrigen
von Frau Bornstein verarbeitet werden
zeigt gerade, dass das Bild des von Ihnen honorierten Neurologen völlig falsch
ist. Auf eingehende Prüfung im fachlichen Bereich, und Sie können davon
ausgehen, dass ich mit fast 30 jähriger Tätigkeit in der Wirtschaftsberatung
die Leistung von Rechtsanwälten beurteilen kann, muss ich Frau Bornstein eine
rasche Auffassungsgabe und ein sehr umfangreiches rechtliches Wissen
bescheinigen, das eher die Ausnahme darstellt.
Wir haben uns deshalb entschlossen, Frau Bornstein für schwierige Prozesse in unserem Mitgliederbereich zu empfehlen.
Der Führerschein und Fahrzeugentzug kann mit Ihrer
geistigen und seelischen Verfassung, erst recht nichts mit Ihrer von Ihnen
angedichteten Schizophrenie, zu tun haben. Wir werden das aber sicher noch
herausbekommen.
Wir richten hier an Sie zur Klärung des Rechts- und
Sachverhalts einige Fragen, die bei falscher Beantwortung sicher Konsequenzen
für den Beamten haben wird, der hier die Unwahrheit sagt:
1.
Wer
gab dem Nervenarzt den Auftrag die Rechtsanwältin Frau Bornstein per
Ferndiagnose zu beurteilen?
2.
Wer
ist der zuständige Behördenangestellte der den Führerscheinentzug veranlasste?
3.
Wer
ist der zuständige Behördenangestellte, der veranlasste den Wagen von Frau
Bornstein einzuziehen?
4.
Wer
veranlasste, dass die Entscheidung dem Verwaltungsgericht zu übertragen sei?
5.
Sie
haben den Wagen von Frau Bornstein offiziell deshalb eingezogen, damit ihr
Bruder nicht damit fahren können soll, so war es zu hören!
6.
Wie
viel Führerscheine sind derzeit in Ihrem Amtsbereich eingezogen und wie viel
Fahrzeuge von Familienmitgliedern wurden von Ihnen eingezogen, die ebenso dem
führerlosen Familienmitglied Zugang zu Ihrem Fahrzeug verschaffen könnten oder
wo sich das führerlose Familienmitglied ebenso den Wagen „ausleihen“
könnte! Da muss es ja in jedem Fall
Parallelen geben, sonst musste man hier von Willkür reden. Mir ist eine solche
Praktik, wie sie von Ihnen mit Fall Bornstein rechtswidrig durchgesetzt wird,
völlig unbekannt.
Bitte denken Sie daran, das eine Akteneinsicht,
erforderlichenfalls durch einen zugelassenen Rechtsanwalt am EU-Gerichtshof die
Wahrheit ans Tageslicht bringt. Lange
werden Sie die in Deutschland nach unseren Gesetzen
zwingende Akteneinsicht nicht verwehren können, das gilt auch für das Verwaltungsgericht.
Wir fordern gemäß §§ 90 und 141 ZPO im öffentlichen
Interesse die lückenlose Klärung des Sachverhalts, eine entsprechende Vollmacht
liegt Ihnen vor und kann jederzeit neu von Frau Bornstein bestätigt werden.
Wir fordern weiter, das die Fahrzeuge von Frau
Bornstein und ihrem Bruder zu Beweiszwecken sorgfältig und schonend bis zu
einer gerichtlichen Entscheidung aufbewahrt werden.
Sollten die Fahrzeuge Schaden nehmen und Sie der
Auffassung sein, dass der Steuerzahler dafür aufkommen soll, wird gegen die für
die Fahrzeugvernichtung zuständigen Beamten ein Strafverfahren, wegen
Strafvereitelung im Amt, vorsätzlicher wirtschaftlicher Vernichtung von
Geschäftsgrundlagen und Rechtswillkür eingeleitet.
Es wird beantragt werden, wie im europäischen Gedanken
vorgesehen, Regress auf die Verantwortlichen zu übertragen.
Wir fordern sie hiermit auf dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug von Frau Regina Bornstein zur Ausübung Ihres Berufs umgehend zur Verfügung steht.
Jede Diskriminierung oder Polizeigewalt ist uns von
Frau Bornstein unverzüglich zumelden, damit wir möglichst zeitnah EU-Behörden
darüber berichten können.
Für den Schaden, den Frau Birnstein durch Ihre
Maßnahmen erlitten hat und weiter erleidet, wird auch hier noch einmal die
Haftung angesprochen.
Hochachtungsvoll