WIRTSCHAFTSBERATER   KLAUS FROMME

VORSTANDSVORSITZENDER  DER

 „UNION FÜR SOZIALERHALT UND BÜRGERRECHTE“

SOWIE VORSTANDSVORSITZENDERN DES VEREINS

„Graue Zone 88 e. V” AG Duderstadt Reg-Nr.391

MITGLIED IM „VEREIN GEGEN RECHTSMISSBRAUCH  e.V.“ - FRANKFURT

MITGLIED IM „BUNDESVERBAND ZUM SCHUTZ VOR RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ - SCHWERIN

 

D – 28261 Bremen, Postfach 610164   Telefon: 49 (0) 421 – 22 105 21 Fax: 22 10519

 

Gleichlautendes Rundschreiben an:                                                     Bremen, dem 26. 5. 2004

 

Justizministerin Frau Werwigk-Hartneck                Erinnerung vom 22. 6. 2004

Polizeipräsident  im Regierungspräsidium Stuttgart                

 

Ordnungsamt Kirchheim u. Teck Führerscheinstelle

Polizeipräsidium Esslingen

Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Landratsamt Esslingen Führerscheinstelle                       Kopien: BVerfG, PR
Landespolizeidirektion Stuttgart 1                                                   EGMR- IGH
                                                                                                              Justizopfervereine I.    

 

Entzug der Fahrerlaubnis und behördlicher Diebstahl zweier Fahrzeuge

der Rechtsanwältin Regina Bornstein, Laubersberg 83 in Kirchheim/Teck

auf Grund einer psychologisch bedenklichen Ferndiagnose

 

1.     Erinnerung

 

Hier ist der Beweis:

 

Die bundesdeutsche Justiz im Bundesland Baden-Württemberg vertreten durch die Justizministerin Frau Werwigk-Hartneck, wie auch das Regierungspräsidium dieses Bundeslandes ignoriert alle Schreiben und Gespräche die mit dem „Fall Bornstein“ zu tun haben

 

Wir erlauben uns daher noch einmal in diesem Zusammenhang eine

Dienstaufsichtsbeschwerde,

oder jedes andere zulässige Rechtsmittel

 

an die dienstaufsichtsführende Justizministerin Frau Werwigk Hartneck und den dienstaufsichtführenden Präsidenten der Polizei im Regierungspräsidium Stuttgart zu richten.

Nach wie vor stellen wir einen Strafantrag gegen die Polizisten und den Leiter des Polizeipräsidiums Schmerling, wegen Ausübung von Polizeigewalt gegen den Körper der Rechtsanwältin Frau Regina Bornstein und deren Mutter. Die Anzeigen von den Beschwerten liegen bereits vor, werden aber vorsätzlich nicht bearbeitet! Hier offenbar in Übereinkunft mit der Justizministerin die auch unser Schreiben ignoriert.

Beweis: Keine Eingangsbestätigung, keine Silbe auf unser Schreiben.

Grundlage dieser erneuten Dienstaufsicht und des Strafantrags, ist die verbotene Erpressung der Polizei durch Anwendung der Folter.

Oder irrt hier der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Herr Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, wenn er öffentlich bekennt:

„Das Grundgesetz ist eindeutig. „ - „Die Menschenwürde gilt absolut!“

Dazu erklärt er: „Die Folter missachtet jedes Menschsein und ist deshalb eines Rechtsstaates nicht würdig!

 

Was für einen Staat vertreten Sie Frau Justizministerin Werwigk-Hartneck? Was für einen Staat vertritt der oberste Polizeibeamte des Landes Baden Württemberg.

Wir, die Justizvereine mit ihren Mitgliedern verlangen eine Antwort auf diese Fragen, die an die Dienstaufsicht gerichtet sind.

Wollen Sie sich mit der Adolf-Hitler-Note der angeblich unerlaubten Rechtsvertretung herausreden? Wollen Sie sich mit den größten Verbrechern der deutschen Geschichte gleichstellen?

Stehen auch Sie hinter der Ferndiagnose eines Psychiaters, der bereit ist Menschen durch üble Machenschaften hinzurichten?

 Bekennen Sie sich zur Wahrheit, und das öffentlich!

 

Warum spricht man plötzlich nicht mehr von der Vernichtung der Fahrzeuge der Familie Bornstein? Ist den Beamten, die hier offenbar Dienst nach Vorschrift tun, die Rechtfertigung für die Fortnahme der beiden Fahrzeuge abhanden gekommen?

Leisten Sie persönlich Schadensersatz  und Schmerzensgeld Frau Justizministerin, wenn sich die psychisch vernichtende Ferndiagnose des  Herrn Dr. Schulte  als falsch herausstellen sollte, das müssten sie nämlich. Sie können sich natürlich die Kosten auch mit dem Herrn Polizeipräsidenten teilen. Willkür ist Willkür, zu deren Ausübung kein Justizverantwortlicher in einem Rechtsstaat berechtigt ist. Sie lassen es durch Ihre Untätigkeit als Weisungsberechtigte zu, dass der Pakt über die Menschenrechte, die allem nationalen Rechten vorangestellt sind auf das Übelste verletzt und das muss in einem Rechtsstaat Folgen haben.

Deshalb sind die Dienstaufsichtbeschwerde und der Strafantrag gegen die Beteiligten an der Ehrverletzung und der Folter der Beschwerten, und das ist die ganze Familie Bornstein gerechtfertigt.

Ich berufe mich dabei auf §§ 90 und 141 der ZPO und auf das Völkerrecht.

 

Lassen Sie die Rechtsanwältin Bornstein einfach in Ruhe Ihrer Arbeit nachgehen, dann haben auch Sie keine Probleme, so einfach wäre das. Dazu gehört auch die Herausgabe des unberechtigt eingezogenen Führerscheins der Rechtsanwältin Bornstein. Alles andere kann rechtstaatlich geregelt werden!

 

                                                             Anlage: Beweis:  Prof. Dr. Papier