WIRTSCHAFTSBERATER
KLAUS FROMMEMITGLIED IM „VEREIN GEGEN
RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ - FRANKFURT
MITGLIED IM „BUNDESVERBAND
ZUM SCHUTZ VOR RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ - SCHWERIN
D
– 28261 Bremen, Postfach 610164
Telefon: 49 (0) 421 – 22 105 21 Fax: 22
10519
Polizeipräsidium Esslingen
Entzug der Fahrerlaubnis und
behördlicher Diebstahl zweier Fahrzeuge
der Rechtsanwältin Regina
Bornstein, Laubersberg 83 in Kirchheim/Teck
auf Grund einer
psychologisch bedenklichen Ferndiagnose
1.
Erinnerung
Hier ist der Beweis:
Die bundesdeutsche Justiz im
Bundesland Baden-Württemberg vertreten durch die Justizministerin Frau
Werwigk-Hartneck, wie auch das Regierungspräsidium dieses Bundeslandes
ignoriert alle Schreiben und Gespräche die mit dem „Fall Bornstein“ zu tun
haben
Wir erlauben uns daher noch
einmal in diesem Zusammenhang eine
Dienstaufsichtsbeschwerde,
oder jedes andere zulässige
Rechtsmittel
an die dienstaufsichtsführende Justizministerin Frau Werwigk Hartneck und den dienstaufsichtführenden Präsidenten der Polizei im Regierungspräsidium Stuttgart zu richten.
Nach wie vor stellen wir
einen Strafantrag gegen die Polizisten und den Leiter des Polizeipräsidiums
Schmerling, wegen Ausübung von Polizeigewalt gegen den Körper der
Rechtsanwältin Frau Regina Bornstein und deren Mutter. Die Anzeigen von den
Beschwerten liegen bereits vor, werden aber vorsätzlich nicht bearbeitet! Hier
offenbar in Übereinkunft mit der Justizministerin die auch unser Schreiben
ignoriert.
Beweis: Keine
Eingangsbestätigung, keine Silbe auf unser Schreiben.
Grundlage dieser erneuten
Dienstaufsicht und des Strafantrags, ist die verbotene Erpressung der Polizei
durch Anwendung der Folter.
Oder irrt hier der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Herr Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, wenn er öffentlich bekennt:
„Das Grundgesetz ist
eindeutig. „ - „Die Menschenwürde gilt absolut!“
Dazu erklärt er: „Die Folter
missachtet jedes Menschsein und ist deshalb eines Rechtsstaates nicht würdig!
Was für einen Staat vertreten Sie Frau Justizministerin Werwigk-Hartneck? Was für einen Staat vertritt der oberste Polizeibeamte des Landes Baden Württemberg.
Wir, die Justizvereine mit ihren Mitgliedern verlangen eine Antwort auf diese Fragen, die an die Dienstaufsicht gerichtet sind.
Wollen Sie sich mit der Adolf-Hitler-Note der angeblich unerlaubten Rechtsvertretung herausreden? Wollen Sie sich mit den größten Verbrechern der deutschen Geschichte gleichstellen?
Stehen auch Sie hinter der Ferndiagnose eines Psychiaters, der bereit ist Menschen durch üble Machenschaften hinzurichten?
Bekennen
Sie sich zur Wahrheit, und das öffentlich!
Warum spricht man plötzlich nicht mehr von der Vernichtung der Fahrzeuge der Familie Bornstein? Ist den Beamten, die hier offenbar Dienst nach Vorschrift tun, die Rechtfertigung für die Fortnahme der beiden Fahrzeuge abhanden gekommen?
Leisten Sie persönlich Schadensersatz und Schmerzensgeld Frau Justizministerin, wenn sich die psychisch vernichtende Ferndiagnose des Herrn Dr. Schulte als falsch herausstellen sollte, das müssten sie nämlich. Sie können sich natürlich die Kosten auch mit dem Herrn Polizeipräsidenten teilen. Willkür ist Willkür, zu deren Ausübung kein Justizverantwortlicher in einem Rechtsstaat berechtigt ist. Sie lassen es durch Ihre Untätigkeit als Weisungsberechtigte zu, dass der Pakt über die Menschenrechte, die allem nationalen Rechten vorangestellt sind auf das Übelste verletzt und das muss in einem Rechtsstaat Folgen haben.
Deshalb sind die Dienstaufsichtbeschwerde und der Strafantrag gegen die Beteiligten an der Ehrverletzung und der Folter der Beschwerten, und das ist die ganze Familie Bornstein gerechtfertigt.
Ich berufe mich dabei auf §§ 90 und 141 der ZPO und auf das Völkerrecht.
Lassen Sie die Rechtsanwältin Bornstein einfach in Ruhe Ihrer Arbeit nachgehen, dann haben auch Sie keine Probleme, so einfach wäre das. Dazu gehört auch die Herausgabe des unberechtigt eingezogenen Führerscheins der Rechtsanwältin Bornstein. Alles andere kann rechtstaatlich geregelt werden!
Anlage: Beweis: Prof. Dr. Papier