PARTEI GEGRÜNDET ALS „UNION
DER BASIS“ 4/ 2002BUNDESVORSTANDSVORSITZENDER:
WIRTSCHAFTSBERATER KLAUS FROMME
VORSTANDSVORSITZENDER DES VEREINS: „GRAUE
ZONE 88 e.V.“
MITGLIED IM „VEREIN GEGEN RECHTSWILLKÜR e.V.“
FRANKFURT/M.
MITGLIED
IM „BUNDESVERBAND ZUM SCHUTZ VOR RECHTSMISSBRAUCH e.V.“
MITGLIED IN DER „INTERESSENGEMEINSCHAFT
BETRUGSOPFERHILFE“ Wuppertal
VERTEIDIGUNG DER MENSCHENRECHTE VOR DEM EGMR
UNTER „TEREDO“ EUROPAKLAGE
D-28261 BREMEN, POSTFACH 610164
Leitenden
Oberstaatsanwalt
Herrn
Klein LG Bremen Bremen, dem 11. 5.
2005
(Dieses
Schreiben besteht aus 8 Seiten
mit Ergänzungen aus German History)
(Herrn
Richter Dr. Kramer, der die
Verfassungsbeschwerde durchgesetzt hat)
(EGMR
-IG) Justizgeschädigte
Kopien:
EU-Beh. RA TE. FS-R PR
Haftbeschwerde, *und jedes
andere zulässige Rechtsmittel
*rechtlich zulässige
Formulierung, das Gericht kennt das Recht!
Strafantrag gegen
Verantwortliche, wegen Rechtswillkür.
Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht
und Justizministerium mit
der Bitte um Stellungnahme,
zur weiteren Beschwerde bei
den Internationalen Gerichtshöfen
Geschäftsnummer
600 VRs 606 Js 14608/04
Tatsache, und für den genannten Richter Mertens
nicht abzustreiten ist die strafbeschwerte Verurteilung des Herrn Felix Fromme,
dem in keinem einzigen Fall rechtliches Gehör gewehrt wurde. Damit ist die Verletzung der
Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland bewiesen! Uns in Bremen permanent
aberkannt!
Anhörung des angeblichen
Schlägers Felix Fromme
Es wird noch einmal beantragt dem vermeintlichen
Straftäter die rechtstaatlich versicherte Anhörung zu gewähren. So
abgeurteilt durch den Richter Mertens, wie im Dritten Reich! Dieser Vergleich
muss zugelassen sein!
Tatsache ist weitergehend beschrieben in dem Strafantrag
gegen den Richter Mertens vom 6. 4. 2005.
Wer als verantwortlicher Richter der Bundesrepublik
Deutschland sich vorsätzlich gegen Recht und Gesetz der Bundesrepublik
Deutschland richtet und zum Meineid bereit ist, der kann gar nicht beleidigt
werden. Wenn er sich durch meine Bemerkungen beleidigt fühlt, dann mag der
Richter Mertens das in einem rechtstaatlichen Verfahren vortragen und klären
lassen. Dabei ist auch der
Rechtsstellung, des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema, Folge zu leisten!
Das hier Vorgebrachte gilt für den Staatsanwalt
Picard in viel größerem Maße:
Das kriminelle Verhalten dieses Staatsanwalts Picard
ist von so weitreichender Bedeutung, dass es vor die Internationalen
Gerichtshöfe der EU und der Vereinten Nationen gehört, da es nicht um mich
persönlich, sondern um den Schutz Dritter geht.
Der Staatsanwalt will, mit seiner Verurteilung, die
für mich mit 2000,--€ Geldstrafe verbunden war, nachweisbar Strafvereitelung im Amt dadurch betreiben,
dass er sich auf das Deutsche Nazigesetz beruft, das eine große deutsche
Staatslüge darstellt!
Behinderung der Strafverfolgung von Betrügern!
Der Staatsanwalt Picard versucht einem Kollegen in
Heilbronn zu Hilfe zu kommen, bei dem ich für drei Bürger, ein Strafverfahren
einleitet habe. Die Bürger wurden zuerst von Betrügern betrogen, dann von ihren
Rechtsanwälten, bis zu 12 an der Zahl, und letzten Endes wurden sie von der
Justiz weiter um ihr gesamtes Hab und Gut gebracht. Es ist doch seltsam, dass
mir in einem inzwischen anberaumten Verfahren, von den drei
Existenzvernichtungen, für die ich mich im Namen unseres Vereins wie auch
unserer Partei eingesetzt habe, nur der Einsatz für den Betrug an der Familie
Bimmler vorgeworfen wird.
Richtig ist allerdings, dass es in dem Fall des
Unternehmers Bimmler in erster Linie darum geht, den Staat für die nachlässige
Art der Justizbeamten im Vollstreckungsverfahren haftbar zu machen. Die anderen
beiden Fälle gehören in den Bereich Bankenbetrug, mit dem die Justiz in
Baden-Württemberg bislang auch sehr fragwürdig umgegangen ist, wissend das die
Bank der Geschädigten, der Familien Eisel und Weberruß, in betrügerischer
Absicht gehandelt hat, dass sich der verantwortliche Mitarbeiter vor einen Zug
der DB geworfen hat, und sich damit seiner Verantwortung auf diese Weise
entzogen hat. Man war bislang, seitens der Justiz in Baden-Württemberg, nicht
bereit die Fälle strafrechtlich wie zivilrechtlich mit der erforderlichen
Sorgfalt aufzuarbeiten. Das soll durch die staatliche Erpressung, mit einer für
den Sozialhilfeempfänger Klaus Fromme, nicht bezahlbaren Geldstrafe, weiter
verhindert werden.
Die bundesdeutsche Justiz redet sich damit heraus,
dass das Gesetz, das die
Justizverbrecher des Dritten Reichs für Ihre Schandtaten missbraucht
haben, um damit jüdische Rechtsvertreter ohne weitere Schwierigkeiten aus der
Justiz des Dritten Reich verbannen zu können, nach der Auflösung des
Volksgerichtshofs, jetzt dem Bürger
dienen soll.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts der
Bundesrepublik Deutschland, die sich für den Fortgang dieses verbrecherischen
Gesetzes eingesetzt haben, behaupten nun sie täten das zum Schutz der Bürger,
die möglicherweise durch die Hilfe von Nichtanwälten falsch beraten werden
könnten.
Wie verlogen die Einstellung der höchsten Richter
des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik ist, lässt sich an diesen drei
Fällen in brillanter Weise erläutern.
1.
Die Familie Eisel, die von der Volksbank Göppingen geschädigt wurde,
hier durch den Selbstmörder ppa. Herrn Eberhardt, hat über 10 Rechtsanwälte
konsultiert. Ich selbst habe mit der Witwe des Unternehmers mindestes 5
weitere Rechtsanwälte aufgesucht. Keiner der Anwälte hat den Leuten geholfen, die
ersten 10 Rechtsanwälte haben alle Versprechungen gemacht und die Leute zu dem
Betrug durch die Bank mit Honoraren überzogen, mit denen die Beschwerten
bettelarm gemacht wurden! Die Folgen sind unbeschreiblich!
2. Der Funk- und Fernsehtechniker Herr
Weberruß
wurde ebenso durch den Selbstmörder Eberhardt der VB Göppingen betrogen. Auch
hier waren diverse Anwälte tätig, ohne jeden Erfolg. Der Mann der
arbeitslos war, erhielt durch den Selbstmörder einen Kredit für ein Haus, das
270.000,-- DM gekostet hat. Bezahlen sollte das Haus nach der Auffassung des
Bankers das Sozialamt! Der Mann ist heute seelisch, körperlich und
finanziell am Ende. Mit Leidtragende sind die Ehefrau und seine 4 Kinder!
Das alles interessiert den Herrn Staatsanwalt Picard
nicht, er hängt sich offenbar, wie sich das jetzt im Verfahren, um die
angeblich unerlaubte Rechtsberatung herausstellt, an dem Fall des Unternehmers
Bimmler aus Öhrigen auf.
Ein Fall von besonderer Brisanz, der davon zeugt,
wie irrelevant die bundesdeutsche Justiz mit Bankgeschädigten umgeht!
3. Dem
Unternehmer, Herrn Bimmler, werden wegen einer Finanzschwäche, die es in jedem
Betrieb zu einer bestimmten Zeit gibt, alle Konten gekündigt, trotz der
Kontenkündigung bedient sich die Volks- und Raiffeisenbank, nach Wirksamkeit
der Kündigung, an den Konten weiter, als sei nichts geschehen. Man zwingt den
Unternehmer zur sofortigen Rückzahlung des gesamten Engagements der Bank.
Ein Schwachsinn, der in der BRD Tagesgeschäft der
Banken ist, und jährlich über 10.000 Unternehmen vernichtet. Wir kommen in
einer EU-Klage darauf zurück! (So werden heute jährlich bis zu 1 Million
Arbeitslose produziert!)
Es kommt zur Versteigerung. Auf Grund einer
Falschberechnung, der die Versteigerung durchführenden Rechtspflegerin, wird
widerrechtlich auch das zweite Anwesen des Unternehmers mit versteigert.
Anschließend stellt sich nicht nur heraus,
das mit dem Versteigerungserlös aus der ersten Versteigerung, der
Schuldsaldo ausgeglichen war, nein, es stellt sich auch der Betrug der Bank
durch eine Falschberechnung der Zinsen heraus. Der Unternehmer hat durch die
Nachlässigkeiten der Justizbehörde seine Wohn- und Geschäftshäuser und alle
seine Betriebsgrundlagen verloren. Schließlich spricht das Gericht dem
Unternehmer weit über 100.000,-- DM aus dem Zinsbetrug der VB zu. Trotz der
Inanspruchnahme von mindestens 8 Rechtsanwälten und weiteren Beratern bleibt der Mann auf der Strecke. Der
Unternehmer lebt heute von ergänzender Sozialhilfe, die Lebensversicherungen
seiner Altersversorgung hat alle seine Bank kassiert! Ein Schicksal von
Hunderttausenden!
Da nützt es dem Unternehmer auch nichts, wenn er von
einem Richter die Empfehlung bekommt, ein Strafverfahren wegen Zinsbetrug gegen
die Bank einzuleiten. Die Rechtsanwälte betrügen den Mann weiter! Herr Bimmler hat nicht den Nerv und das Geld
weiter gegen die Betrüger vorzugehen! Alles Geld ging an die Rechtsverräter
(Rechtsanwälte), die nichts geleistet, dafür aber um so mehr kassiert haben!
Die Bank ist im übrigen pleite, eine andere Bank hat
die Geschäfte übernommen.
Jetzt frage ich die Justizverantwortlichen der
bremischen Justiz, der Justiz in Baden-Württemberg und die Richter des
Bundesverfassungsgerichts, die sich mit der unerlaubten Rechtsberatung, durch
den Richter Herrn Dr. Kramer, zu befassen hatten und die Justizministerin der
Bundesrepublik Deutschland : „Wer ist hier vor wem zu schützen.“
Zur Erläuterung der Sach- und Rechtslage gebe ich
an, dass alle meine Tätigkeiten, für die Geschädigten, zum Teil mit Prozessbetreuungen
verbunden waren und alle unentgeltlich getätigt wurden! Lediglich
Aufwendungen für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung vor Ort, wurden zum
Selbstkostenpreis berechnet und auch erstattet.
Ich gebe zu, dass ich mein Rechtswissen als
Autodidakt durch ein Fernstudium bei der Fernuniversität Hagen unter der
Begleitung eines erfahrenen und international bekannten Wirtschaftsjuristen und
Dozenten erworben habe. Das mag für die bundesdeutsche Justiz nicht ausreichend
sein, der Erfolg in manchem Verfahren beweist das mir Gegenteil.
Und hier gibt es eine weitere interessante Variante
des Herrn Staatsanwalt Picard. In einem Verfahren schreibt dieser Mann davon,
dass die Beratung nicht strafbar ist, wenn sie unentgeltlich erfolgt. Aktenzechen:
270 Js 2562/98 vom 18.3. 1998
Der gleiche Staatsanwalt Picard schreibt, für die
Tätigkeit, insbesondere für den
Unternehmer Herrn Bimmler, soll ich, wegen Verstoß gegen das
Rechtsberatungsmissbrauchgesetz,
2.000,--€ Geldstrafe bezahlen, und da feststeht dass ich die Strafe, als
Sozialhilfeempfänger, nicht bezahlen kann, soll ich ins Gefängnis!
Einen Justizverantwortlichen, der so handelt, kann
man gar nicht beleidigen!
Dazu erkläre ich, dass ich von bremischen
Justizverbrechern in Verfahren ohne rechtliches Gehör, wie in Bremen auch aus
anderen Verfahren anderer Bürger inzwischen bekannt, wirtschaftlich völlig
vernichtet wurde. So zum Beispiel auch Dr’s der Medizin und weitere namentlich bekannte
Bürger aus Bremen und Bremerhaven, mit denen von der Justiz übelst verfahren
wurde.
Ich beziehe mich darauf, dass die bremische Justiz
aus uns, dem Ehepaar Fromme, Opfer von Betrügereien durch Untätigkeit im Amt
von Justizverbrechern, Betrüger zu machen versucht hat. Meine Ehefrau wurde
durch diese Justizverbrecher schwer krank und ist heute nur noch ein halber
Mensch. Ich kann meiner Tätigkeit, wegen des Rufmords durch die bremische Justiz,
nicht mehr nachgehen und bekomme seit Jahren Sozialhilfe.
Meine Frau kann durch ihre Krankheit nur noch
halbtags arbeiten! Für sie führt diese ungerechtfertigte Bestrafung zu einem
neuen Krankheitsschub!
Was war geschehen? Was hat dazu geführt dass die bremische Justiz die Beleidigung von Richtern und Staatsanwälten zu sanktionieren hatte?
Das Autohaus Baecker in Bremerhaven hatte und den
Eheleuten Fromme einen Gebrauchtwagen als Neuwagen verkauft. Wissend dass der
KfZ-Brief von der bremischen Zulassungsbehörde verfälscht worden war, weigerten
sich Richter und Staatsanwälte des Landgerichts und des Hanseatischen
Oberlandesgerichts, der Urkundenfälschung nachzugehen. Insbesondere weigerten
sich Richter wie Staatsanwälte in Bremen den Vorbesitzer des „fabrikneuen
und weder in Deutschland noch in Amerika zugelassenen Wagens“ anzuhören.
Der Vorbesitzer des Wagen hatte dem Autohaus mindestens drei Fahrzeuge
verkauft, deren Papiere alle von der gleichen Behörde in Bremen gefälscht
wurden! Unser Schaden daraus, bis heute 70,000,-- €
Urkundenfälschung gab es auch bei einem
Maklervertrag. Die Maklerin Hünerberg hat ihren Vertrag nach erfolgter Unterschrift
durch meine Frau Helga Fromme und mich Klaus Fromme, dergestalt geändert dass
sie sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlte. Dazu bediente sie sich
eines anderen Maklers der behaupten musste, dass unsere Bonität nicht stimmte.
Tatsächlich hatte, wie sich im Nachhinein herausstellte, die Firma die
nachträglich in dem veränderten Vertrag auftauchte ein Angebot der Commerzbank
Delmenhorst bekommen, das jedoch nur annähernd an das von der Maklerin
verbindliche Angebot herankam. Der Direktor der Commerzbank Delmenhorst
erklärte uns, dass man das Angebot an die Firma Rodehüser in Delmenhorst
gesendet habe, und man aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht selbst mit uns
Kontakt aufgenommen hätte. Die Firma Rodehüser erschien auch nach unserer
Unterschrift im Maklervertrag. Um ihr Gesicht nicht zu verlieren, bediente sich
die Maklerin eines Lügners, der vor
Gericht ein falsches Zeugnis abzuliefern hatte. Uns selbst glaubte man nicht,
die Justiz war sogar der idiotischen Ansicht, wir selbst könnten den Vertrag
nach der Unterschrift verfälscht haben.
Diverse Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wurden
mit der Begründung, dass für die Anzeige kein öffentliches Interesse gäbe,
eingestellt. Selbst ein Hilfsschüler hätte die Verfälschung des Vertrags
richtig zuordnen können, so ein Beamter der Kripo in Bremen. Die Weigerung der
bremischen Justiz den Klagen nachzugehen ist bis zum heutigen Tag nicht
nachvollziehbar! Zwar wurde die
Maklerin verurteilt, über das Strafmass bekamen wir mit der Bemerkung: „das
ginge uns nichts an“ keine Auskunft!
Der Schaden aus der ungerechtfertigten Vollstreckung der Maklerin führte
dazu, dass mir von meinem Vertragspartner gekündigt wurde. Der Schaden bis heute 1 Million €uro. Wer hat hier das Recht beleidigt zu sein?
Der Begriff
Justizverbrecher wurde durch ein Verfahren des Landgerichtsdirektors
Crome gefestigt. Durch ihn fand bereits eine Beleidigungsklage statt, in der
die Bezeichnung Justizverbrecher für
Richter und Staatsanwälte durchaus Zustimmung gefunden hat. Das
Beleidigungsverfahren wurde auf Grund eindeutiger Beweise, ohne jede Auflage, eingestellt.
Heute macht man das eleganter, man fühlt sich
als Justizverantwortlicher beleidigt und urteilt wie in allen anderen Verfahren
ohne Anhörung einfach ab! Um dem ganzen
noch die Sicherheit einer Gefängnisstrafe zu geben, wird der Tagessatz der Strafe,
für mich als Sozialhilfeempfänger, dem Gericht bekannt, auf 40,-- Euro = ca. 80 DM festgesetzt.
Ich, der 63-jährige Wirtschaftsberater, der sich für
Menschen in diesem Land einsetzt, die wirtschaftlich physisch und psychisch am
Ende sind, weil ich durch mein Studium sowie aus 30 jähriger Beratertätigkeit
und guten medizinischen Kenntnissen noch die Kraft dafür habe, werde von
kriminellen Elementen des angeblichen Rechtsstaates noch bestraft.
Ich verlange von den Justizverantwortlichen der
bremischen Justiz, die über mich richten, dass diese Justizverantwortlichen
ihre Pflicht zu Hilfeleistungen wahrnehmen, zu der jeder Bürger der
Bundesrepublik Deutschland per Gesetz verpflichtet ist, der von einer Straftat
Kenntnis erlangt. Die Justizverantwortlichen, die durch mich Kenntnis der Straftaten erlangt haben, haben
die Pflicht für die Betroffenen jede erdenkliche Unterstützung, bei der
Verfolgung von Straftaten zu leisten! Jeder verantwortliche Richter und/oder
Staatsanwalt, der die von mir präsentierten Straftaten inhaltlich zur Kenntnis
nimmt, ist zur Hilfe verpflichtet, es sei denn er nimmt eine Anzeige wegen
unterlassener Hilfeleistung billigend in Kauf.
Es geht in diesem Verfahren gegen mich nur darum,
mich den angeblichen Straftäter nach § 1 Rechtberatungsgesetz in Haft
festzusetzen, und das auf einem für den
Rechtsstaat völlig unzulässigem Weg! In einem Rechtsstaat muss das für die
verantwortlichen Täter, Richter, wie Staatsanwälte, Konsequenzen haben, die
sich auch gegebenenfalls auf die Versorgungsansprüche auswirken müssen!
Obwohl ich nur ein Einkommen aus Hartz 4 habe, ist
Prozesskostenhilfe abgelehnt, und die Tagessätze sind mit 40,--€
unverhältnismäßig angesetzt.
Zur Begründung:
Wenn dem Bürger rechtsstaatliche Handlungen von
einem Richter oder Staatsanwalt verweigert werden, zu denen der Richter oder
Staatsanwalt Kraft seines Amtes und nicht nur vom Gesetz her, sondern auch von
den internationalen Menschenrechten
verpflichtet ist, zu der sich unsere deutschen Politiker im Pakt über
die Menschenrechte bekannt haben, muss dies zur Folge haben, dass sich der
Bürger mit Worten wehren können muss. Das Widerstandsrecht GG Art. 20 Abs. 4, ist ebenso ein Teil des
Grundrechts, wie das rechtliche Gehör.
Kein
Richter oder Staatsanwalt darf Menschen eines freiheitlichen Rechtsstaates
verurteilen, ohne dem Bestraften ein Wort der Verteidigung gewährt zu haben.
Wenn ein Richter oder Staatsanwalt anders verfährt, ist er mit Kriminellen
gleich zu setzen, denn er handelt nachgewiesener Maßen ohne die Verantwortung
und Sorgfalt, die ihm in seinem Amt von Staat aufgetragen worden ist.
Weder
ein Arbeiter oder Angestellter darf die ihm aufgetragenen Arbeiten nachlässig
oder oberflächlich machen, jeder Arbeiter oder Angestellte würde dadurch seinen
Job verlieren.
Der
Staat gibt seinen Richtern und Staatsanwälten einen Vertrauensbonus, dadurch,
dass sie ihre Entscheidungen, die sie treu nach dem Recht und Gesetz des
Staates zu verrichten haben, unter einen besonderen Schutz stellt. Dieser
Vertrauensbonus ist nicht mehr gewährleistet, wenn Richter oder Staatsanwälte
Willkür walten lassen und Recht und Gesetze brechen.
Man bezeichnet einen solchen Tatbestand, der Verurteilung durch den Richter oder Staatsanwalt ohne Anhörung, in einem Rechtsstaat, als Rechtswillkür und Rechtsmissbrauch, und das ist im ureigentlichen Sinn ein Vergehen, das für die Justizverantwortlichen eine Strafe nach sich ziehen muss.
Seit dem Dritten Reich wissen Richter wie
Staatsanwälte, dass sie selbst bei ungerechtfertigten Todesurteilen keine
Strafe zu befürchten haben. Durch diesen Tatbestand ist der Richter und
Staatsanwalt der Bundesrepublik Deutschland der Gesetze bricht und haltlos die
Bürger des Landes tyrannisiert, sie verunglimpft und ohne Gehör und
Rechtfertigung bestraft, gleichzusetzen mit den Justizverbrechern des Dritten
Reichs. Eine Tatsache, die nicht allein von mir kommt.
Es gibt in der Nachkriegsliteratur genügend Hinweise
auf Vergleiche der derzeitigen Justiz mit der Verbrecherjustiz des Dritten
Reichs, da machen auch die Kommentare
großer Richter der Nachkriegsgerichte keine Ausnahme, wenn sie selbst die Art
und Weise ihrer Kollegen auf das Schärfste verurteilen.
Es
gibt sie nämlich, sogar seitenlang, Rechtswissenschaftler, die an der
derzeitigen Justiz Kritik üben. Beweis: Herr Rechtsanwalt Bossi, Herr
Professor Dr. Egon Schneider u.a. .
Siehe dazu auch „Richter in Deutschland“ v. Herrn Raimund Kusserow, ein
wirklich lesenswertes Buch! „Die Deutschen Richter machen mir Angst“, so
Prof. Diether Huhn, selbst 20 Jahre Richter!
Den Richtern und den Staatsanwälten, sowie vor
allem, dem möglichen Haftrichter, die
in dem Verfahren gegen mich den Wirtschaftsberater Klaus Fromme tätig
geworden sind, wird vorgeworfen, gegen folgende Grundrechte der BRD verstoßen
zu haben:
Art.
1 Abs. 1 Entwürdigung
verfassungsmäßige
Ordnung, und gegen die
Rechtsprechung,
die an Recht und Gesetz gebunden ist.
Art.
25 Die Bundesgesetzgebung
ist an das Völkerrecht gebunden, das
hier ebenso vom
Richter verletzt wurde!
Art.
97 Der Richter ist nur
soweit unabhängig, wie er Recht und Gesetz
nicht verletzt!
Art.
103 Der Richter unterbindet
mit seiner Entscheidung das
rechtliche Gehör!
Dies ist wohl die schwerste Tat, derer sich ein
Richter schuldig
machen kann!
Es wird daher gegen die Richter, und sofern Staatsanwälte an der Verurteilung ohne rechtliches Gehör mit beteiligt waren, und das Urteil in der Substanz mit zu verantworten haben, auch gegen diese ein
Strafantrag, oder jedes
andere zulässige Rechtsmittel
hier insbesondere gegen Richter Mertens und
Staatsanwalt Picard nach § 81/82 StGB
in Verbindung mit § 92 StGB wegen grober Unterlassung der Beachtung von
Gesetzen, die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhen,
gestellt.
Kein Richter hat das Recht, einen Angeklagten ohne
Anhörung zu einer empfindlichen Geldstrafe oder gar zum Freiheitsentzug zu
verurteilen, ohne sicher gestellt zu
haben, dass dem Verurteilten rechtliches Gehör zuteil geworden ist.
Ein
gewissenhafter Richter und Staatsanwalt hat sich, wenn er Vorstrafen in sein
Urteil einbezieht, von den Verhältnissen und Umständen, die zu der Vorstrafe
geführt haben, aktenkundig zu machen.
Der Richter und Staatsanwalt hat nicht nur
Belastungszeugen, sondern auch Entlastungszeugen anzuhören! Hier mit aller
Deutlichkeit nicht geschehen!
Ein Einblick in die Strafakten wurde ausdrücklich
verboten, obwohl auch das gegen Recht und Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland verstößt!
Jeder Richter und Staatsanwalt weiß, dass jede
Verurteilung ohne rechtliches Gehör, den Tatbestand der Rechtswillkür und des
Rechtsmissbrauchs erfüllt, sei es auch nur darum, dass sich der Richter Arbeit
ersparen will.
Es wird in Verantwortung des Rechtsstaates
beantragt:
Die in einem nicht rechtstaatlichen Verfahren gegen
den Verurteilten, Herrn Klaus Fromme, sowie gegen seinen Sohn Felix Fromme
ergangenen Urteile, und die damit begründete Haft, ist wegen Rechtswillkür und
Rechtsmissbrauchs zurückzunehmen!
Ich verweise u.a. auf den Sachverhalt, dass die so
genante Bundesrepublik Deutschland kein verlässlicher Rechtsstaat ist, weil sie
jedem Einzelnen unwiderruflich durch das so genannte Bundesverfassungsgericht
nach der Entscheidung 1 BvR 10/99 vom
30. 04. 2003 die absolute Rechtssicherheit abgesprochen hat, obwohl die
Verweigerung des gesetzlichen Richters, des rechtlichen Gehörs und des fairen
Verfahrens mittlerweile durchgängige Praxis in der BRD ist, und eine
völkerrechtswidrige BRD-Willkürjustiz beweisen lässt.
Nach Grundgesetz Art. 25, geht das Völkerrecht dem
GG als schlichte Besatzungsgewalt vor. Selbst
nach dem Grundgesetz Art. 20/ 4, habe ich ein absolutes Widerstandsrecht
und kann jede Gehorsamspflicht jedem BRD- Organ gegenüber aufkündigen, was ich
hiermit tue.
Der Deutsche Staat haftet
für Fehlurteile seiner Justiz, so der EGMR.
Es ist vorgesehen den Fall, von befreundeter Seite,
national, wie international zu veröffentlichen. Das ganze Verfahren ist ein
Skandal, wie er schlimmer nicht sein kann, mehr kann man die Menschenrechte
kaum verletzen, wie das hier durch den Staatsanwalt Picard geschieht, vor allem
dann, wenn man als Justizverantwortlicher Zeuge von schwerem Betrug und
wirtschaftlicher Vernichtung an unschuldigen Bürgern dieses Landes wird.
Kein Politiker oder gar Justizverantwortlicher, der
Bundesrepublik Deutschland, hat das Recht die mögliche Kriminalität der Justiz
in anderen Länden zu kritisieren, wir sollten vor der eigenen Haustür kehren,
da gibt es beweisbar genug Unrat!
Da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
von der bremischen Justiz offenbar außer Kraft gesetzt worden ist, und auch
möglicher Weise generell keine Bedeutung in der Bundesrepublik hat, wurden das
BVerfG und andere Rechtsorgane, von mir zur Klärung angerufen. Bis zu deren
Entscheidung beziehe ich mich auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte
vom 10.12. 1949, die von den Richtern und Staatsanwälten der Bundesrepublik
Deutschland anzuerkennen sind, so die Art. 1; 2; 3; 6; 7; 9; 12 insbesondere
auf die Artikel 5; 8; 10 und 11, die gegebenenfalls international
eingeklagt werden müssen.
Nicht umsonst musste der Justizsenator Dr. Hennig
Scherf und „Mann der Kirche“ die in mehreren Zeitschriften
erscheinende offene Kritik „Saustall Justiz“ hinnehmen.
Die Strafe trifft auch meine querschnittsgelähmte
Schwiegermutter, die am 100 km weit weg wohnt und am Wochenende ohne Hilfe
ist!
Diesbezüglich weise ich ausdrücklich auf die, diesem
Schreiben beigefügten Unterlagen, aus German history 1- 5 hin. (gilt nur fürs
Ausland bzw. Rundfunk u. FS)