UNION FÜR SOZIALERHALT UND BÜRGERRECHTE

PARTEI GEGRÜNDET ALS „UNION DER BASIS“ 4/ 2002

BUNDESVORSTANDSVORSITZENDER:

WIRTSCHAFTSBERATER   KLAUS FROMME

 

VORSTANDSVORSITZENDER DES VEREINS: „GRAUE ZONE 88 e.V.“

MITGLIED IM „VEREIN GEGEN RECHTSWILLKÜR e.V.“ FRANKFURT/M.

MITGLIED  IM „BUNDESVERBAND ZUM SCHUTZ VOR RECHTSMISSBRAUCH e.V.

MITGLIED IN DER „INTERESSENGEMEINSCHAFT BETRUGSOPFERHILFE“  Wuppertal

VERTEIDIGUNG DER MENSCHENRECHTE VOR DEM EGMR UNTER „TEREDO“  EUROPAKLAGE

D-28261 BREMEN, POSTFACH 610164

TELEFON : 49 - 0421 - 22 105 21   TELEFAX: 22 105 19

 

 

Leitenden Oberstaatsanwalt

Herrn Klein LG Bremen                                        Bremen, dem 11. 5. 2005                                                                                            

                                                                               (Dieses Schreiben besteht aus 8 Seiten

                                                                                                               mit Ergänzungen aus German History)  

                                                                               (Herrn Richter Dr. Kramer, der die

                                                                                                              Verfassungsbeschwerde durchgesetzt hat)

                                                                               (EGMR -IG) Justizgeschädigte

                                                                               Kopien: EU-Beh. RA TE. FS-R PR 

 

Ladung zum Strafantritt durch Dipl. Rechtspfleger Hustedt

Haftbeschwerde, *und jedes andere zulässige Rechtsmittel

*rechtlich zulässige Formulierung, das Gericht kennt das Recht!

und

Strafantrag gegen Verantwortliche, wegen Rechtswillkür.

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

und Justizministerium mit der Bitte um Stellungnahme,

zur weiteren Beschwerde bei den Internationalen Gerichtshöfen

 
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Klein!
In der Strafsache gegen Herrn Klaus-Dieter Siegfried Fromme

Geschäftsnummer  600 VRs 606 Js 14608/04

Bis heute ohne rechtsstaatliches Verfahren und ohne rechtliches Gehör zu bekommen!  Wegen angeblich falscher Verdächtigung in Tateinheit mit Beleidigung in Tateinheit mit Verleumdung wurde eine Strafe von 70 Tagessätzen zu je 40--€ ausgesprochen. Dazu kommen 1.500,-- € wegen Prozesshilfe für Justizopfer!
Die Justiz hat das Recht betrogenen Justizopfern das ganze Leben zu zerstören!
Wegen einer Klage vor dem EGMR wegen Verletzung der Menschenrechte, hier im besonderen der Richter Mertens des Landgerichts Bremen sowie dem  Staatsanwalt Picard wird hiermit weitere Beschwerde und Dienstaufsichtsbegehren gegen die Vorgenannten gestellt.

Tatsache, und für den genannten Richter Mertens nicht abzustreiten ist die strafbeschwerte Verurteilung des Herrn Felix Fromme, dem in keinem einzigen Fall rechtliches Gehör gewehrt wurde.  Damit ist die Verletzung der Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland bewiesen! Uns in Bremen permanent aberkannt!

 

Anhörung des angeblichen Schlägers Felix Fromme

Es wird noch einmal beantragt dem vermeintlichen Straftäter die rechtstaatlich versicherte Anhörung zu gewähren. So abgeurteilt durch den Richter Mertens, wie im Dritten Reich! Dieser Vergleich muss zugelassen sein!

Tatsache ist weitergehend beschrieben in dem Strafantrag gegen den Richter Mertens vom 6. 4. 2005.

Wer als verantwortlicher Richter der Bundesrepublik Deutschland sich vorsätzlich gegen Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland richtet und zum Meineid bereit ist, der kann gar nicht beleidigt werden. Wenn er sich durch meine Bemerkungen beleidigt fühlt, dann mag der Richter Mertens das in einem rechtstaatlichen Verfahren vortragen und klären lassen. Dabei ist auch  der Rechtsstellung, des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema, Folge zu leisten!

 

Das hier Vorgebrachte gilt für den Staatsanwalt Picard in viel größerem Maße:

Das kriminelle Verhalten dieses Staatsanwalts Picard ist von so weitreichender Bedeutung, dass es vor die Internationalen Gerichtshöfe der EU und der Vereinten Nationen gehört, da es nicht um mich persönlich, sondern um den Schutz Dritter geht.

Der Staatsanwalt will, mit seiner Verurteilung, die für mich mit 2000,--€ Geldstrafe verbunden war, nachweisbar  Strafvereitelung im Amt dadurch betreiben, dass er sich auf das Deutsche Nazigesetz beruft, das eine große deutsche Staatslüge darstellt!

 

Behinderung der Strafverfolgung von Betrügern!

Der Staatsanwalt Picard versucht einem Kollegen in Heilbronn zu Hilfe zu kommen, bei dem ich für drei Bürger, ein Strafverfahren einleitet habe. Die Bürger wurden zuerst von Betrügern betrogen, dann von ihren Rechtsanwälten, bis zu 12 an der Zahl, und letzten Endes wurden sie von der Justiz weiter um ihr gesamtes Hab und Gut gebracht. Es ist doch seltsam, dass mir in einem inzwischen anberaumten Verfahren, von den drei Existenzvernichtungen, für die ich mich im Namen unseres Vereins wie auch unserer Partei eingesetzt habe, nur der Einsatz für den Betrug an der Familie Bimmler vorgeworfen wird.

Richtig ist allerdings, dass es in dem Fall des Unternehmers Bimmler in erster Linie darum geht, den Staat für die nachlässige Art der Justizbeamten im Vollstreckungsverfahren haftbar zu machen. Die anderen beiden Fälle gehören in den Bereich Bankenbetrug, mit dem die Justiz in Baden-Württemberg bislang auch sehr fragwürdig umgegangen ist, wissend das die Bank der Geschädigten, der Familien Eisel und Weberruß, in betrügerischer Absicht gehandelt hat, dass sich der verantwortliche Mitarbeiter vor einen Zug der DB geworfen hat, und sich damit seiner Verantwortung auf diese Weise entzogen hat. Man war bislang, seitens der Justiz in Baden-Württemberg, nicht bereit die Fälle strafrechtlich wie zivilrechtlich mit der erforderlichen Sorgfalt aufzuarbeiten. Das soll durch die staatliche Erpressung, mit einer für den Sozialhilfeempfänger Klaus Fromme, nicht bezahlbaren Geldstrafe, weiter verhindert werden.

 

Die bundesdeutsche Justiz redet sich damit heraus, dass das Gesetz, das die  Justizverbrecher des Dritten Reichs für Ihre Schandtaten missbraucht haben, um damit jüdische Rechtsvertreter ohne weitere Schwierigkeiten aus der Justiz des Dritten Reich verbannen zu können, nach der Auflösung des Volksgerichtshofs,  jetzt dem Bürger dienen soll.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland, die sich für den Fortgang dieses verbrecherischen Gesetzes eingesetzt haben, behaupten nun sie täten das zum Schutz der Bürger, die möglicherweise durch die Hilfe von Nichtanwälten falsch beraten werden könnten.

Wie verlogen die Einstellung der höchsten Richter des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik ist, lässt sich an diesen drei Fällen in brillanter Weise erläutern.

 

1.   Die Familie Eisel, die von der Volksbank Göppingen geschädigt wurde, hier durch den Selbstmörder ppa. Herrn Eberhardt, hat über 10 Rechtsanwälte konsultiert. Ich selbst habe mit der Witwe des Unternehmers mindestes 5 weitere Rechtsanwälte aufgesucht. Keiner der Anwälte hat den Leuten geholfen, die ersten 10 Rechtsanwälte haben alle Versprechungen gemacht und die Leute zu dem Betrug durch die Bank mit Honoraren überzogen, mit denen die Beschwerten bettelarm gemacht wurden! Die Folgen sind unbeschreiblich!

 

2. Der Funk- und Fernsehtechniker Herr Weberruß wurde ebenso durch den Selbstmörder Eberhardt der VB Göppingen betrogen. Auch hier waren diverse Anwälte tätig, ohne jeden Erfolg. Der Mann der arbeitslos war, erhielt durch den Selbstmörder einen Kredit für ein Haus, das 270.000,-- DM gekostet hat. Bezahlen sollte das Haus nach der Auffassung des Bankers das Sozialamt! Der Mann ist heute seelisch, körperlich und finanziell am Ende. Mit Leidtragende sind die Ehefrau und seine 4 Kinder!

 

Das alles interessiert den Herrn Staatsanwalt Picard nicht, er hängt sich offenbar, wie sich das jetzt im Verfahren, um die angeblich unerlaubte Rechtsberatung herausstellt, an dem Fall des Unternehmers Bimmler aus Öhrigen auf.

Ein Fall von besonderer Brisanz, der davon zeugt, wie irrelevant die bundesdeutsche Justiz mit Bankgeschädigten umgeht!

 

3.  Dem Unternehmer, Herrn Bimmler, werden wegen einer Finanzschwäche, die es in jedem Betrieb zu einer bestimmten Zeit gibt, alle Konten gekündigt, trotz der Kontenkündigung bedient sich die Volks- und Raiffeisenbank, nach Wirksamkeit der Kündigung, an den Konten weiter, als sei nichts geschehen. Man zwingt den Unternehmer zur sofortigen Rückzahlung des gesamten Engagements der Bank.

Ein Schwachsinn, der in der BRD Tagesgeschäft der Banken ist, und jährlich über 10.000 Unternehmen vernichtet. Wir kommen in einer EU-Klage darauf  zurück!  (So werden heute jährlich bis zu 1 Million Arbeitslose produziert!)

Es kommt zur Versteigerung. Auf Grund einer Falschberechnung, der die Versteigerung durchführenden Rechtspflegerin, wird widerrechtlich auch das zweite Anwesen des Unternehmers mit versteigert. Anschließend stellt sich nicht nur heraus,  das mit dem Versteigerungserlös aus der ersten Versteigerung, der Schuldsaldo ausgeglichen war, nein, es stellt sich auch der Betrug der Bank durch eine Falschberechnung der Zinsen heraus. Der Unternehmer hat durch die Nachlässigkeiten der Justizbehörde seine Wohn- und Geschäftshäuser und alle seine Betriebsgrundlagen verloren. Schließlich spricht das Gericht dem Unternehmer weit über 100.000,-- DM aus dem Zinsbetrug der VB zu. Trotz der Inanspruchnahme von mindestens 8 Rechtsanwälten und  weiteren Beratern bleibt der Mann auf der Strecke. Der Unternehmer lebt heute von ergänzender Sozialhilfe, die Lebensversicherungen seiner Altersversorgung hat alle seine Bank kassiert! Ein Schicksal von Hunderttausenden!

Da nützt es dem Unternehmer auch nichts, wenn er von einem Richter die Empfehlung bekommt, ein Strafverfahren wegen Zinsbetrug gegen die Bank einzuleiten. Die Rechtsanwälte betrügen den Mann weiter!  Herr Bimmler hat nicht den Nerv und das Geld weiter gegen die Betrüger vorzugehen! Alles Geld ging an die Rechtsverräter (Rechtsanwälte), die nichts geleistet, dafür aber um so mehr kassiert haben!

Die Bank ist im übrigen pleite, eine andere Bank hat die Geschäfte übernommen.

 

Jetzt frage ich die Justizverantwortlichen der bremischen Justiz, der Justiz in Baden-Württemberg und die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit der unerlaubten Rechtsberatung, durch den Richter Herrn Dr. Kramer, zu befassen hatten und die Justizministerin der Bundesrepublik Deutschland : „Wer ist hier vor wem zu schützen.“

 

Zur Erläuterung der Sach- und Rechtslage gebe ich an, dass alle meine Tätigkeiten, für die Geschädigten, zum Teil mit Prozessbetreuungen verbunden waren und alle unentgeltlich getätigt wurden! Lediglich Aufwendungen für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung vor Ort, wurden zum Selbstkostenpreis berechnet und auch erstattet.

Ich gebe zu, dass ich mein Rechtswissen als Autodidakt durch ein Fernstudium bei der Fernuniversität Hagen unter der Begleitung eines erfahrenen und international bekannten Wirtschaftsjuristen und Dozenten erworben habe. Das mag für die bundesdeutsche Justiz nicht ausreichend sein, der Erfolg in manchem Verfahren beweist das mir Gegenteil.

Und hier gibt es eine weitere interessante Variante des Herrn Staatsanwalt Picard. In einem Verfahren schreibt dieser Mann davon, dass die Beratung nicht strafbar ist, wenn sie unentgeltlich erfolgt. Aktenzechen: 270 Js 2562/98 vom 18.3. 1998

Der gleiche Staatsanwalt Picard schreibt, für die Tätigkeit, insbesondere  für den Unternehmer Herrn Bimmler, soll ich, wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsmissbrauchgesetz,  2.000,--€ Geldstrafe bezahlen, und da feststeht dass ich die Strafe, als Sozialhilfeempfänger, nicht bezahlen kann, soll ich ins Gefängnis!

Einen Justizverantwortlichen, der so handelt, kann man gar nicht beleidigen!

 

Dazu erkläre ich, dass ich von bremischen Justizverbrechern in Verfahren ohne rechtliches Gehör, wie in Bremen auch aus anderen Verfahren anderer Bürger inzwischen bekannt, wirtschaftlich völlig vernichtet wurde. So zum Beispiel auch Dr’s der Medizin und weitere namentlich bekannte Bürger aus Bremen und Bremerhaven, mit denen von der Justiz übelst verfahren wurde.

Ich beziehe mich darauf, dass die bremische Justiz aus uns, dem Ehepaar Fromme, Opfer von Betrügereien durch Untätigkeit im Amt von Justizverbrechern, Betrüger zu machen versucht hat. Meine Ehefrau wurde durch diese Justizverbrecher schwer krank und ist heute nur noch ein halber Mensch. Ich kann meiner Tätigkeit, wegen des Rufmords durch die bremische Justiz, nicht mehr nachgehen und bekomme seit Jahren Sozialhilfe.

Meine Frau kann durch ihre Krankheit nur noch halbtags arbeiten! Für sie führt diese ungerechtfertigte Bestrafung zu einem neuen Krankheitsschub!

Was war geschehen?  Was hat dazu geführt dass die bremische Justiz  die Beleidigung  von Richtern und Staatsanwälten zu sanktionieren hatte?

Das Autohaus Baecker in Bremerhaven hatte und den Eheleuten Fromme einen Gebrauchtwagen als Neuwagen verkauft. Wissend dass der KfZ-Brief von der bremischen Zulassungsbehörde verfälscht worden war, weigerten sich Richter und Staatsanwälte des Landgerichts und des Hanseatischen Oberlandesgerichts, der Urkundenfälschung nachzugehen. Insbesondere weigerten sich Richter wie Staatsanwälte in Bremen den Vorbesitzer des „fabrikneuen und weder in Deutschland noch in Amerika zugelassenen Wagens“ anzuhören. Der Vorbesitzer des Wagen hatte dem Autohaus mindestens drei Fahrzeuge verkauft, deren Papiere alle von der gleichen Behörde in Bremen gefälscht wurden! Unser Schaden daraus, bis heute 70,000,-- €

Urkundenfälschung gab es auch bei einem Maklervertrag. Die Maklerin Hünerberg hat ihren Vertrag nach erfolgter Unterschrift durch meine Frau Helga Fromme und mich Klaus Fromme, dergestalt geändert dass sie sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlte. Dazu bediente sie sich eines anderen Maklers der behaupten musste, dass unsere Bonität nicht stimmte. Tatsächlich hatte, wie sich im Nachhinein herausstellte, die Firma die nachträglich in dem veränderten Vertrag auftauchte ein Angebot der Commerzbank Delmenhorst bekommen, das jedoch nur annähernd an das von der Maklerin verbindliche Angebot herankam. Der Direktor der Commerzbank Delmenhorst erklärte uns, dass man das Angebot an die Firma Rodehüser in Delmenhorst gesendet habe, und man aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht selbst mit uns Kontakt aufgenommen hätte. Die Firma Rodehüser erschien auch nach unserer Unterschrift im Maklervertrag. Um ihr Gesicht nicht zu verlieren, bediente sich die Maklerin eines  Lügners, der vor Gericht ein falsches Zeugnis abzuliefern hatte. Uns selbst glaubte man nicht, die Justiz war sogar der idiotischen Ansicht, wir selbst könnten den Vertrag nach der Unterschrift verfälscht haben.

Diverse Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wurden mit der Begründung, dass für die Anzeige kein öffentliches Interesse gäbe, eingestellt. Selbst ein Hilfsschüler hätte die Verfälschung des Vertrags richtig zuordnen können, so ein Beamter der Kripo in Bremen. Die Weigerung der bremischen Justiz den Klagen nachzugehen ist bis zum heutigen Tag nicht nachvollziehbar!  Zwar wurde die Maklerin verurteilt, über das Strafmass bekamen wir mit der Bemerkung: „das ginge uns nichts an“ keine Auskunft!  Der Schaden aus der ungerechtfertigten Vollstreckung der Maklerin führte dazu, dass mir von meinem Vertragspartner gekündigt wurde.  Der Schaden bis heute 1 Million €uro.  Wer hat hier das Recht beleidigt zu sein?

Der Begriff  Justizverbrecher wurde durch ein Verfahren des Landgerichtsdirektors Crome gefestigt. Durch ihn fand bereits eine Beleidigungsklage statt, in der die Bezeichnung  Justizverbrecher für Richter und Staatsanwälte durchaus Zustimmung gefunden hat. Das Beleidigungsverfahren wurde auf Grund eindeutiger Beweise, ohne jede Auflage, eingestellt.

Heute macht man das eleganter, man fühlt sich als Justizverantwortlicher beleidigt und urteilt wie in allen anderen Verfahren ohne Anhörung  einfach ab! Um dem ganzen noch die Sicherheit einer Gefängnisstrafe zu geben, wird der Tagessatz der Strafe, für mich als Sozialhilfeempfänger, dem Gericht bekannt,  auf 40,-- Euro = ca. 80 DM festgesetzt.

Ich, der 63-jährige Wirtschaftsberater, der sich für Menschen in diesem Land einsetzt, die wirtschaftlich physisch und psychisch am Ende sind, weil ich durch mein Studium sowie aus 30 jähriger Beratertätigkeit und guten medizinischen Kenntnissen noch die Kraft dafür habe, werde von kriminellen Elementen des angeblichen Rechtsstaates noch bestraft.

Ich verlange von den Justizverantwortlichen der bremischen Justiz, die über mich richten, dass diese Justizverantwortlichen ihre Pflicht zu Hilfeleistungen wahrnehmen, zu der jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland per Gesetz verpflichtet ist, der von einer Straftat Kenntnis erlangt. Die Justizverantwortlichen, die durch mich  Kenntnis der Straftaten erlangt haben, haben die Pflicht für die Betroffenen jede erdenkliche Unterstützung, bei der Verfolgung von Straftaten zu leisten! Jeder verantwortliche Richter und/oder Staatsanwalt, der die von mir präsentierten Straftaten inhaltlich zur Kenntnis nimmt, ist zur Hilfe verpflichtet, es sei denn er nimmt eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung billigend in Kauf.

Es geht in diesem Verfahren gegen mich nur darum, mich den angeblichen Straftäter nach § 1 Rechtberatungsgesetz in Haft festzusetzen, und das auf  einem für den Rechtsstaat völlig unzulässigem Weg! In einem Rechtsstaat muss das für die verantwortlichen Täter, Richter, wie Staatsanwälte, Konsequenzen haben, die sich auch gegebenenfalls auf die Versorgungsansprüche auswirken müssen!

Obwohl ich nur ein Einkommen aus Hartz 4 habe, ist Prozesskostenhilfe abgelehnt, und die Tagessätze sind mit 40,--€ unverhältnismäßig  angesetzt.

 

Zur Begründung:

Wenn dem Bürger rechtsstaatliche Handlungen von einem Richter oder Staatsanwalt verweigert werden, zu denen der Richter oder Staatsanwalt Kraft seines Amtes und nicht nur vom Gesetz her, sondern auch von den internationalen Menschenrechten  verpflichtet ist, zu der sich unsere deutschen Politiker im Pakt über die  Menschenrechte bekannt haben,  muss dies zur Folge haben, dass sich der Bürger mit Worten wehren können muss. Das Widerstandsrecht  GG Art. 20 Abs. 4, ist ebenso ein Teil des Grundrechts, wie das rechtliche Gehör.

Kein Richter oder Staatsanwalt darf Menschen eines freiheitlichen Rechtsstaates verurteilen, ohne dem Bestraften ein Wort der Verteidigung gewährt zu haben. Wenn ein Richter oder Staatsanwalt anders verfährt, ist er mit Kriminellen gleich zu setzen, denn er handelt nachgewiesener Maßen ohne die Verantwortung und Sorgfalt, die ihm in seinem Amt von Staat aufgetragen worden ist.

Weder ein Arbeiter oder Angestellter darf die ihm aufgetragenen Arbeiten nachlässig oder oberflächlich machen, jeder Arbeiter oder Angestellte würde dadurch seinen Job verlieren.

Der Staat gibt seinen Richtern und Staatsanwälten einen Vertrauensbonus, dadurch, dass sie ihre Entscheidungen, die sie treu nach dem Recht und Gesetz des Staates zu verrichten haben, unter einen besonderen Schutz stellt. Dieser Vertrauensbonus ist nicht mehr gewährleistet, wenn Richter oder Staatsanwälte Willkür walten lassen und Recht und Gesetze brechen.

 Man bezeichnet einen solchen Tatbestand, der Verurteilung durch den Richter oder Staatsanwalt ohne Anhörung, in einem Rechtsstaat, als Rechtswillkür und Rechtsmissbrauch, und das ist im ureigentlichen Sinn ein Vergehen, das für die Justizverantwortlichen eine Strafe nach sich ziehen muss.

Seit dem Dritten Reich wissen Richter wie Staatsanwälte, dass sie selbst bei ungerechtfertigten Todesurteilen keine Strafe zu befürchten haben. Durch diesen Tatbestand ist der Richter und Staatsanwalt der Bundesrepublik Deutschland der Gesetze bricht und haltlos die Bürger des Landes tyrannisiert, sie verunglimpft und ohne Gehör und Rechtfertigung bestraft, gleichzusetzen mit den Justizverbrechern des Dritten Reichs. Eine Tatsache, die nicht allein von mir kommt.

Es gibt in der Nachkriegsliteratur genügend Hinweise auf Vergleiche der derzeitigen Justiz mit der Verbrecherjustiz des Dritten Reichs, da machen auch  die Kommentare großer Richter der Nachkriegsgerichte keine Ausnahme, wenn sie selbst die Art und Weise ihrer Kollegen auf das Schärfste verurteilen.

Es gibt sie nämlich, sogar seitenlang, Rechtswissenschaftler, die an der derzeitigen Justiz  Kritik üben.   Beweis: Herr Rechtsanwalt Bossi, Herr Professor  Dr. Egon Schneider u.a. . Siehe dazu auch „Richter in Deutschland“ v. Herrn Raimund Kusserow, ein wirklich lesenswertes Buch! „Die Deutschen Richter machen mir Angst“, so Prof. Diether Huhn, selbst 20 Jahre Richter!

Den Richtern und den Staatsanwälten, sowie vor allem, dem möglichen Haftrichter,  die in dem Verfahren gegen mich den Wirtschaftsberater Klaus Fromme tätig geworden sind, wird vorgeworfen, gegen folgende Grundrechte der BRD verstoßen zu haben:

Art. 1 Abs. 1   Entwürdigung

 

Art. 3 Abs. 2 Benachteiligung im Bereich der Gleichheit vor dem Gesetz

 

Art. 3 Abs. 4 Benachteiligung des Rechtssuchenden

 

Art. 19 Abs. 2 Verstoß gegen die Unantastbarkeit der Grundrechte

 

Art. 20 Abs. 3 Verstoß gegen die Gesetzgebung und an die

                         verfassungsmäßige Ordnung, und gegen die 

                         Rechtsprechung, die an Recht und Gesetz gebunden ist.

 

Art. 25             Die Bundesgesetzgebung ist an das Völkerrecht gebunden, das

                         hier ebenso vom Richter verletzt wurde!

 

Art. 97             Der Richter ist nur soweit unabhängig, wie er Recht und Gesetz

                         nicht verletzt!

 

Art. 103           Der Richter unterbindet mit seiner Entscheidung das

                         rechtliche Gehör!

                         Dies ist wohl die schwerste Tat, derer sich ein Richter schuldig

                         machen kann!        

Es wird daher gegen die Richter, und sofern Staatsanwälte an der Verurteilung ohne rechtliches Gehör mit beteiligt waren, und das Urteil in der Substanz mit zu verantworten haben, auch gegen diese ein

 

Strafantrag, oder jedes andere zulässige Rechtsmittel

hier insbesondere gegen Richter Mertens und Staatsanwalt Picard nach § 81/82 StGB  in Verbindung mit § 92 StGB wegen grober Unterlassung der Beachtung von Gesetzen, die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhen, gestellt.

Kein Richter hat das Recht, einen Angeklagten ohne Anhörung zu einer empfindlichen Geldstrafe oder gar zum Freiheitsentzug zu verurteilen, ohne sicher gestellt zu  haben, dass dem Verurteilten rechtliches Gehör zuteil geworden ist.

Ein gewissenhafter Richter und Staatsanwalt hat sich, wenn er Vorstrafen in sein Urteil einbezieht, von den Verhältnissen und Umständen, die zu der Vorstrafe geführt haben, aktenkundig zu machen.

Der Richter und Staatsanwalt hat nicht nur Belastungszeugen, sondern auch Entlastungszeugen anzuhören! Hier mit aller Deutlichkeit nicht geschehen!

Ein Einblick in die Strafakten wurde ausdrücklich verboten, obwohl auch das gegen Recht und Gesetz  in der Bundesrepublik Deutschland verstößt!

Jeder Richter und Staatsanwalt weiß, dass jede Verurteilung ohne rechtliches Gehör, den Tatbestand der Rechtswillkür und des Rechtsmissbrauchs erfüllt, sei es auch nur darum, dass sich der Richter Arbeit ersparen will.

 

Es wird in Verantwortung des Rechtsstaates beantragt:

Die in einem nicht rechtstaatlichen Verfahren gegen den Verurteilten, Herrn Klaus Fromme, sowie gegen seinen Sohn Felix Fromme ergangenen Urteile, und die damit begründete Haft, ist wegen Rechtswillkür und Rechtsmissbrauchs zurückzunehmen!

 

Ich verweise u.a. auf den Sachverhalt, dass die so genante Bundesrepublik Deutschland kein verlässlicher Rechtsstaat ist, weil sie jedem Einzelnen unwiderruflich durch das so genannte Bundesverfassungsgericht nach der Entscheidung 1 BvR  10/99 vom 30. 04. 2003 die absolute Rechtssicherheit abgesprochen hat, obwohl die Verweigerung des gesetzlichen Richters, des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens mittlerweile durchgängige Praxis in der BRD ist, und eine völkerrechtswidrige BRD-Willkürjustiz beweisen lässt.

Nach Grundgesetz Art. 25, geht das Völkerrecht dem GG als schlichte Besatzungsgewalt vor. Selbst  nach dem Grundgesetz Art. 20/ 4, habe ich ein absolutes Widerstandsrecht und kann jede Gehorsamspflicht jedem BRD- Organ gegenüber aufkündigen, was ich hiermit tue.

 

Der Deutsche Staat haftet für Fehlurteile seiner Justiz, so der EGMR. 

 

Es ist vorgesehen den Fall, von befreundeter Seite, national, wie international zu veröffentlichen. Das ganze Verfahren ist ein Skandal, wie er schlimmer nicht sein kann, mehr kann man die Menschenrechte kaum verletzen, wie das hier durch den Staatsanwalt Picard geschieht, vor allem dann, wenn man als Justizverantwortlicher Zeuge von schwerem Betrug und wirtschaftlicher Vernichtung an unschuldigen Bürgern dieses Landes wird.

Kein Politiker oder gar Justizverantwortlicher, der Bundesrepublik Deutschland, hat das Recht die mögliche Kriminalität der Justiz in anderen Länden zu kritisieren, wir sollten vor der eigenen Haustür kehren, da gibt es beweisbar genug Unrat!

Da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von der bremischen Justiz offenbar außer Kraft gesetzt worden ist, und auch möglicher Weise generell keine Bedeutung in der Bundesrepublik hat, wurden das BVerfG und andere Rechtsorgane, von mir zur Klärung angerufen. Bis zu deren Entscheidung beziehe ich mich auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12. 1949, die von den Richtern und Staatsanwälten der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen sind, so die Art. 1; 2; 3;  6;  7; 9; 12 insbesondere auf die Artikel 5; 8; 10 und 11, die gegebenenfalls international eingeklagt werden müssen.

Nicht umsonst musste der Justizsenator Dr. Hennig Scherf und „Mann der Kirche“ die in mehreren Zeitschriften erscheinende offene Kritik „Saustall Justiz“ hinnehmen.

Die Strafe trifft auch meine querschnittsgelähmte Schwiegermutter, die am 100 km weit weg wohnt und am Wochenende ohne Hilfe ist!                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

Diesbezüglich weise ich ausdrücklich auf die, diesem Schreiben beigefügten Unterlagen, aus German history  1- 5 hin.  (gilt nur fürs Ausland bzw. Rundfunk u. FS)