7/2004 – 7 Seiten

Der Internationale Pakt über die Menschenrechte

wird von der deutschen Justiz nicht anerkannt!

 

Das Rauben, Plündern und Morden durch Verantwortliche der Deutschen Justiz wurde nie eingestellt, es geht unvermittelt weiter!

Die Verlogenheit der bundesdeutschen Justiz reicht bis in höchsten Stellen!

Von der Europäischen Union ist kaum Hilfe zu erwarten

 

Justizverbrecher werden von Ihren Vorgesetzten gedeckt!

 

Definition von Justizverbrechern:

Richter, Staatsanwälte und deren Vorgesetzte sind alle Akademiker, das heißt, sie alle haben zunächst ihr Abitur bestanden und damit eine gewisse Reife erlangt, sie alle haben dann ausnahmslos studiert und sie haben sich per Diensteid verpflichtet, dem Volk zu dienen und Recht und Gesetz nach dem Willen des Volkes auszuführen.

Dazu hat jeder, der das Richteramt bekleiden möchte, in einer öffentlichen Sitzung folgenden Eid zu leisten:

 

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes (Hessen o. Bayern etc.) und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“

Dazu gehört der Gottesschwur: „So wahr mir Gott helfe!“  (Nicht mehr nötig!)

 

Nun muss man davon ausgehen, dass Menschen mit der vorgenannten Bildung und Ausbildung wissen was sie tun, wenn sie ein solches Gelübde abgeben.

Das bedeutet, dass jeder dieser Beamten, der dazu noch einen besonderen Status inne hat, sein Handeln und die Folgen daraus auf sein Gelübde abstellt! Es bedeutet zugleich aber auch, dass jeder Beamte, Richter oder Staatsanwalt, der nicht treu nach Gesetz und Verfassung seines Landes handelt, vorsätzlich gegen sein Gelübde verstößt und sich damit strafbar macht, nach seinem Einkommen Schadensersatz zu leisten hat und sofort aus dem Dienst zu entfernen ist.

 

-Dies ist unmittelbar zu vergleichen mit einer eidlichen Falschaussage,

die für jeden Bürger unnachsichtig zur Strafe führt!-

 

Der Verstoß gegen Recht und Gesetz und die freiheitliche Grundordnung des Staates und die Verpflichtung zur Wahrung und Einhaltung der Menschenrechte, die über das Landesrecht hinausgehen, muss daher auch zu  einer empfindlichen Strafe für den Richter oder Staatsanwalt führen, die ihren Amtseid brechen und Willkür walten lassen und damit Betrug, Gewalt und Mord die Tür öffnen.

Der Beamte, der seine Vereidigung mit dem Gottesschwur: „So wahr mir Gott helfe“ verbunden hat, wird dafür nicht mehr zur Verantwortung gezogen.

Kein Richter oder Staatsanwalt darf sich damit herausreden können, er hätte seine Fehlentscheidung nicht erkannt und erst recht nicht die Folgen seines Handelns übersehen können oder sie falsch eingeschätzt zu haben.

Ein Richter oder Staatsanwalt muss auf Grund seiner Ausbildung so viel Spürsinn haben, dass er in der Lage ist, zwischen Recht und Unrecht die richtige Entscheidung zu treffen, sonst ist er für ein solch verantwortungsvolles Amt nicht die richtige Person und gehört aus dem Justizapparat entfernt.

Das Gleiche gilt in gleichem Maße  natürlich ebenso für die Richterin oder die Staatsanwältin und jede andere Justizbeamte.

Es gilt vor allem aber auch für die Hauptverantwortlichen, die Damen und Herren in den Gerichtspräsidien und in den Justizministerien, die noch verantwortungsloser handeln, wenn sie Rechtmissbrauch und sonstige Amtspflichtverletzungen nicht nur hinnehmen, sondern auch noch decken.

 

In der bundesdeutschen Justiz gibt es mehr Justizverbrecher nach oben stehendem Muster, als es aufrichtige und gewissenhafte „Volksgerichtsvertreter“ gibt. Das belegen die Zahlen, die heute in aller Munde sind und die im Internet an vielen Stellen nachzulesen sind. Die deutsche Nachkriegsjustiz hat es auf eine stolze Zahl von weit über 3 Millionen deutschen Bürgern gebracht, die ein Unrechtsurteil über sich ergehen lassen mussten. Dabei sind alle Qualitäten von Verstoß gegen das allgemeine Recht, insbesondere aber Verstöße gegen die freiheitliche Grundordnung, das deutsche Grundgesetz und vor allem aber die Verstöße gegen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950, deren Einhaltung zwingend ist.

Nicht so für Justizverbrecher in allen Teilen  Deutschlands!

Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch die deutsche Justiz in der Nachkriegszeit angerichtet wurde, ist durch nichts wieder gutzumachen. Er ist besonders auch Teil der hohen Arbeitslosigkeit, da die Unrechtsurteile besonders viele mittelständische Unternehmen treffen, die von ihren Hausbanken betrogen und in den Konkurs gezwungen werden.

Auch das dürfte einmalig in Europa sein!

Erstaunlich ist, dass europäische Ausländer die deutsche Justiz besser kennen als der deutsche Bundesbürger, der leider noch sorglos in den Tag hinein lebt.

Die Frage ist allerdings, ob das ewig so weiter gehen soll?

 

Wenn es das Internet nicht geben würde, hätten die bundesdeutschen Bürger, die ein Unrechtsurteil über sich ergehen lassen mussten, kaum eine Chance,ihren Fall an die Öffentlichkeit zu bringen. So aber wird die Justizverdrossenheit der bundesdeutschen Bürger immer größer, niemand hat noch Angst, seinen Fall zu schildern und damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Nahezu täglich kommen neue Aspekte ins Internet. Es gibt auch veröffentlichte Listen über Richter und Staatsanwälte denen Justizvergehen anzulasten sind.

Es tut sich was im Unrechtsstaat Deutschland!

 

Schuld an den desaströsen wirtschaftlichen Zuständen sind unsere  Politiker und Justizverantwortlichen, die sich an dem Grundgesetz und an dem Pakt über die Menschenrechte in krimineller Weise vergehen, in dem sie die freie Meinungsäußerung in einer Art und Weise einschränken, dass es kaum ein Journalist wagt, mit Tatsachen an die Öffentlichkeit zu gehen. Das gilt für die Tagespresse ebenso wie für Rundfunk und Fernsehen. Beweis dafür sind die Durchsuchungen in den Verlagen und in den Medien, die bis in die privaten Bereiche der Journalisten gehen, nur so kann sich die derzeitige Politik noch über Wasser halten und lassen sich Justizvergehen verheimlichen.

Hier Einhalt zu gebieten ist schier unmöglich, weil sich die Justiz in der Bundesrepublik einen schier unüberwindbaren Wall geschaffen hat, den zu überwinden nur Rechtsanwälten vorbehalten ist, auch das einmalig in Europa!

 

Wie Adolf Hitler durch die Herren Roland Freisler und Dr.  Gürtner  verfügte, die deutsche Justiz von jüdischem Gesindel (gemeint waren damit die jüdischen Rechtsanwälte, die dem Justizgeschehen ferngehalten werden sollten), zu befreien, so macht sich das die heutige Justiz unter der gleichen Fahne zu Nutze.

 

Das bundesdeutsche Standesrecht der Rechtanwälte, Richter, Staatsanwälte und

der hohen Justizbeamten schließt die gegenseitige Verfolgung nahezu aus.

 

Das bedeutet, dass in der Bundesrepublik Deutschland auch heute noch, Menschen nachgestellt wird, die versuchen, Justizopfern, die wirtschaftlich, physisch und oft auch psychisch von der bundesdeutschen Justiz zerstört wurden, zu helfen. Oft sind es sogar Menschen die bereits Selbstmordversuche hinter sich haben, oder es sind deren Angehörige!

Das heißt, die heutige Justiz geht genauso brutal mit dem unbescholtenen Bürger um, wie die Justizverbrecher aus dem Dritten Reich, das bedeutet natürlich auch, dass die heutige Justiz genau die selben Schutzmechanismen benötigt, die die Herren Gürtner und Freisler (Präsident des Volksgerichtshofs) für ihre Unrechtsurteile in Anspruch genommen haben.

 

Zur Zeit läuft beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage des Richters Dr. Helmut Kramer gegen das sogenannte Rechtsberatungsmiss-brauchgesetz, ein wahrlich schönes Wort um eine Willkürjustiz zu rechtfertigen.

Auch das ist im Internet zu finden!

 

Als Vorsitzender des Vereins Graue Zone, wurde ich, Klaus Fromme, vom bremischen Amtsgericht, Richter Landzettel (ein Name, den man sich merken sollte) zu 100.000 DM Geldstrafe verurteilt, um zu verhindern, dass ich weiter gegen einen Rechtsanwalt vorgehe, den ich zuvor als Konkursbetrüger entlarvt und angezeigt hatte. Lesen Sie in www.grauezone.de

Gerade werde ich erneut wegen unerlaubter Rechtsberatung angezeigt, weil ich die wirtschaftliche Vernichtung eines Unternehmers durch eine Volksbank angezeigt habe, die auf betrügerischer Zinsberechnung beruht.

Einem mittelständischen Unternehmer hat man das gesamte Vermögen weggepfändet und zum Spottpreis veräußert. Damit waren nicht nur die Betriebsgrundlagen vernichtet, sondern auch die Lebensversicherung. Grund war eine falsche Zinsberechnung, der betrügerischen Volksbank in Pfedelbach und ein Fehler der Rechtspflegerin, für die der Steuerzahler einstehen müsste, da Justizbeamte für Schaden, den sie anrichten, nicht haften.  Als Wirtschaftsberater hatte ich eine Strafanzeige eingereicht, der bisher keine Folge gegeben wurde, das einzige war, dass man mir wegen unerlaubter Rechtsberatung nachgeht.

 

Dieser Fall beweist im Übrigen das zuvor Geschriebene, nämlich die rücksichtslose Firmenvernichtung, auf Grund mangelnder wirtschaftlicher Kenntnisse der Justizverantwortlichen, die Konkurse bearbeiten. Im gleichen Gerichtsbereich werden vom Konkursrichter bis hin zum Amtsgerichtsdirektor Konkursbilanzen anerkannt, die weder eine Unterschrift noch das Datum tragen 

 

Es ist im übrigen interessant, dass wenn man der Justiz nützlich ist, durchaus über die angeblich unerlaubte Rechtsberatung hinweggesehen wird und nur dann angegriffen wird, wenn sich eine Anklage gegen Rechtsanwälte, Konkursverwalter, Richter oder Staatsanwälte richtet!

 

Als Wirtschaftsberater habe ich, mit Einwilligung des Amtsgerichtsdirektors, in einer Ehescheidung den Ehemann an Stelle eines Anwalts vertreten, in einem Konkursverfahren den Schuldner und  in einem Verkehrsrechtsstreit einen Busunternehmer etc. Alle Prozesse wurden gewonnen, keiner hat nach einer Genehmigung gefragt, denn für die Justiz waren die Prozesse sehr hilfreich, da ich in den Verfahren die besten Kenntnisse hatte, da spielte die angeblich unerlaubte Rechtsberatung durch einen Wirtschaftsberater keine Rolle.

 

Die Herren Verfassungsrichter sollten sich einmal die §§ 90 und 141 ZPO und die Konvention zum Schutz der Menschenrechte ansehen, wenn sie über eine Gesetzgebung zur Rechtfertigung von Völkermordurteilen, ohne Gegenwehr, wie die von Roland Freisler, nachdenken! Die Bundesrichter suchen nur nach einem Freibrief für das Handeln für ihre Berufskollegen, den es nicht geben darf.

In keinem Land Europas gibt es ein vergleichbares Gesetz! Das Bundesverfassungsgericht hat den Fall  des Richters Dr. Helmut Kramer anhängig, auch ihm wird unerlaubte Rechtsberatung angelastet. Die Akten müssen weltweit bekannt gemacht werden! Wenn Herr Dr. Kramer  in seinem Verfahren nicht obsiegt, gehört der Fall vor einen internationalen Gerichtshof!

Siehe www.beschwerdezentrum.de   www.melhorn.de  u. viele andere.

 

Wie klar gegen Recht und Gesetz von Justizverbrechern in Deutschland verstoßen wird, können wir aus einigen brisanten Verfahren berichten:

Für die Justiz unbequeme Zeitgenossen werden heute per Ferndiagnose für psychisch krank erklärt, das heißt, es wird ihnen eine Psychose, Depression oder Demenz, ohne den Patienten in Augenschein genommen, geschweige denn untersucht zu haben, bescheinigt. Die Justiz hat dafür speziell ausgesuchte Mediziner, die ein Gutachten nicht nach Kenntnissen über den Patienten, sondern nach Wunsch der Behörden ausstellen. Der unbequeme Zeitgenosse wird in die geschlossene Abteilung einer Heil- und Pflegeanstalt eingewiesen. Hier gibt es entsprechende Anstalten die erklären: „Wir schaffen es, jeden Menschen in weniger als 8 Tagen so zu verändern, dass er selbst nicht mehr weiß wer er ist und auch seine nächsten Verwandten nicht mehr kennt“.

 

Beispiele unrühmlicher Fälle: Rechtsanwältin Regina Bornstein, Rechtsanwalt Claus Plantico, ein berühmter Fall der Rechtsanwalt Schmidt, natürlich sind auch Menschen aus unserer Mitte und sogar Ärzte betroffen.

Es sind vorwiegend Kritiker von Justiz, Medizin und Politik, die eine solche staatliche Spezialbehandlung bekommen. Sie sagen: „Das  kennen wir doch!“ Sie haben recht! Sie kennen das aus Deutschlands schwärzester Vergangenheit!

 

Die Staatsorgane haben auch keine Skrupel körperliche Gewalt anzuwenden, wenn es darum geht, etwas zu erpressen, dann ist für die bundesdeutsche Justiz die Folter das beste Mittel.

 

Da stellt sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Papier vor die bundesdeutsche Presse und behauptet kühn, dass die Folter in Deutschland abgeschafft ist, „Die Zeit“ bestätigt das Interview und was passiert hier mitten in Deutschland? Es wird gefoltert und zwar auf übelste Art!

Die Polizeidirektion in Esslingen verantwortet die körperliche Züchtigung bis zum Abdrücken der Kehle,  bei einer Hausdurchsuchung durch die Polizisten bei der Rechtsanwältin Bornstein. Anzeigen der Anwältin wird nicht nachgegangen, Einsprüche nicht bearbeitet und das über viele Jahre!

Die Justizministerin schweigt, sie weigert sich, als Aufsichtsbehörde über die  Staatsanwaltschaft tätig zu werden. Das Innenministerium sitzt das aus, obwohl man inzwischen offenbar an dem psychiatrischen Urteil zweifelt, zumal ein Gutachten und eine Vielzahl von Zeugen vorhanden sind, die bestätigen, dass der Anwältin Bornstein psychisch nichts fehlt. Man könnte ihr sogar eine besondere Berufsqualifikation bestätigen, weil sie ihren Rechtsanwaltsberuf gewissenhaft und unbestechlich ausübt. Genau das will man nicht.

Das Gleiche gilt im Übrigen auch für alle anderen Fälle, wie zum Beispiel den Rechtsanwalt Plantiko, der sich wegen seines Justiztadels aus Richtersicht über Gebühr für seine Mandanten einsetzt.

Man muss wissen, dass die Justiz jeden zu bekämpfen sucht, der zu gewissenhaft und zu engagiert zum Wohl seiner Mandanten gegen die Justiz arbeitet. Auch Rechtsanwalt Schmidt hat auf die gleiche Weise, per Ferndiagnose wegen übersteigertem Rechtsempfinden seine Zulassung verloren.

 

Wie verlogen die bundesdeutsche Rechtsprechung ist, wird jedem klar, der mit Verstand die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts liest.

 

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 25 heißt es:

 

Artikel 25 GG

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets.

 

Dazu die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland: vgl. BVerfG E 23, 309-363

 „Artikel 25 Grundgesetz bewirkt, dass die allgemeinen Völkerrechtsregeln ohne Transformationsgesetz, also unmittelbar, Eingang in die deutsche Rechtsordnung finden und dem innerstaatlichen Recht vorgehen!“

 

In einem weiteren Bundesverfassungsgerichtsbeschluss heißt es ferner:

 

Dazu die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland: vgl. BverfG E 23, 288-316

Der Sinn der unmittelbaren Geltung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts liegt darin, kollidierendes innerstaatliches Recht zu verdrängen oder seine völkerrechtskonforme Anwendung zu bewirken.“

 

Da das deutsche Grundgesetz durchlöchert ist wie ein Schweizer Käse und in fast allen Gerichtsverfahren von den Richtern ausgehebelt wird, müssen die deutschen Justizverantwortlichen es sich gefallen lassen, Kritik nach der fehlenden Rechtsordnung hinzunehmen.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Urteile, Beschlüsse und Bescheide immer mehr  ohne Unterschrift der „Ausführenden“ ergehen, mit der Folge, dass die Anwesenheit und Beschlusskraft nicht gesichert ist und daher  eine direkte Haftung in Frage steht. Auch das ist von der bundesdeutschen Justiz gewollt, hier wäre nämlich die Beweislage äußert dünn.

 

 Der all gegenwärtige und immer mehr gebräuchliche Vermerk: „Ausgefertigt: (Justizangestellte als Urkundsbeamtin/ter  der Geschäftsstelle)“ mit der Unterschrift einer/s Hilfsperson des Gerichts und auch der Amtstempel reichen nicht aus, die Sicherheit der Anwesenheit der „Entscheidenden“ zu gewährleisten“ Ein ohne Unterschrift des/r Entscheidenden versehenes Urteil, Beschluss oder Bescheid etc. kann deshalb keine Rechtskraft erlangen!

 

Dass auch diese Rechtswillkür von den Verantwortlichen übergangen wird, lässt den Schluss zu, dass man seitens der Justizverantwortlichen erkennt, dass sich viele Richter bereits wegen Vergehens gegen das Völkerrecht strafbar gemacht haben und dass man seitens der Justiz befürchten muss, dementsprechend völkerrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Siehe dazu die Teredo-Klage gegen Deutschland unter: www.teredo.de

 

Wenn sich die heutige Justiz nicht grundlegend verändert, wird sie in der Geschichtsschreibung für alles verantwortlich zu machen sein, was Deutschland zum Niedergang bringt. Nur eine korrupte Justiz gekennzeichnet durch Protektion und Korruption, kann eine wirtschaftliche Massenvernichtung auslösen.

Manche Bank wäre heute längst pleite, würde die Justiz allen Anzeigen, der Geschädigten nachgehen. Man darf nicht vergessen, Geld macht abhängig und mancher der Justizverantwortlichen hängt am Tropf der Bank, das gilt insbesondere auch für die Damen und Herren Rechtsanwälte.

Rechtsanwälte führen Prozesse gegen Geldinstitute nur bis zu einer gewissen Grenze, wenn sie merken, dass der Mandant finanziell ausgeblutet ist, lassen sie ihn wie eine heiße Kartoffel fallen. In keinem Bereich der Bundesrepublik Deutschland gibt es soviel Betrug! Dieser Betrug gelingt aber nur, wenn die Strippenzieher verschont werden!

Viele Bankgeschäfte werden mit den Ärmsten der Armen gemacht. Das heißt, es werden Häuser für Menschen finanziert, die ohne Einkommen sind und am Tropf des Staates hängen, die bundesdeutsche Justiz findet das absolut in Ordnung! So lassen sich Häuser zum X.-Mal verkaufen, ein Geschäft, das boomt. Manche der uns bekannten Bankopfer haben 10 und mehr Rechtsanwälte konsultiert, bis kein Geld mehr da war, viele haben sich für die Anwälte in hohe Schulden gestürzt und sind ohne jeden Erfolg geblieben und das, obwohl den Geschädigten die Tatsachen und Beweise Recht geben.

Siehe www.immobilienbetrug.de

 

Jetzt steht die Bundesrepublik vor der Entscheidung die europäische Verfassung zu unterzeichnen, da erhebt sich die Frage, ob unsere heutigen Politiker  auf Grund der politischen Gegebenheiten überhaupt berechtigt sind, über eine europäische Verfassung zu entscheiden, ohne das Volk an der Entscheidung teilhaben zu lassen und ohne den Willen des Volks hinter sich zu haben?

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat weder ein anerkanntes und funktionierendes Grundgesetz, geschweige denn eine Verfassung. Das Deutsche Volk untersteht noch der Besatzungsmacht, da es keinen Friedensvertrag gibt. Ohne Friedensvertrag gilt der Pakt über die Menschenrechte, der weitgehend ausgehebelt ist. Ist das deutsche Volk noch zu retten?

 

Es bleibt abzuwarten, was uns die europäische Verfassung beschert, bitte sehen sie die in die Internetseite www.teredo.de. Hier finden Sie noch mehr zur Justiz in Deutschland und über die dringend notwendige bundesdeutsche Verfassung!

Beobachten Sie mit uns und unseren Freunden, was in der EU-Verfassung steht.

Sie finden einige Textauszüge von tedero=(Der Wurm) auf unseren Textseiten.

www.union-fuer-sozialerhalt-und-buergerechte.de   oder www.grauezone.de

Ihr Team von   Graue Zone 88 e.V. 

und der Partei  Union für Sozialerhalt und Bürgerrechte

 

Die weitere Verbreitung dieses Inhalts ist erwünscht!