Liebe Freunde und Verbündete
des Vereins „Graue Zone 88 e.V.“,
sowie der Bundespartei
„Union für Sozialerhalt und Bürgerrechte“
Kann ein Richter oder
Staatsanwalt als faul und/oder dumm gelten?
Wer meine Schriften liest, der muss sich fragen:
„Darf man einen Richter oder Staatsanwalt als Justizverbrecher titulieren?“
„Man darf!“ So sieht es jedenfalls das Amtsgericht Bremen
in Bremen, Herrn Berndt-Adolf Crome, nach nicht
einmal 5 Minuten Verhandlungsdauer. Ich habe das mehrfach geschrieben und an
Presseorgane im In- und Ausland geschickt. Beweise sind vorhanden!
Nun fragt ihr sicher, nachdem eine für einen Hartz 4-Empfänger empfindliche Geldstrafe, von 40,--€ Tagessatz, gesamt 2.800,--€, wegen weiterer Beleidigung ausgesprochen wurde, wie in der bremischen Justiz üblich, ohne rechtliches Gehör: „Darf man einen Richter oder Staatsanwalt als dumm und faul oder faul und dumm titulieren?“
Auch hier kann die Antwort nur lauten:
„Man darf!“ Auch hier bestimmen die Umstände
und die geistige Gesinnung des vermeintlich Beleidigten eine wesentliche Rolle.
Der Vorwurf
der faulen Justiz, der bequemen Richter und damit einhergehend die
Prozessverschleppung stammen aus dem „Spiegel Nr. 38/93“, die Verhältnisse
haben sich bestenfalls zum Nachteil verändert
So musste ich mir neben großer Zustimmung auch
Kritik unserer Verbündeten und Leser, das sind täglich Hunderte, die in unsere
Seiten www.grauezone.de die Seiten www.teredo.de und in die Seiten unserer Partei
hineinschauen, anhören.
Da gibt es den Vorwurf: “Das sind doch Akademiker, die sich da beleidigt fühlen müssen,
wenn sie unqualifiziert angesprochen werden.“
1.
Ich
habe den Vorwurf nicht erfunden!
2.
Gerade
Akademikern muss man die entsprechende Reife, Menschlichkeit und moralische
Verpflichtung, dem Recht und Gesetz zu dienen und den Amtseid in Ehren zu
halten, abverlangen können!
3.
Dumm
ist, der Richter oder Staatsanwalt, der die Folgen seines Handels nicht sieht
oder nicht sehen will, wenn offensichtlich ist, dass er mit seiner Handlung
Gesetze bricht und Rechte zum Nachteil
einer Partei verdreht oder verändert.
4.
Faul
ist ein Richter oder Staatsanwalt, wenn er sich beim Rechtsbruch nicht einmal
anstrengt seine Beschlüsse, Urteile und
verletzenden Entscheidungen zu begründen, was heute die Regel zu sein scheint.
Der Richter und der Staatsanwalt, der treu und
gewissenhaft dem Recht und Gesetz dient, so wie es von ihm der Amtseid und die
Gerichtsordnung verlangt, und der nach dem Grundgesetz und verbrieften
Menschenrechten handelt, ist nicht zu
beleidigen!
Der
Richter hat jedem Prozessbeteiligten das rechtliche Gehör zu gewähren und jeden
vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Der gewissenhafte Richter oder Staatsanwalt
wird Beweise prüfen, sie in der Verhandlung würdigen und in seinem Urteil
berücksichtigen.
Nur ein gefühlloser, überheblicher und krimineller
Richter wird seine eigene Strategie verfolgen und fernab von Recht und Gesetz
entscheiden, unabhängig davon, welche Folgen aus seinem Willkürurteil für den
wissentlich Benachteiligten entstehen.
Ein solcher Richter darf nicht „Im Namen des
Volkes“ entscheiden!
Jeder Bürger hat das Recht auf ordentliche Weise vom
Gericht angehört zu werden, das ist ein unumstößliches Recht in jedem
Rechtsstaat.
Wir wissen allerdings, dass Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland von
vielen Richtern und Staatsanwälten ausgehebelt werden.
Die
Bezeichnung dumm und faul ist nicht allein wörtlich zu verstehen, sie ist im
Bereich der Justiz Ausdruck der Qualität und Quantität der Arbeit von Richtern
und Staatsanwälten.
In Bremen hat es bereits wiederholt den öffentlichen
Vorwurf in der Presse von der Faulheit von Justizverantwortlichen gegeben, die
wegen Prozessverschleppung verurteilt wurden.
Es gab auch, mehrfach öffentlich in der Presse
erschienen, den Vorwurf gegen den Justizsenator in Bremen, Herrn Dr.
Henning Scherf: „Saustall
Justiz“, davon mindestens 2 mal in der „Bild“, dem ist kaum noch etwas
hinzuzufügen.