Liebe Freunde und Verbündete des Vereins „Graue Zone 88 e.V.“,

sowie der Bundespartei „Union für Sozialerhalt und Bürgerrechte“

 

Kann ein Richter oder Staatsanwalt als faul und/oder dumm gelten?

 

Wer meine Schriften liest, der muss sich fragen: „Darf man einen Richter oder Staatsanwalt als Justizverbrecher titulieren?“

„Man darf!“ So sieht es jedenfalls das Amtsgericht Bremen

Beweis: Die niedergeschmetterte Anklage, des Landgerichtspräsidenten

in Bremen, Herrn Berndt-Adolf Crome, nach nicht einmal 5 Minuten Verhandlungsdauer. Ich habe das mehrfach geschrieben und an Presseorgane im In- und Ausland geschickt. Beweise sind vorhanden!

 

Nun fragt ihr sicher, nachdem eine für einen Hartz 4-Empfänger empfindliche Geldstrafe, von 40,--€ Tagessatz, gesamt 2.800,--€, wegen weiterer Beleidigung ausgesprochen wurde, wie in der bremischen Justiz üblich, ohne rechtliches Gehör: „Darf man einen Richter oder Staatsanwalt als dumm und faul oder faul und dumm titulieren?“

 

Auch hier kann die Antwort nur lauten:

Man darf!“ Auch hier bestimmen die Umstände und die geistige Gesinnung des vermeintlich Beleidigten eine wesentliche Rolle.

 Der Vorwurf der faulen Justiz, der bequemen Richter und damit einhergehend die Prozessverschleppung stammen aus dem „Spiegel Nr. 38/93“, die Verhältnisse haben sich bestenfalls zum Nachteil verändert

So musste ich mir neben großer Zustimmung auch Kritik unserer Verbündeten und Leser, das sind täglich Hunderte, die in unsere Seiten www.grauezone.de die Seiten www.teredo.de und in die Seiten unserer Partei hineinschauen, anhören.

 

Da gibt es den Vorwurf:  “Das sind doch Akademiker, die sich da beleidigt fühlen müssen, wenn sie unqualifiziert angesprochen werden.“

1.     Ich habe den Vorwurf nicht erfunden! 

2.     Gerade Akademikern muss man die entsprechende Reife, Menschlichkeit und moralische Verpflichtung, dem Recht und Gesetz zu dienen und den Amtseid in Ehren zu halten, abverlangen können!

3.     Dumm ist, der Richter oder Staatsanwalt, der die Folgen seines Handels nicht sieht oder nicht sehen will, wenn offensichtlich ist, dass er mit seiner Handlung Gesetze bricht und Rechte zum  Nachteil einer Partei verdreht oder verändert.

4.     Faul ist ein Richter oder Staatsanwalt, wenn er sich beim Rechtsbruch nicht einmal anstrengt seine Beschlüsse, Urteile  und verletzenden Entscheidungen zu begründen, was heute die Regel zu sein scheint.

 

Der Richter und der Staatsanwalt, der treu und gewissenhaft dem Recht und Gesetz dient, so wie es von ihm der Amtseid und die Gerichtsordnung verlangt, und der nach dem Grundgesetz und verbrieften Menschenrechten handelt,  ist nicht zu beleidigen!

 

Der Richter hat jedem Prozessbeteiligten das rechtliche Gehör zu gewähren und jeden vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Der gewissenhafte Richter oder Staatsanwalt wird Beweise prüfen, sie in der Verhandlung würdigen und in seinem Urteil berücksichtigen.

Nur ein gefühlloser, überheblicher und krimineller Richter wird seine eigene Strategie verfolgen und fernab von Recht und Gesetz entscheiden, unabhängig davon, welche Folgen aus seinem Willkürurteil für den wissentlich Benachteiligten entstehen.

Ein solcher Richter darf nicht „Im Namen des Volkes“ entscheiden!

 

Jeder Bürger hat das Recht auf ordentliche Weise vom Gericht angehört zu werden, das ist ein unumstößliches Recht in jedem Rechtsstaat. Wir wissen allerdings, dass Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland von vielen Richtern und Staatsanwälten ausgehebelt werden.

 Die Bezeichnung dumm und faul ist nicht allein wörtlich zu verstehen, sie ist im Bereich der Justiz Ausdruck der Qualität und Quantität der Arbeit von Richtern und Staatsanwälten.

In Bremen hat es bereits wiederholt den öffentlichen Vorwurf in der Presse von der Faulheit von Justizverantwortlichen gegeben, die wegen Prozessverschleppung verurteilt wurden.

 

Es gab auch, mehrfach öffentlich in der Presse erschienen, den Vorwurf gegen den Justizsenator in Bremen, Herrn Dr. Henning Scherf:  „Saustall Justiz“, davon mindestens 2 mal in der „Bild“, dem ist kaum noch etwas hinzuzufügen. 

Viele Richter und Staatsanwälte, die während der NS-Herrschaft Unrecht sprachen, fanden den Weg zurück in die Justiz. LG - Präs. Crome selbst sagt: „Es sei auch heute noch möglich, dass Juristen ihr Handwerkszeug einer Unrechtsprechung  zur Verfügung stellen können.“

Quelle „Weser Kurier“ 11.03.1999 nachzulesen in „German history“.

Wir haben genügend Beweise für eine kriminelle bremische Justiz!