WIRTSCHAFTSBERATER   KLAUS FROMME

VORSTANDSVORSITZENDER  DER

 „UNION FÜR SOZIALERHALT UND BÜRGERRECHTE“

SOWIE VORSTANDSVORSITZENDERN DES VEREINS

„Graue Zone 88 e. V” AG Duderstadt Reg-Nr.391

MITGLIED IM „VEREIN GEGEN RECHTSMISSBRAUCH  e.V.“ - FRANKFURT

MITGLIED IM „BUNDESVERBAND ZUM SCHUTZ VOR RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ - SCHWERIN

 

D – 28261 Bremen, Postfach 610164   Telefon: 49 (0) 421 – 22 105 21 Fax: 22 10519

 

Gleichlautendes Rundschreiben an:                                                     Bremen, dem 26. 5. 2004

 

Regierungspräsidium Stuttgart

Ordnungsamt Kirchheim u. Teck Führerscheinstelle

Polizeipräsidium Esslingen

Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Landratsamt Esslingen Führerscheinstelle                       Kopien: Presse   
Landespolizeidirektion Stuttgart 1                                                   EGMR- IGH
Justizministerin Frau Werwigk-Hartneck                                      Justizopfervereine I.    

 

Entzug der Fahrerlaubnis und behördlicher Diebstahl zweier Fahrzeuge

der Rechtsanwältin Regina Bornstein, Laubersberg 83 in Kirchheim/Teck

auf Grund einer psychologisch bedenklichen Ferndiagnose

 

Wir teilen dazu mit:  Ohne jeden ersichtlichen Grund, wurde der  Rechtsanwältin die Fahrerlaubnis entzogen. Es gibt kein Fahrverbot seitens der Bundesbehörde, es gibt keine besondere Verkehrsauffälligkeit, kein abnormes Verhalten im Verkehr, keine Verkehrsvergehen, keine geistigen Störungen, die eine solche Maßnahme rechtfertigen könnten.

Zwar gibt es ein von der Behörde beantragtes psychiatrisches Gutachten, das per Ferndiagnose von einem Dr. med. Ralph - M - Schulte ltd. med. Dir. aus Gemmrigheim Bussardweg 8 zur Rechtfertigung der zuständigen Behörden erstellt wurde und eine volle Schuldunfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit  attestiert! Das heißt, dieser Spezialist für zweifelhafte Gutachten wagt es eine Rechtsanwältin, die eine schwere Kindheit hatte, 2 Geschwister verloren hat und deren Vater auf ungeklärte Weise zu Tode gekommen ist, ohne die Frau überhaupt in Augenschein genommen, geschweige denn die Rechtsanwältin persönlich untersucht zu haben, für geistig vermindert zurechnungsfähig zu erklären.

Die Rechtsanwältin Bornstein ist eine Frau, die trotz schwerster menschlicher Belastung in Ihrer Kindheit und Jugend, allem zu Trotz ihr Abitur geschafft hat, die dann ein schwieriges Studium aufgenommen und mit erfolgreichem Abschluss hinter sich gebracht hat und heute eine sehr gute Rechtsanwältin geworden ist.

Ein uns nahe stehender Verein hat, wie wir, Kontakt mit den zuständigen Behörden aufgenommen und dafür gesorgt, dass ein Gegengutachten, auf der Basis psychiatrischer Untersuchung in der Praxis eines anerkannten Facharztes, der zudem von der Landesärztekammer Baden-Württemberg gemäß § 65 der Fahrerlaubnisverordnung  BGBTIS.2214 die  verkehrmedizinische Qualifikation erworben hat, vorgelegt werden konnte.

Trotz der persönlichen Inaugenscheinnahme, die für eine psychologische Untersuchung  unabdingbar ist und mehrfacher Untersuchungen in der Praxis des Stuttgarter Facharztes Herrn Dr. med. Jürgen Langhoff, wird diesem Fachmediziner von den mit der Willkürmassnahmen befassten Behörden jede Qualifikation abgesprochen. Das Gutachten eines versierten und verantwortungsvollen Psychologen, der es nicht wagen würde ein Gutachten per Ferndiagnose zu erstellen, weil damit ein  Schicksal besiegelt würde, das keiner

gewissenhaften Prüfung standhält, wird von den Behörden nicht als  Gegengutachten anerkannt. Diese  Unterstellung der Behörden und der Justiz wird zu prüfen und ebenso strafrechtlich zu verfolgen sein..

 

Wir stellen, gegen die mit der Fahrerlaubnis und dem Diebstahl zweier Fahrzeuge der Rechtsanwältin Bornstein gemäß § 90 und 141 ZPO

 

Strafanzeige gemäß § 25 StGb, oder jedes andere zulässige Rechtsmittel

im öffentlichen Interesse und in Abstimmung von Mandanten,

sowie in Übereinstimmung mit anderen Justizschutzvereinen

 

gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Behörden, die auf Grund eines selbst bestellten zweifelhaften Gutachtens für die Entziehung der Fahrerlaubnis und den Diebstahl zweier Fahrzeuge verantwortlich sind.

 

Gründe:

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist durch keine rechtstaatlichen Gesetze oder Bestimmungen gedeckt, es ist eine reine Willkürmassnahme, da die zuvor von uns geschilderten Gründe, die allein für den Entzug einer Fahrerlaubnis zutreffend sein können, nicht in einem Fall von den Behörden bestätigt wurden. Ein psychologisches Gutachten, das dem  Einfluss des Auftraggebers obliegt und dass jeder Sorgfalt und Zuverlässigkeit entbehrt, ist nicht geeignet einen derartigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zuzulassen.

Der Fall entbehrt auch jeder Grundlage zur Einhaltung der Gesetze über den Pakt der Menschenrechte, denen die bundesdeutschen Politiker mehrfach zugestimmt haben, der allerdings von der bundesdeutschen Justiz nicht eingehalten wird, deshalb gehört der Fall, wenn er in Deutschland keine Anhörung findet, vor die Internationalen Gerichthöfe, das ist von uns bereits eingeleitet! -

 

Tatsächlich ist von den Mandanten der Rechtsanwältin ein Fahrdienst eingerichtet, damit Frau Bornstein überhaupt beweglich und damit arbeitsfähig ist. Dieser Fahrdienst ist für alle Betroffenen eine ungeheuere Belastung, die aber gern in Kauf genommen wird, da wir es hier mit einer Rechtsanwältin zu tun haben die gesetzestreu arbeitet und sich auch nicht einschüchtern lässt.

Dieser Fahrdienst muss nach der Klage aus der Staatskasse bezahlt werden, das bedeutet, das der Steuerzahler dafür in Anspruch genommen wird!

Wir haben alle Mandanten von Frau Bornstein angewiesen Termine und Kosten zu registrieren.

Aber es kommt noch schlimmer:

Um besonderen Druck gegen die Rechtsanwältin auszuüben; wurde die Frau Bornstein unter dem Deckmantel der Hausdurchsuchung von der dortigen Polizei mehrfach körperlich schwerst misshandelt, zuletzt unter der amtlichen Deckung durch den Leiter der Polizeidirektion Esslingen, Herrn Schmerling. Die Dienststelle wurde vor dem letzten polizeilichen Attentat von Frau Bornstein und mir aufgesucht und über die Schandtaten der Polizei aufgeklärt.

Unser Besuch in Präsidium konnte die Dienststellen der Polizei nicht davon abhalten weitere körperliche Gewalt gegen die Anwältin und ihre Mutter auszuüben. Im Rahmen der letzten Hausdurchsuchung habe ich am Telefon sogar mitbekommen, dass man rigoros die Wohnung gestürmt hat, Frau Bornstein hatte mich beim Eintreffen der Polizei angerufen und wollte den Hörer nicht auflegen, damit ich alles mitbekommen sollte. Auf Befragen sagte man mir, es ginge um die Herausgabe des Führerscheins.

Plötzlich wurde der Hörer von einem Polizisten aufgelegt. Man tat der Rechtsanwältin und Ihrer Mutter Gewalt an, der Rechtsanwältin sogar Gewalt gegen den Hals durch das Abschnüren der Luftzufuhr auf einer Sofakante, bis einer der Männer dazwischen ging. Ähnlich muss es der alten Dame gegangen sein. Nach der Attacke durfte Frau Bornstein wieder bei mir anrufen als die Polizisten noch in der Wohnung waren! Ich hatte der Rechtsanwältin angeraten die Namen aller beteiligten Beamten festzustellen, diese weigerten sich aber Namen und Dienstgrad anzugeben. Noch nach mehreren Tagen war die Sprache von Tochter und Mutter gestört. Ein unglaublicher Vorfall durch die Polizeidirektion Esslingen, Herrn Schmerling, offenbar gedeckt!

Dieser Vorfall wurde der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium von der Betroffenen ausführlich geschildert und schriftlich mitgeteilt. Seit Jahren weiß man an diesen Stellen von der körperlichen Gewalt gegen die Familie Bornstein, dies wird jedoch von allen Justizbehörden billigend in Kauf genommen. Es hat, obwohl der Terror von Polizei und Justiz gegen die Familie seit  Jahren besteht, kein einziges rechtstaatliches Verfahren gegeben! Im Gegenteil die körperlichen Attacken der Polizei wurden von Mal zu Mal schlimmer! Man muss wirklich fragen, was ist das Nächste mal dran, der Mord? .

Man muss sich auch fragen was in der Justiz für Staatsdiener sitzen, die das geschehen lassen? Was ist der tatsächliche Hintergrund? Ist das überhaupt in der Bundesrepublik zu klären?

 

Soeben war ich mit Frau Bornstein bei einer Rechtsanwaltstagung verbunden mit einem Auftritt der bundesdeutschen Menschenrechtskommission mit Herrn Dr. Gerhard Baum, Frau Leutheusser-Schnarrenberg und dem Vorsitzenden der bundesdeutschen Rechtsanwaltskammer. Hier hatte man für einen Showauftritt, anders kann ich das nicht nennen, einer gefolterten Rechtsanwältin aus Guatemala gesorgt, um damit von den hiesigen Problemen abzulenken So schlimm das Schicksal dieser Anwältin sein mag, wir wissen aus Fernsehberichten was in diesem Land los ist, dennoch sollten wir einmal erst vor der eigenen Tür kehren, das habe ich auch vor dem Gremium gesagt.

 

Von der baden-württembergischen Justiz und dem Polizeipräsidenten in Esslingen Herrn Schmerling  wird versucht, mich den Vorstandsvorsitzenden des Vereins „Graue Zone 88 e.V. dadurch einzuschüchtern, dass man mir mit einer Anzeige wegen unerlaubter Rechtsberatung nicht nur drohen will, sondern dieses Verbrechergesetz auch durchsetzen will. Ein Gesetz das zur Zeit vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verhandlung ansteht und dass für den Fall der erneuten Zustimmung vor den Internationalen Gerichtshöfen abzuhandeln sein wird.

Von wem das Gesetz ins Leben gerufen  wurde, um jede Einmischung in das Rechtsgeschehen des Deutschen Reichs, dann der Bundesrepublik zu unterbinden, wissen die Verantwortlichen selbst am Besten. Ich sehe dem gelassen entgegen und teile hiermit noch einmal mit, dass mir von den Betroffenen eine Vollmacht gemäß §§ 90 und 141 ZPO vorliegt, die gemäß ZPO nicht auf einen Gerichtszug beschränkt ist.

 

Ich werde mich für den Fall einer Klage sofort der BVerfG.-Klage in Karlsruhe anschließen, auch das ist in Strassburg längst bekannt. Tatsache ist, dass mit einer solchen Klage Justizverbrechen gedeckt werden sollen.

Das geht jeden bundesdeutschen Bürger und jeden Bürger im freien und hoffentlich rechtstaatlichen Europa etwas an. Des halb werden wir diesen Brief auch in der In- und ausländischen Presse und im Internet bekannt machen.

Frau Bornstein ist nicht die einzige Rechtsanwältin, die man per Ferndiagnose psychiatrisieren und damit für die Justiz unschädlich machen will.  Das gilt für jeden Rechtsanwalt, der nicht bereit ist die Standesallüren der Justiz mitzumachen und sich mehr als nötig für eine gerechte Justiz einsetzt. Wie wir wissen trifft das auch für Richter in Deutschland zu, die entweder degradiert oder gemoppt werden!

 

Wir kommen zurück auf den Diebstahl zweier Fahrzeuge der Rechtsanwältin Bornstein durch Verantwortliche des Ordnungsamts Kirchheim u. Teck und das Landratsamt Esslingen. Hier wurde zusammen mit der Rechtsanwältin Bornstein persönlich vor Ort Beschwerde geführt und das Landratsamt über das Ordnungsamt telefonisch informiert.

Nach Auskunft der Behörde ist Herrn Lothar Bornstein dem Bruder der Rechtsanwältin der Führerschein aus undefinierbaren Gründen ohne rechtliche Handhabe und wegen Falschbeschuldigungen weggenommen worden. Eine Prüfung des Falles gibt es genauso wenig, wie eine Stellungnahme zu den Einsprüchen, die den Behörden von der Schwester des Beschuldigten vorliegen!

 

Was allerdings klar ist, ist die Tatsache, dass die Rechtssprechung des Dritten Reichs bezüglich der Sippenhaft in der Justiz in Baden-Württemberg in hohen Ehren gehalten wird. Die Begründung des kommunalen Diebstahls beider Fahrzeuge der Rechtsanwältin besteht darin, dass man davon ausgeht, dass Herr Lothar Bornstein vielleicht ohne Fahrerlaubnis die Fahrzeuge seiner Schwester bewegen könnte. Grundlage ist eine angebliche Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen Herrn Lothar Bornstein, die völlig aus der Luft gegriffen und nicht bewiesen worden ist.

Kaum ein Richter in Deutschland würde bei einem Fahrverbot gegen ein Familienmitglied einem anderen Familienmitglied das Fahrzeug wegnehmen lassen. Man mag doch einmal seitens der baden-württembergischen Justiz die Rechts- und Gesetzesgrundlagen dafür vorweisen!

 

Jetzt sollen die Fahrzeuge der Rechtsanwältin veräußert oder verschrottet werden, auch dies ein Willkürakt der zuständigen Behörden, der rechtlich wie gesetzlich nicht nachzuvollziehen ist. Eine Rechtsgrundlage wird seitens der Behörden und Justiz nicht vorgewiesen, wie man keinen Einspruch, keinen Widerspruch, keine Beschwerde  keine Strafanzeige bearbeitet.

Selbstverständlich wird auch hier die Staatshaftung greifen müssen!

Und wieder ist es der Steuerzahler der zur Kasse gebeten wird!

Alle Verantwortlichen aus Behörden, Ämtern und aus der baden-württembergische Justiz glänzen durch Untätigkeit. Sie sitzen alle Verfahren aus! Ein für einen Rechtsstaat unhaltbares Verhalten, dass in erster Linie der Justizministerin dieses Bundeslandes anzulasten ist, die über alle Tatbestände von der Betroffenen Rechtsanwältin, Frau Bornstein informiert ist und  nicht nur Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt!

 

Wir fordern die Justizministerin Frau Corinna Werwigk-Hertneck auf, alles Notwendige und in Ihrer Macht stehende zu veranlassen, dass der „Fall Bornstein“ untersucht wird, es sei denn sie will sich die Unfähigkeit bescheinigen lassen, dass sie das ihr zugewiesene Amt nicht pflichtgemäß erfüllen kann. Sie ist über alles unterrichtet!

Ich zitiere die Pressemitteilung der Ministerin:

„Unsere Justiz arbeitet nicht nur schnell, sie arbeitet auch ausgesprochen gut.“ „Unsere Justiz hat sich zu einem Musterbeispiel von Effizienz entwickelt.“

„Für unsere Führungskräfte ist Fortbildung selbstverständlich!“

 

Unsere Frage: „Welche Fortbildung ist damit gemeint? Hin zum Unrechtsstaat?

Es werden im Konkursverfahren Bilanzen anerkannt, ohne Datum und Unterschrift! Banken können in ihrem Bundesland nach Lust und Laune betrügen, die Staatsanwaltschaft glänzt durch Untätigkeit. Menschenrechte werden nicht akzeptiert, wovon redet die Ministerin in Ihrer Presseerklärung?“

 

Man wird die Frau Justizministerin an Ihren Taten messen müssen, nicht an ihren Sprüchen!