WIRTSCHAFTSBERATER KLAUS FROMMEMITGLIED IM „VEREIN GEGEN
RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ - FRANKFURT
MITGLIED IM „BUNDESVERBAND
ZUM SCHUTZ VOR RECHTSMISSBRAUCH e.V.“ - SCHWERIN
D
– 28261 Bremen, Postfach 610164
Telefon: 49 (0) 421 – 22 105 21 Fax: 22
10519
Regierungspräsidium Stuttgart
Polizeipräsidium Esslingen
Entzug der Fahrerlaubnis und
behördlicher Diebstahl zweier Fahrzeuge
der Rechtsanwältin Regina
Bornstein, Laubersberg 83 in Kirchheim/Teck
auf Grund einer
psychologisch bedenklichen Ferndiagnose
Wir teilen dazu mit: Ohne jeden ersichtlichen Grund, wurde der Rechtsanwältin die Fahrerlaubnis entzogen.
Es gibt kein Fahrverbot seitens der Bundesbehörde, es gibt keine besondere
Verkehrsauffälligkeit, kein abnormes Verhalten im Verkehr, keine
Verkehrsvergehen, keine geistigen Störungen, die eine solche Maßnahme
rechtfertigen könnten.
Zwar gibt es ein von der Behörde beantragtes
psychiatrisches Gutachten, das per Ferndiagnose von einem Dr. med. Ralph - M -
Schulte ltd. med. Dir. aus Gemmrigheim Bussardweg 8 zur Rechtfertigung der
zuständigen Behörden erstellt wurde und eine volle Schuldunfähigkeit und
Geschäftsunfähigkeit attestiert! Das heißt,
dieser Spezialist für zweifelhafte Gutachten wagt es eine Rechtsanwältin, die
eine schwere Kindheit hatte, 2 Geschwister verloren hat und deren Vater auf
ungeklärte Weise zu Tode gekommen ist, ohne die Frau überhaupt in Augenschein
genommen, geschweige denn die Rechtsanwältin persönlich untersucht zu haben,
für geistig vermindert zurechnungsfähig zu erklären.
Die Rechtsanwältin Bornstein ist eine Frau, die
trotz schwerster menschlicher Belastung in Ihrer Kindheit und Jugend, allem zu
Trotz ihr Abitur geschafft hat, die dann ein schwieriges Studium aufgenommen
und mit erfolgreichem Abschluss hinter sich gebracht hat und heute eine sehr
gute Rechtsanwältin geworden ist.
Ein uns nahe stehender Verein hat, wie wir, Kontakt
mit den zuständigen Behörden aufgenommen und dafür gesorgt, dass ein
Gegengutachten, auf der Basis psychiatrischer Untersuchung in der Praxis eines
anerkannten Facharztes, der zudem von der Landesärztekammer Baden-Württemberg
gemäß § 65 der Fahrerlaubnisverordnung
BGBTIS.2214 die verkehrmedizinische
Qualifikation erworben hat, vorgelegt werden konnte.
Trotz der persönlichen Inaugenscheinnahme, die für eine psychologische Untersuchung unabdingbar ist und mehrfacher Untersuchungen in der Praxis des Stuttgarter Facharztes Herrn Dr. med. Jürgen Langhoff, wird diesem Fachmediziner von den mit der Willkürmassnahmen befassten Behörden jede Qualifikation abgesprochen. Das Gutachten eines versierten und verantwortungsvollen Psychologen, der es nicht wagen würde ein Gutachten per Ferndiagnose zu erstellen, weil damit ein Schicksal besiegelt würde, das keiner
gewissenhaften Prüfung standhält, wird von den Behörden nicht als Gegengutachten anerkannt. Diese Unterstellung der Behörden und der Justiz wird zu prüfen und ebenso strafrechtlich zu verfolgen sein..
Wir stellen, gegen die mit der Fahrerlaubnis und dem
Diebstahl zweier Fahrzeuge der Rechtsanwältin Bornstein gemäß § 90 und 141 ZPO
Strafanzeige gemäß § 25
StGb, oder jedes andere zulässige Rechtsmittel
im öffentlichen Interesse und in Abstimmung von
Mandanten,
sowie in Übereinstimmung mit
anderen Justizschutzvereinen
gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Behörden,
die auf Grund eines selbst bestellten zweifelhaften Gutachtens für die
Entziehung der Fahrerlaubnis und den Diebstahl zweier Fahrzeuge verantwortlich
sind.
Gründe:
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist durch keine
rechtstaatlichen Gesetze oder Bestimmungen gedeckt, es ist eine reine
Willkürmassnahme, da die zuvor von uns geschilderten Gründe, die allein für den
Entzug einer Fahrerlaubnis zutreffend sein können, nicht in einem Fall von den
Behörden bestätigt wurden. Ein psychologisches Gutachten, das dem Einfluss des Auftraggebers obliegt und dass
jeder Sorgfalt und Zuverlässigkeit entbehrt, ist nicht geeignet einen
derartigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zuzulassen.
Der Fall entbehrt auch jeder Grundlage zur Einhaltung der Gesetze über den Pakt der Menschenrechte, denen die bundesdeutschen Politiker mehrfach zugestimmt haben, der allerdings von der bundesdeutschen Justiz nicht eingehalten wird, deshalb gehört der Fall, wenn er in Deutschland keine Anhörung findet, vor die Internationalen Gerichthöfe, das ist von uns bereits eingeleitet! -
Tatsächlich ist von den Mandanten der Rechtsanwältin
ein Fahrdienst eingerichtet, damit Frau Bornstein überhaupt beweglich und damit
arbeitsfähig ist. Dieser Fahrdienst ist für alle Betroffenen eine ungeheuere
Belastung, die aber gern in Kauf genommen wird, da wir es hier mit einer
Rechtsanwältin zu tun haben die gesetzestreu arbeitet und sich auch nicht
einschüchtern lässt.
Dieser Fahrdienst muss nach der Klage aus der
Staatskasse bezahlt werden, das bedeutet, das der Steuerzahler dafür in
Anspruch genommen wird!
Wir haben alle Mandanten von Frau Bornstein angewiesen Termine und Kosten zu registrieren.
Aber es kommt noch schlimmer:
Um besonderen Druck gegen die Rechtsanwältin
auszuüben; wurde die Frau Bornstein unter dem Deckmantel der Hausdurchsuchung
von der dortigen Polizei mehrfach körperlich schwerst misshandelt, zuletzt
unter der amtlichen Deckung durch den Leiter der Polizeidirektion Esslingen,
Herrn Schmerling. Die Dienststelle wurde vor dem letzten polizeilichen Attentat
von Frau Bornstein und mir aufgesucht und über die Schandtaten der Polizei
aufgeklärt.
Unser Besuch in Präsidium konnte die Dienststellen
der Polizei nicht davon abhalten weitere körperliche Gewalt gegen die Anwältin
und ihre Mutter auszuüben. Im Rahmen der letzten Hausdurchsuchung habe ich am
Telefon sogar mitbekommen, dass man rigoros die Wohnung gestürmt hat, Frau
Bornstein hatte mich beim Eintreffen der Polizei angerufen und wollte den Hörer
nicht auflegen, damit ich alles mitbekommen sollte. Auf Befragen sagte man mir,
es ginge um die Herausgabe des Führerscheins.
Plötzlich wurde der Hörer von einem Polizisten
aufgelegt. Man tat der Rechtsanwältin und Ihrer Mutter Gewalt an, der
Rechtsanwältin sogar Gewalt gegen den Hals durch das Abschnüren der Luftzufuhr
auf einer Sofakante, bis einer der Männer dazwischen ging. Ähnlich muss es der
alten Dame gegangen sein. Nach der Attacke durfte Frau Bornstein wieder bei mir
anrufen als die Polizisten noch in der Wohnung waren! Ich hatte der
Rechtsanwältin angeraten die Namen aller beteiligten Beamten festzustellen,
diese weigerten sich aber Namen und Dienstgrad anzugeben. Noch nach mehreren
Tagen war die Sprache von Tochter und Mutter gestört. Ein unglaublicher Vorfall
durch die Polizeidirektion Esslingen, Herrn Schmerling, offenbar gedeckt!
Dieser Vorfall wurde der Staatsanwaltschaft, der
Generalstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium von der Betroffenen
ausführlich geschildert und schriftlich mitgeteilt. Seit Jahren weiß man an
diesen Stellen von der körperlichen Gewalt gegen die Familie Bornstein, dies
wird jedoch von allen Justizbehörden billigend in Kauf genommen. Es hat, obwohl
der Terror von Polizei und Justiz gegen die Familie seit Jahren besteht, kein einziges
rechtstaatliches Verfahren gegeben! Im Gegenteil die körperlichen Attacken der
Polizei wurden von Mal zu Mal schlimmer! Man muss wirklich fragen, was ist das
Nächste mal dran, der Mord? .
Man muss sich auch fragen was in der Justiz für
Staatsdiener sitzen, die das geschehen lassen? Was ist der tatsächliche
Hintergrund? Ist das überhaupt in der Bundesrepublik zu klären?
Soeben war ich mit Frau Bornstein bei einer
Rechtsanwaltstagung verbunden mit einem Auftritt der bundesdeutschen
Menschenrechtskommission mit Herrn Dr. Gerhard Baum, Frau
Leutheusser-Schnarrenberg und dem Vorsitzenden der bundesdeutschen
Rechtsanwaltskammer. Hier hatte man für einen Showauftritt, anders kann ich das
nicht nennen, einer gefolterten Rechtsanwältin aus Guatemala gesorgt, um damit
von den hiesigen Problemen abzulenken So schlimm das Schicksal dieser Anwältin
sein mag, wir wissen aus Fernsehberichten was in diesem Land los ist, dennoch
sollten wir einmal erst vor der eigenen Tür kehren, das habe ich auch vor dem
Gremium gesagt.
Von der baden-württembergischen Justiz und dem
Polizeipräsidenten in Esslingen Herrn Schmerling wird versucht, mich den Vorstandsvorsitzenden des Vereins „Graue
Zone 88 e.V. dadurch einzuschüchtern, dass man mir mit einer Anzeige
wegen unerlaubter Rechtsberatung nicht nur drohen will, sondern dieses
Verbrechergesetz auch durchsetzen will. Ein Gesetz das zur Zeit vor dem
Bundesverfassungsgericht zur Verhandlung ansteht und dass für den Fall der
erneuten Zustimmung vor den Internationalen Gerichtshöfen abzuhandeln sein
wird.
Von wem das Gesetz ins Leben gerufen wurde, um jede Einmischung in das
Rechtsgeschehen des Deutschen Reichs, dann der Bundesrepublik zu unterbinden,
wissen die Verantwortlichen selbst am Besten. Ich sehe dem gelassen entgegen
und teile hiermit noch einmal mit, dass mir von den Betroffenen eine Vollmacht
gemäß §§ 90 und 141 ZPO vorliegt, die gemäß ZPO nicht auf einen Gerichtszug
beschränkt ist.
Ich werde mich für den Fall einer Klage sofort der
BVerfG.-Klage in Karlsruhe anschließen, auch das ist in Strassburg längst
bekannt. Tatsache ist, dass mit einer solchen Klage Justizverbrechen gedeckt
werden sollen.
Das geht jeden bundesdeutschen Bürger und jeden
Bürger im freien und hoffentlich rechtstaatlichen Europa etwas an. Des halb
werden wir diesen Brief auch in der In- und ausländischen Presse und im
Internet bekannt machen.
Frau Bornstein ist nicht die einzige Rechtsanwältin,
die man per Ferndiagnose psychiatrisieren und damit für die Justiz unschädlich
machen will. Das gilt für jeden
Rechtsanwalt, der nicht bereit ist die Standesallüren der Justiz mitzumachen
und sich mehr als nötig für eine gerechte Justiz einsetzt. Wie wir wissen
trifft das auch für Richter in Deutschland zu, die entweder degradiert oder
gemoppt werden!
Wir kommen zurück auf den Diebstahl zweier Fahrzeuge
der Rechtsanwältin Bornstein durch Verantwortliche des Ordnungsamts Kirchheim
u. Teck und das Landratsamt Esslingen. Hier wurde zusammen mit der
Rechtsanwältin Bornstein persönlich vor Ort Beschwerde geführt und das
Landratsamt über das Ordnungsamt telefonisch informiert.
Nach Auskunft der Behörde ist Herrn Lothar Bornstein
dem Bruder der Rechtsanwältin der Führerschein aus undefinierbaren Gründen ohne
rechtliche Handhabe und wegen Falschbeschuldigungen weggenommen worden. Eine
Prüfung des Falles gibt es genauso wenig, wie eine Stellungnahme zu den
Einsprüchen, die den Behörden von der Schwester des Beschuldigten vorliegen!
Was allerdings klar ist, ist die Tatsache, dass die Rechtssprechung des Dritten Reichs bezüglich der Sippenhaft in der Justiz in Baden-Württemberg in hohen Ehren gehalten wird. Die Begründung des kommunalen Diebstahls beider Fahrzeuge der Rechtsanwältin besteht darin, dass man davon ausgeht, dass Herr Lothar Bornstein vielleicht ohne Fahrerlaubnis die Fahrzeuge seiner Schwester bewegen könnte. Grundlage ist eine angebliche Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen Herrn Lothar Bornstein, die völlig aus der Luft gegriffen und nicht bewiesen worden ist.
Kaum ein Richter in Deutschland würde bei einem
Fahrverbot gegen ein Familienmitglied einem anderen Familienmitglied das
Fahrzeug wegnehmen lassen. Man mag doch einmal seitens der
baden-württembergischen Justiz die Rechts- und Gesetzesgrundlagen dafür
vorweisen!
Jetzt sollen die Fahrzeuge der Rechtsanwältin
veräußert oder verschrottet werden, auch dies ein Willkürakt der zuständigen
Behörden, der rechtlich wie gesetzlich nicht nachzuvollziehen ist. Eine
Rechtsgrundlage wird seitens der Behörden und Justiz nicht vorgewiesen, wie
man keinen Einspruch, keinen Widerspruch, keine Beschwerde keine Strafanzeige bearbeitet.
Selbstverständlich wird auch hier die Staatshaftung
greifen müssen!
Und wieder ist es der Steuerzahler der zur
Kasse gebeten wird!
Alle Verantwortlichen aus Behörden, Ämtern und aus
der baden-württembergische Justiz glänzen durch Untätigkeit. Sie sitzen alle
Verfahren aus! Ein für einen Rechtsstaat unhaltbares Verhalten, dass in erster
Linie der Justizministerin dieses Bundeslandes anzulasten ist, die über alle
Tatbestände von der Betroffenen Rechtsanwältin, Frau Bornstein informiert ist
und nicht nur Ihrer Aufsichtspflicht
nicht nachkommt!
Wir fordern die Justizministerin Frau Corinna Werwigk-Hertneck
auf, alles Notwendige und in Ihrer Macht stehende zu veranlassen, dass der
„Fall Bornstein“ untersucht wird, es sei denn sie will sich die Unfähigkeit
bescheinigen lassen, dass sie das ihr zugewiesene Amt nicht pflichtgemäß
erfüllen kann. Sie ist über alles unterrichtet!
Ich zitiere die Pressemitteilung der Ministerin:
„Unsere Justiz arbeitet nicht nur schnell, sie
arbeitet auch ausgesprochen gut.“ „Unsere Justiz hat sich zu einem
Musterbeispiel von Effizienz entwickelt.“
„Für unsere Führungskräfte ist Fortbildung
selbstverständlich!“
Unsere Frage: „Welche Fortbildung ist damit gemeint? Hin zum
Unrechtsstaat?
Es werden im Konkursverfahren Bilanzen anerkannt,
ohne Datum und Unterschrift! Banken können in ihrem Bundesland nach Lust und
Laune betrügen, die Staatsanwaltschaft glänzt durch Untätigkeit. Menschenrechte
werden nicht akzeptiert, wovon redet die Ministerin in Ihrer Presseerklärung?“
Man wird die Frau Justizministerin an Ihren Taten
messen müssen, nicht an ihren Sprüchen!