KLAUS FROMME

WIRTSCHAFTSBERATER

Vorstandsvorsitzender des Vereins: GRAUE ZONE 88 e.V.  VR-Nr. 391 AG Duderstadt

Mitglied im Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch e.V. Schwerin

Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. Frankfurt/Main

D - 28195 BREMEN * LAMPEWEG 4 
VORWAHL: 0421   TELEFON: 2210521   TELEFAX: 2210519

 

 

Justizsenator

Herrn Dr. Henning Scherf                                   Bremen, dem 1. 7. 2002

Persönlich                                                           Kopien: an Mitglieder des

                                                                             EU-Parlamentsmitglieder
Per Willkür in den Tod!                                       für Justiz u. Menschenrechte
                                                                             Bundesjustizministerin

Durch Boten                                                       Medien u. Vereine.

 

Betreuung unter anderem zur Prozessführung

Zu Betreuender:

Herr W. W.  wohnhaft in....,  (siehe dazu letzten Satz)

geboren am 00. 00. 1947, in permanenter Behandlung bei sozial-psychiatrischen Dienst der Stadt.

von Herrn W. gewünschter Betreuer

Wirtschaftsberater Klaus Fromme 28195 Bremen, Lampeweg 4

 

Herr W. W., sowie seine Ehefrau sind das Opfer eines groß angelegten Betrugs, der in der Bundesrepublik fortwährend vor den Augen der Justiz passiert. Sehen Sie dazu ins Internet unter  www.immobilienbetrug.de!

Ich selbst habe vor Opfern bereits einen Vortrag gehalten und kenne die Fakten!

Der oft geschickt getarnte Betrug ist verbunden mit kriminellen Machenschaften beim Verkauf minderwertiger Immobilien zu absoluten Höchstpreisen! Es ist in Deutschland ein Spiel, auch mit Minderbegüterten, ja, sogar mit Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern, die können sich nämlich nur wenig oder gar nicht wehren!

Es ist eine Betrugsart an der Makler ebenso beteiligt sind, wie Notare, Rechtsanwälte und Banker. Hier wird die Unerfahrenheit und Gutgläubigkeit der Käufer auf das Schamloseste ausgenutzt, so sehen es auch die Justizverantwortlichen der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch ist die Art und Weise der gesamten Verkaufsabwicklung schlicht und einfach kriminell.

Die Zahl  der in der Bundesrepublik Geschädigten geht in die Hunderttausende. Es haben sich eine Vielzahl von Geschädigten zu Interessengemeinschaften zusammengeschlossen und führen einen zum Teil hoffnungslosen Krieg gegen das Großkapital.

Wir werden in Kürze auch politisch dazu Stellung nehmen!

 

 

 

Wie werden die Immobilienkäufer in den Ruin getrieben?

Das Spiel ist denkbar einfach:

Man wirbt zum Beispiel damit, dass der Kunde durch den Kauf seiner Immobilie Liquidität bekommt. Bei diesen Geschäften wird dem Kunden aus dem eigenen Kaufgeschäft Provision versprochen, nicht gesagt wird, dass die Provision ein Teil seiner Finanzierung ist.

Anderen Käufer erzählt man etwas von großen Steuereinsparungen, und der Selbstfinanzierung der Immobilie, die nach wenigen Jahren dem Käufer lastenfrei gehört.

Selbstverständlich befinden sich die Immobilien in einem sehr guten Zustand und sind zu guten Konditionen vermietet. Wer sich das Objekt nicht persönlich anschaut und viele Käufer haben nicht einmal das Geld, um sich die Wohnung  anzusehen, der wird arg enttäuscht sein. Der Käufer wird staunen was sich hinter den vorgelegten Bildern oft für eine Bruchbude verbirgt.

Die Gutachten, die der Kunde mit dem Kauf erhält, sind geschönt,  und von zweifelhaften Gutachtern ausgestellt.

Auch die angeblich gesicherte Mieteinnahme stellt sich als unwahr heraus. Zum Teil ist die Wohnung oder das Haus vom Zustand her, ohne weitere Mittel für eine Renovierung aufzunehmen, nicht zu vermieten, die Mieter sind säumig, es läuft ein erfolgloses Räumungsbegehren,  dem Immobilienkäufer werden  keine rechtswirksamen Mietverträge übergeben, oder die Wohnungen sind überteuert und daher zu dem Preis, der in der Finanzierung berücksichtigt wurde, überhaupt nicht zu vermieten.  

Hier beginnt bereits der groß angelegte Betrug. Es muss zwar nicht immer so sein, Immobilienkäufer die wir befragten, haben oft noch Schlimmeres erlebt.

Der Schock kommt erst, wenn der Immobilienkunde merkt, dass die Finanzierung nicht stimmt, dann wird der Immobilienkäufer in eine hoffnungslose Position gebracht!

Hoffnungslos vor allem deshalb, weil er durch den Kauf der Immobilie                   gleichzeitig von den Geldinstituten gezwungen wurde sich dem Zwangsvollstreckungsverfahren zu unterwerfen. Für viele Immobilienkäufer ist das wie ein Todesurteil!  (16.000 Suizidfälle in der Bundesrepublik 2001)

Besonders tragisch ist die Tatsache, dass diese Abfolge von den allermeisten Käufern nicht erkannt wird, zudem sind die Kreditbedingungen meist klein geschrieben und ellenlang, dass die Bestimmungen nur überflogen werden.

Dazu kommt, dass der Betrug so geschickt angelegt ist, dass er von den Käufern und nicht zuletzt auch von den konsultierten Rechtsanwälten nur schwer zu durchschauen ist. Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie schwer sich auch die Ermittlungsbehörden damit tun.

So kommt zu dem Schaden durch die Finanzierung auch noch der Schaden für schlechte Beratung der Anwälte!  Die betrogenen Immobilienkunden haben nicht selten in einer solchen Situation bis zu 10 Rechtsanwälte konsultiert und sich für die Anwaltskosten noch zusätzlich verschuldet!

 

Ist es erst einmal zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen gekommen, werden Bundesbürger in den Bereich der absoluten Armut getrieben und können nicht mehr das geringste Geld für ein gerichtliches Verfahren aufbringen.

Hier tut sich eine weitere große Hürde auf: Es ist in der Bundesrepublik Deutschland Tatsache, dass Anträge auf Prozesskostenhilfe schon im Vorfeld, ohne große Prüfung,  wegen Erfolglosigkeit abgelehnt werden.

Andererseits wird den Immobilienkäufern von der Justiz unterstellt, dass sie mit dem Kauf der Immobilie Vermögen haben und deshalb keinen Anspruch auf öffentliche Hilfe (sprich PKH) haben. Beides ist nicht richtig!

 

Die Ratlosigkeit ist es auch, an der die Familie W. zerbrochen ist.

Herr W., der sich allein für die Geschehnisse verantwortlich fühlt, ist  so schwer physisch und psychisch erkrankt, dass er mit dem Leben nicht mehr zurecht kommt. Durch das Verhalten bremischer Richter hat Herr W. nicht nur versucht aus dem Leben zu scheiden, sondern er hat in dem guten Glauben, dass er durch die Vernichtung sämtlicher Akten einen Freiraum gewinnt und dass sich die physische und psychische Verfassung positiv verändert, allen Schriftverkehr vernichtet. Seine Ehefrau, Inge W., ist gesundheitlich so schwer beeinträchtigt, dass auch sie nicht in der Lage ist sich gegen Gläubigerverfolgung zu wehren!

 

Der Antrag, eine Betreuung für Herrn W. durchzusetzen läuft schon seit 1995!

Ein weiterer Suizidversuch ist abzusehen, aber das interessiert die bremische Justiz nicht! Der Fall wurde schon vor langer Zeit europäischen Behörden zur Kenntnis gebracht, die Behörden können allerdings erst eingreifen, wenn der Rechtsweg in der Bundesrepublik Deutschland erschöpft  ist. Als erfolgreicher Berater der Familie W., zusammen mit dem Amtsgerichtsdirektor a.D. Rudolf Deichner und mehreren Anwälten, kenne ich alle Fälle der Familie und kann Hilfe zu leisten.

Dummdreiste Angebote, wie sie mir allerdings vom Amtsarzt und von  hohen Justizverantwortlichen dieses Stadtstaates gemacht wurden, ich solle, doch für Herrn W. im Rahmen einer Vollmacht tätig werden, sind nicht akzeptabel.

Die Forderung, Herrn W. per Vollmacht zu vertreten,  kann nur aus  einem Kreis krimineller Justizverantwortlicher, das heißt aus Ihrem Wirkungskreis, Herr Dr. Scherf kommen!

Begründung:

Ihnen Herr Dr. Scherf  ist bekannt, dass ich wegen angeblich unerlaubter Rechtsberatung  zu 100.000,-- DM Geldstrafe (ich nenne es Schweigegeld) in einem Verfahren mit Willkür und ohne ein Wort der Verteidigung anbringen zu können von dem Richter Landzettel verurteilt wurde! Ich rufe  den Beweis in Erinnerung:

Ich habe mir erlaubt, mit Vollmacht einer Witwe, einen Rechtsanwalt und Konkursverwalter wegen Konkursbetrug anzuzeigen. Der Anwalt konnte den Vorwurf nicht entkräften, der Ehemann kam in dem Verfahren zu Tode!

 

Um seine Haut zu retten zeigte mich der Konkursverwalter in Bremen wegen unerlaubter Rechtsberatung an. Hier fand er auch sogleich den rechtsbrecherischen Richter Landzettel, der in dem Verfahren kurzen Prozess machte! Abgesehen davon, dass es nicht strafbar sein kann, wenn ein Bürger, der eine Straftat entdeckt, die noch dazu zum Tode des Beschwerten führt und diese zur Anzeige bringt, für die Anzeige bestraft wird. Es gibt nachweisbar in ganz Europa nicht einen Rechtsstaat, der dafür eine solche Strafe aussprechen würde, die für einen schwer Kriminellen angemessen erscheint! Das weiß ich sicher aus einem Gespräch anlässlich eines Luxemburger Gipfels, bei dem ich mich mit Rechtsanwälten vieler Länder mit Rechtswissen ausgetauscht habe.

Ich verlange von Ihnen als Justizsenator des Landes Bremen, Herr Dr. Scherf, nennen Sie mir einen Staat, der eine Anzeige von Betrug unter Strafe stellt, damit ich das an das europäische Parlament weitergeben kann!

Welche Aufgabe haben Sie als Justizsenator? Dafür zu sorgen, das Betrug gesellschaftsfähig gemacht wird, dass Sie Richterwillkür walten lassen damit Menschen in den Selbstmord treiben?

Ich stelle die gleiche Frage auch der Bundesjustizministerin, Frau Däubler -Gemelin,  die eine Kopie dieses Briefes erhält!

Ich bin genauso  gespannt wie die Mitglieder von „Immobilienbetrug“, die eine Kopie des Briefes bekommen, neugierig auf die Antworten sind.

 

Es ist doch eindeutig, dass ich mich dieser verbrecherischen bremischen Justiz ausliefern würde, wenn ich den Fall W., nur mit einer Vollmacht versehen, übernehmen würde.

Wie würde dann die Strafe für unerlaubte Rechtsberatung aussehen, wären es 100.000 oder 200.000 Euro oder würde ich sogar mit Gefängnis, vielleicht großzügig mit Bewährung, bestraft?

Man kann das nicht glauben, dass der unwidersprochene Vorwurf  des Betrugs, nur weil er von einem Rechtsanwalt ausgeübt wird, zur Strafe des Anzeigenden führt!

Vielleicht erlebe ich es ja noch, dass es in Bremen einen Justizsenator gibt, der seinen Job ernst nimmt und seine Pflichten als Dienstherr der Staatsanwaltschaft zu erfüllen bereit ist, so wie es Recht und Gesetz vorsieht!

 

Ich fordere  Sie, Herr Justizsenator ein letztes Mal auf,   Herrn W. zu helfen, dass es nicht zu einem weiteren Suizidversuch kommt! Herr W. wird ständig vom Amtsarzt betreut, zu dem er allerdings wenig Vertrauen hat und befindet sich in einer aussichtlosen Lage!

Ihre Justiz hat kein Recht der Welt Strafvereitelung zu betreiben, wie das in diesem Fall seit Jahren geschehen ist.

Wir, Herr Wolfram und ich, hatten die Möglichkeit mit der Staatsanwaltschaft in Köln zusammenzuarbeiten, das wurde durch Ihre Richter vereitelt!

 

Heute ist es ungleich viel schwerer zumal auf viele Informationen durch die Vernichtung durch Herrn Wolfram nicht mehr zurückgegriffen werden kann, was ganz allein Schuld der bremischen Justiz ist!

Einer Justiz die von den Betrugsfällen nicht mehr berührt wird. Die Bremer Landesbank hat auf Grund eines ihr von mir vorgelegten Urteils die Familie Wolfram aus der Schuld entlassen. Genau das Gleiche sollte mit den anderen Gläubigerbanken versucht werden, hier wirkt die Strafvereitelung der bremischen Justiz perfekt!

 

Recht, davon bin ich allerdings persönlich überzeugt, wird es in diesem Stadtstaat der Korruption und Protektion nur durch Hilfe von außen geben oder besser durch die Aberkennung der Selbständigkeit als Stadtstaat.

 

Lesen Sie den „Spiegel“ Korruption und Protektion wohin man in Bremen sieht und das letztendlich auch auf Kosten der europäischen Gemeinschaft, deren Rechnungshof ein besonders wachsames Auge auf die Finanztransaktionen in Bremen legen sollte. Auch hier kann nur Einhalt durch die EU kommen!

 

Herrn W. steht als unbescholtenem Bürger das Recht auf Hilfe, gemäß Grundgesetz zu oder wollen Sie seinen Tod?

 

Wir erwarten auf meinen Brief Ihre persönliche Stellungnahme, Herr Justizsenator und nicht die eines Kalfaktors, wie bisher bei allen Antworten, der an Sie persönlich gerichteten Schreiben!

Aus diesem Brief wurden Namen und Anschrift des zu Betreuenden entfernt, da der Brief in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden soll. Die entsprechenden Daten entnehmen Sie bitte der Dienstaufsichtsbeschwerde, verbunden mit Strafantrag

Hochachtungsvoll                     Anlage mit vollem Namen des zu Betreuenden

                                                  Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafantrag

  

Klaus Fromme