Union der BasisWIRTSCHAFTSBERATER KLAUS FROMME
Vorstandsvorsitzender des Vereins: Graue Zone
e.V.
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch e.
V.
Mitglied im Bundesverband zum Schutz vor
Rechtsmissbrauch e.V.
Staatsanwaltschaft
Bremen Bremen, dem 12. 9. 2002
Per
Telefax wie angegeben: 361 – 96740 Kopie und Antwort
EU-Gericht/Pr/Intern.
Beschwerde,
oder jedes andere
zulässige Rechtsmittel eingelegt,
gleichzeitig wird ein
Strafantrag
gegen die
Staatsanwältin Frau Krüger, Staatsanwaltschaft Bremen
gestellt, und wie durch jedes zulässige Rechtsmittel ergänzt.
Entgegen der Auffassung der
Staatsanwältin, dass die vorsätzliche Verschleppung eines Verfahrens nicht
strafbar sein soll, weise ich den Vorwurf , dass das Gerichts nicht über den
Sachstand unterrichtet wurde auf das Schärfste zurück.
Tatsache ist, dass die
Betreuungsbehörde über einen langen Zeitraum über den
Sachverhalt aufgeklärt wurde,
dies reicht mindestens auf das Jahr 1995 zurück.
Zwischenzeitlich hatte Herr W.
einen Suizidversuch unternommen, nachdem die bremische Justiz jede Hilfe für
die Familie versagt hat und das
Deutsche Grundrecht ignoriert, was uns aus anderen Rechtsfällen in diesem
Bundesland bekannt ist!
Herr W. unterzieht sich einer permanenten fachärztlichen Behandlung beim sozialpsychiatrischen Dienst in Bremen-Vegesack.
Seite 2
Strafantrag Krüger Seite 2 12. 9. 2002
Die von Herrn W. beantragte
Betreuung ist nicht nur wegen eines Rechtsstreits beantragt, sondern aus dem
Grund, weil er wegen seines psychischen Ausnahmezustands mit seinem Leben nicht
fertig wird.
Dieser Tatsache wird von dem
Richter Glötzel in keiner Weise Rechnung getragen, obwohl Herr W. in unserem
persönlichen Gespräch ausdrücklich darauf hingewiesen hat.
Herr Glötzel weiß auch, dass
Herr W. sich vom sozialpsychiatrischen Dienst nicht gut beraten fühlt, aber
einen anderen Facharzt für seine Probleme, die sehr schwerwiegend sind, konnte der Mann, den die Justiz zum
Sozialhilfeempfänger gemacht hat, bislang nicht finden!
Hier liegt der offensichtliche Grund, der von dem Richter Götzel vorsätzlich ignoriert wird. Der Richter Glötzel hält es ganz offensichtlich auch nicht für nötig, sich die Vorgeschichte des Herrn W. anzusehen, die von uns mehrfach vorgetragen wurde, dann wäre er über die Verhältnisse längst informiert!
Tatsache ist, dass Herrn W. von dem Amtsgerichtsdirektor a.D. Herrn Rudolf D.. empfohlen wurde, mich, den Wirtschaftsberater Klaus Fromme als Betreuer einzusetzen, sicherlich aus gutem Grund! Herr D.. kennt meinen Ausbildungsstand sehr genau und weis auf Grund einer längeren Zusammenarbeit u.a. in einem Mordfall, dass ich nicht nur über Rechtskenntnisse verfüge, sondern gerade in dem Mordfall durch Gespräche mit internationalen Gerichtsmedizinern in Deutschland, Österreich und der Schweiz für die Verteidigung eine wertvolle Hilfe aus medizinischer Sicht war.
Der Zustand von Herrn W., der mich gerade in den letzten Tagen wieder dringend um Hilfe gebeten hat, ist aus meiner Sicht mehr als bedenklich.
Tatsache ist, dass seitens der bremischen Justiz gegen mich und meine Familie seit Jahren ein Krieg geführt wird, der seitens der bremischen Justizverant-wortlichen in der Bundesrepublik einmalig ist.
Wir, die Bürger dieses Stadtstaates, werden durch die bremische Justiz Verbrechern ausgeliefert. Und hierin liegt u.a. auch die katastrophale Situation der bremischen Justiz, der die Staatsanwältin Folge leistet.
Lieber einen weiteren Selbstmordversuch hinnehmen, als Hilfe zu leisten, das ist die Devise dieser Justiz.
Ich habe alles zu dem Sachverhalt mehrfach im Beisein von Herrn W. vorgetragen und ich weiß, dass die Justiz die Aufdeckung schwerer Verbrechen durch mich verhindern will, weil ich nachweisbar in der Sache mehrfach erfolgreich agiert habe.
Die Entscheidung ist im
übrigen eine Grundrechtsverletzung, die von der bremischen Justiz gegen mich,
Klaus Fromme, gerichtet ist, weil ich von
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Strafantrag Krüger Seite 3 12. 9. 2002
der bremischen Justiz als
Betreuungsperson ausgeschlossen werde, ohne dass stichhaltige Argumente dafür angegeben werden! Auch dieser Tatbestand ist Grund für den
Strafantrag Glötzel! –
Die dumme Frage nach der Verjährung stellt sich nicht, da zur Zeit die 30 jährige Verjährungsfrist gilt, die mit dem neuen Recht aber nur noch bis 2005 gilt. Es ist offenbar das Ziel der bremischen Justiz, dass die Verjährungsfrist bis zur Genehmigung einer Betreuung abgelaufen sein soll, anders kann man die verweigerte Hilfeleistung für den Beschwerten nicht deuten!.
Da die Zeitungen zur Zeit voll mit vergleichbaren Fällen sind, muss der Richter Glötzel auch die Verjährungsfristen kennen.
Im übrigen kann sich die bremische Justiz die Seiten
ansehen, um zu erfahren was in der BRD gespielt wird. Eine Kopie dieses Schreibens geht auch an die Adresse.
Im übrigen muss dem Gericht, von uns eingereicht, ein Zeitungsartikel vorliegen, der den nahezu gleichen Fall beschreibt.
Die Staatsanwältin Krüger
hätte, wenn sie, die sicher schon sehr umfangreichen Akten zur Kenntnis
genommen hätte, unschwer erkennen müssen, das der Antragsteller ein Recht auf Hilfe
und ein Recht auf den Betreuer seines Vertrauens haben muss! Daher ist der
Bescheid als staatsanwaltschaftliche Willkür anzusehen und zu verfolgen, was
hiermit beantragt wird!
Wir werden diese Beschwerde zum weiteren Bestandteil unserer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof machen und alle Bescheide in dieser Sache an die Öffentlichkeit bringen!
Der gesamte Schriftverkehr geht auch an unsere Mitstreiter in der Union der Basis! Wir treten unter anderem ein, für eine Justiz der Klarheit, Wirklichkeit und der Gerechtigkeit, von der wir in der BRD weit entfernt sind, das weiß man auch innerhalb der Europäischen Union!
Es wird hiermit, nach wie
vor, die Betreuung für Herrn W. gemäß §§ 1896 BGB u.f. durch mich, den
Wirtschaftsberater Klaus Fromme, für Herrn W. beantragt, der sich in einer
aussichtslosen Lage befindet.
Beweis: Der Anruf von Herrn
W. in den letzten Tagen.
Die Verfolgung von
Unschuldigen (wir, die Eheleute Fromme, wurden
durch die bremische Justiz, völlig grundlos, wirtschaftlich vernichtet),
darf in der Beurteilung über die Betreuung keine Rolle spielen!