Union der Basis

Gegründet 28. April 2002

VORSTANDSVORSITZENDER:

WIRTSCHAFTSBERATER   KLAUS FROMME

Vorstandsvorsitzender des Vereins: Graue Zone e.V.

Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch e. V.

Mitglied im Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch e.V.

D -28277 BREMEN, Postfach 610164

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TELEFAX:               22 105 19  www.unionderbasis.de

 

Staatsanwaltschaft Bremen                                     Bremen, dem 12. 9. 2002

Durch Boten                                                              EU-Behörden/Pr/Intern.     

 

In der Sache 110 Js 373172/02 vom 15. 8. 2002 der Staatsanwältin Krüger, gegen die u.a. ein Strafantrag gestellt wurde.

 

Hier ist der Beweis für die verlogene bremisch Justiz: Durch die Beschlagnahe aller Unterlagen der Familie W. aus meiner Wohnung war die Justiz mindestens seit 1996 über aller Verhältnisse unterrichtet! Schreiben von Herrn W. vom 9. 4. 1996!

 

Sie erhalten neben meinem oben angegebenen Schreiben im Original, als Beiblatt ein Schreiben von Herrn W. vom 9. 4. 1996, dass die Richter bzw. Staatsanwältin kennen müssen, wenn sie pflichtbewusst gearbeitet haben!

Durch die Verbrechen würdigende bremische Justiz kam es bei mir zu einer Wohnungsdurchsuchung, verbunden mit der Fortnahme von Akten diverser Bundesbürger, die alle durch die bundesdeutsche Justiz um ihre Rechte betrogen wurden. Es wurden von diesen Geschädigten zum Teil mehr als 10 Rechtsanwälte, ohne Erfolg, konsultiert. (Überwiegend Bankgeschädigte)

Ich hatte den Kripobeamten versichert, dass sie nur die Schande der deutschen Justiz finden und dass der große Aufwand (5 Polizisten versammelten sich in meiner Wohnung und haben 6 Stunden lang alle Schriftstücke nummeriert), gar nicht nötig gewesen wäre. Ich hätte die Unterlagen gern selbst zur Verfügung gestellt, wenn für die Betreffenden weiter ermittelt worden wäre!

 

Bei einer in Deutschland funktionierenden Justiz, hätte man bei allen, durch die Wohnungsuntersuchung zur Kenntnis gelangten Verbrechen, von amtswegen ermitteln müssen. Nicht ein Fall wurde untersucht! Man gab nicht einmal dringend notwendige Krankenunterlagen, mit Röntgenbildern von einem Tumorkranken, während der Beschlagnahme heraus.

Auch das erfüllt nach meinem Rechtsverständnis den Tatbestand des Justizverbrechens.

Wir stellen das Thema zur Diskussion ins Internet und an weitere Stellen!