UNION FÜR SOZIALERHALT UND BÜRGERRECHTEBUNDESVORSTANDSVORSITZENDER:
WIRTSCHAFTSBERATER
KLAUS FROMME
VORSTANDSVORSITZENDER DES VEREINS: „GRAUE ZONE 88
e.V.“
MITGLIED IM „VEREIN GEGEN RECHTSWILLKÜR e.V.“
FRANKFURT/M.
MITGLIED IM
„BUNDESVERBAND ZUM SCHUTZ VOR RECHTSMISSBRAUCH e.V.“
MITGLIED IN DER „INTERESSENGEMEINSCHAFT
BETRUGSOPFERHILFE“ Wuppertal
VERTEIDIGUNG DER MENSCHENRECHTE VOR DEM EGMR
UNTER „TEREDO“ EUROPAKLAGE
D-28261 BREMEN, POSTFACH 610164
Generalstaatsanwalt Bremen, dem 9. 11. 2004
Herrn Generalstaatsanwalt Reibold Dieses Schreiben besteht aus
3 Seiten
Gegebenenfalls an dessen Stellvertreter Kopien: nationale u. internat. Presse
I-Verteiler, Betr. EU-Beh.
Rathenaustrasse 13
07745 Jena Bitte umgehend weiterleiten!
Eine Entscheidung, die nicht
in die Hände der Staatsanwaltschaft gehört, sondern die allein die
Rechtsmedizin durch Obduktion ermitteln kann.
Aktenzeichen der Generalstaatsanwaltschaft.
AZ: AR 341/04
1.
Hinweis
auf Kapitalverbrechen durch Herrn Gerhard Jaschik am 4. 11. 2004 an die
Staatsanwaltschaft Erfurt und Generalstaatsanwaltschaft Jena.
2.
Hinweis am 8. 11. 2004 durch die Herren Vogel und Fromme bei der
Generalstaatsanwaltschaft in Jena zwischen ca.16-17 Uhr!
3.
In Kenntnis gesetzt wurden folgende, gegenüber der Staatsanwaltschaft
Erfurt weisungsbefugte Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft:
1a. Der mit dem Fall betraute Staatsanwalt Herr
Sauerbaum
2a. Herr Sauerbaum verständigte Herrn Staatsanwalt
Scheler, nachdem ich
verlangt hatte, einen ihm Vorgesetzten zu sprechen.
3a. Herr Sauerbaum verständigte danach Frau Staatsanwältin
Turba,
4a. Als letzte wurde die Oberstaatsanwältin Frau
Klein verständigt.
Alle
Gespräche waren vollkommen sinnlos, da man den Eindruck bekommen musste, dass
hier bewusst blockiert wird!
Herr Vogel kannte Frau Pflock sehr gut und ist über
viele Details im Bilde, er ist auch einer der Letzten, der mit der heute Toten
gesprochen hat, aber es gibt im Bereich der Vereine, die sich für Recht in der
Bundesrepublik einsetzen noch mehrere Leute, die zu Frau Pflock steten Kontakt
hielten, unter anderem Herr Steinbach, den ich selbst nicht kenne, Frau Egbers,
Herr Dr. Wenzel (EU-Klage), sowie der Anzeigenerstatter Herr Jaschik..
Ich selbst bin erst im Rahmen einer Tagung am 6. 11.
2004 in den Fall involviert. Ich habe
in zwei Mordfällen auf Seiten der Rechtsanwälte mitgearbeitet, da ich über
recht gute medizinische Kenntnisse verfüge und selbst in der Lage war
rechtsmedizinische Fehleinschätzungen zu erkennen und zu beweisen. So wurde ich
auch in diesem Fall gebeten mich mit meinen einschlägigen med. Kenntnissen um
den Fall zu kümmern.
Da wir bei unserem Besuch in Thüringen eine Reihe
von Voruntersuchungen anstellen mussten, sind wir leider erst sehr spät zur
Generalstaatsanwaltschaft gekommen.
Ich fasse zusammen:
Der Unfallort ist nicht so wie in der Zeitung
beschrieben. Die Fotos der Presse sind nicht geeignet den Unfalltod zu
beweisen, das gilt ebenso für die Beschaffenheit der Straße am Unfallort.
Seltsam ist, dass offenbar keine Leichenschau durch
einen Rechtsmediziner stattgefunden hat, sondern der mit dem Fall befasste
Staatsanwalt hat die Leichen, trotz Anzeige, mehr oder weniger umgehend zur
Bestattung freigegeben.
Sicher ist auch, dass der Fall der zuständigen
Gerichtsmedizin nicht zur Kenntnis gelangt ist, dass hier von Amtswegen
zumindest für eine Inaugenscheinnahme
Zugang verschafft worden wäre.
Beweis: Leiterin der Rechtsmedizin in Jena, Frau
Prof. Dr. Klein!
Mit dem Aufenthalt der Leichen wurde ein
regelrechtes Versteckspiel getrieben.
Angeblich sind die Leichen derzeit in Gotha und
stehen zur Verbrennung frei!
Unser Besuch bei der Generalstaatsanwaltschaft
sollte bewirken, dass die Leichen zur möglichen rechtsmedizinischen
Untersuchung beschlagnahmt werden sollten, und dass auch das Unfallfahrzeug
nicht freigegeben wird.
Nach Aussage der in der Generalstaatsanwaltschaft
konsultierten Mitarbeiter kann das auf dem Dienstweg nicht veranlasst werden,
Herr Sauerbaum und Frau Klein waren auf Befragen auch nicht bereit den
zuständigen Mitarbeiter in Erfurt zu benennen. Die Vernichtung der Leichen
durch Verbrennung lässt keine weiteren Schlüsse zu. Allein das Fahrzeug bringt
in keiner Richtung schlüssige Beweise, das weiß man! Angeblich soll sich das
Fahrzeug auch noch bei der Kripo befinden, so die Mitarbeiter der
Generalstaatsanwaltschaft.
Wie wir von der Vereinigung der Rechtsmediziner wissen, wird durch Überschätzung in der medizinischen Klärung der Todesursache durch Hausärzte und vor allem durch überhebliche Staatsanwälte, eine Vielzahl von Morden in der Bundesrepublik übersehen.
Wenn aber, wie hier, ein deutlicher Hinweis auf eine
mögliche gewaltsame Tötung, oder eine Tötung unter Fremdeinwirkung, auf welche
Weise auch immer, im Raum steht, dann haben die Ermittlungsbehörden nicht nur
das Recht, sondern die Pflicht eine Untersuchung der Leichen zu veranlassen.
Nach Auskunft der Leute, die Frau Pflock gut kennen,
gab es sicherlich auch öffentliches Interesse daran, dass die Todesursache
nicht weiter untersucht werden soll.
Das so viele Staatsanwälte an der Verschleierung der
Todesursache interessiert sind, ist in einem Rechtsstaat ausgesprochen
ungewöhnlich. Gibt es da einen politischen
Hintergrund? Immerhin hat Frau Pflock mit Ihren Untersuchungen kommunaler
Verhältnisse einigen vorzeigbaren Erfolg gehabt, wie mir von zuverlässiger
Seite berichtet wurde! Es gibt viele Menschen, die hier nicht locker lassen und
die Angelegenheit bedingungslos weiter verfolgen werden.
Hier soll die Todesursache von Frau Pflock und Ihrer
Tochter ganz offenbar vertuscht werden. Es soll einige Leute geben, die ein
lebhaftes Interesse daran haben, dass dies so ist. Macht sich die
Staatsanwaltschaft hier zu Handlangern von Mördern? Das kann nur die
Rechtsmedizin klären! Der Fall wird auf jeden Fall europaweite Kreise ziehen,
dass sind einige Mitstreiter, die ich leider nicht kenne, Frau Pflock schuldig!
Um möglicher Parteinahme zu begegnen schlage ich
folgendes Institut für eine neutrale, rechtsmedizinische Untersuchung vor, das
besonders verkehrsmedizinisch prädistiniert ist:
Rechtsmedizinisches Institut der
Ernst-August-Universität Göttingen
unter der Leitung von Herrn Professor Dr. med. jur. h.c.
K.- S. Saternus
hier der Verkehrsmediziner
Herr Professor Dr. med. G. Kernbach - Wighton
Per Adresse:
Windausweg 2 in 37073 Göttingen
Telefon 0551 – 39 49 10 Telefax 39 49 86
Wir werden uns nicht mehr an die Staatsanwaltschaft
in Erfurt wenden. Alles was getan werden muss, kann über den Dienstweg von
Ihnen veranlasst werden, was hiermit beantragt wird.
Mit freundlichem Gruß